Urkunde 1717 November 21: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
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Eingelöste Obligationen. Fol. 97</small>
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==Quelle==
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Version vom 18. Januar 2018, 21:10 Uhr

Urkundentext

21. November 1717,
Moritz Goswin von Düngelen, Herr zu Dahlhausen und Haveckenschede, bekundet, von den Eheleuten Johann Suhrmann und Margarete ein Darlehn von 200 Rtlr. erhalten zu haben.
Zur Sicherheit des Kapitals und der Jahreszinsen von 9 Rtlr. verpfändet er den zum Hause Dahlhausen gehörigen Hof Grasedieck.
Moritz Goßwin von Düngelen und Jan Mauritz Wienold von Düngellen siegeln und unterschreiben.
Original.
Eingelöste Obligationen. Fol. 97

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen