Urkunde 1713 Februar 13: Unterschied zwischen den Versionen

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== Urkundentext ==
== Urkundentext ==
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[[13. Februar]] [[1713]], (Bochum)<br />
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<big>Rentenverzeichnis der Pastorat der evangelisch-reformierten Gemeinde zu Bochum.</big><br />
<big>Rentenverzeichnis der Pastorat der evangelisch-reformierten Gemeinde zu Bochum.</big><br />
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Siegel des Konsistoriums. Unterschriften H. Mylaeus (zeitlicher Prediger), H. W. Vethacke und Doctor J. H. Lennich, Elteste der evangel. reform. Gemeine.<br />
Siegel des Konsistoriums. Unterschriften H. Mylaeus (zeitlicher Prediger), H. W. Vethacke und Doctor J. H. Lennich, Elteste der evangel. reform. Gemeine.<br />
<small>Kopie.<br />
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Loses Blatt.</small>
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==Quelle==
*[[Stadtarchiv Herne]]  - Urkundenbestand


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==Literatur==
==Literatur==
*[[Symann 1929]] S. 202 f., Nr. 449
*[[Symann 1929]] S. 202 f., Nr. 449
*[[Werbeck  1999]]
*[[Werbeck  1999]]
== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
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== Anmerkungen ==
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Version vom 31. Dezember 2017, 17:06 Uhr


Urkundentext

13. Februar 1713, (Bochum)
Rentenverzeichnis der Pastorat der evangelisch-reformierten Gemeinde zu Bochum.

A. Einkünfte des Pastors:

I. Dieser erhält aus der Pastorat der katholischen Gemeinde den Kornzehnten in der Bauerschaft Lahr, welcher jährlich verpachtet ist für 14 Malter 1 Viertel oder Spint Roggen, 12 Malter, 2 Scheffel, 1 Viertel Gerste, 6 Malter: 1 Scheffel Hafer, 2 Scheffel Weizen, 2 Scheffel Erbsen, 2 Scheffel Rübesaat, wie auch 21 Hühner, 5 Gänse und 1 Rtlr. 15 Stbr. Hammelgeld.
Zur Abstattung und Bezahlung dieses Zehnten müssen aus ihren Zehntländereien geben jährlich:

  1. Schulte zu Sunte 7 Scheffel Roggen, 7 Scheffel Gerste, 2 Scheffel Hafer, 2 Viertel Rübesaat, 2 Viertel Weizen und 8 Stbr. . . .; sein Kötter Küper zu Lähr: 1 Huhn und 1 Gans;
  2. Danckberg zu Lähr 10 Scheffel Roggen, 10 Scheffel Gerste, 6 Scheffel Hafer, 2 Viertel Weizen. 2 Viertel Rübesaat, 2 Viertel Erbsen, 16 Stbr. Hamelgeld, 4 Hühner, 1 Gans;
  3. Gört zu Lähr 12 Scheffel Roggen, 10 Scheffel Gerste, 6 Scheffel Hafer, 2 Viertel Weizen, 2 Viertel Rübesaat, 2 Viertel Erbsen. 16 Stbr. Hamelgeld, 2 Hühner, 1 Gans;
  4. Nolle zu Lähr 10 Scheffel Roggen, 10 Scheffel Gerste, 6 Scheffel Hafer, 2 Viertel Weizen, 2 Viertel Rübesaat, 2 Viertel Erbsen, 16 Stbr. Hammelgeld, 2 Hühner und 1 Gans;
  5. Straetman zu Lähr 6 Scheffel Roggen, 6 Scheffel Gerste, 2 Scheffel Hafer, 1 Viertel Weizen, 1 Viertel Rübesaat, 1 Viertel Erbsen, 8 Stbr. Hammelgeld, 4 Hühner und 1 Gans; Nota: Diese unter 2. 3. 4. und 5. benannten Bauern müssen auch das Zehntspanferklein, wan es 6 Wochen alt, ausfolgen lassen.
  6. Hellbrüge zu Haffkenscheidt aus dem gepachteten Stoppenbergischen Zehntland 1 Malter Roggen;
  7. Bovenerman zu Lähr 1 Malter Roggen, 1 Malter Gerste. 2 Scheffel Hafer, 4 Hühner; sein Kötter Schmidt zu Lahr 2 Viertel Roggen und 2 Viertel Gerste;
  8. Zehntländereien des Herrn von der Leythe zu Lahr: a) er selbst 1 Scheffel, 2 Viertel Roggen, 1 Scheffel 2 Viertel Gerste, 1 Scheffel Hafer; b) sein Kötter Siepman 1 Scheffel Roggen und 1 Scheffel Gerste, c) sein Kötter Bergmun 1 Viertel Roggen und 1 Viertel Gerste; d) sein Kötter Roinberg 4 Hühner;
  9. Aus Mesmans und Timans Ländereien zu Lahr werden anstatt des Zehnten jährlichs zwar etliche Garben erhoben, sie sind aber eine Zeit lang einigen armen Leuten überhissen worden, weilen der Mühe nicht wehrt.

II. aus der Pastorat der katholischen Gemeinde in den Kirchspielen Stiepel und Weitmar jährlich den Meßhafer, er bekommt aber davon etwa nur 8 Malter, weil

  1. die lutherischen Pastöre davon für die Verkündung der Kollekte (pro publicatione instantis collectationis) 6 Scheffel erhalten (participiren),
  2. die Bauern oder Schenkenden (dantes) keine völlige Maß der Scheffel liefern,
  3. kein reines Korn, sondern mit Hexel, Spreu und Kaff vermengt geben.
  4. für die Sammlung des Hafers in den weitläufigen Kirchspielen 3—4 Personen mit Wagen und Pferden an 2 ganzen Tagen beansprucht und außer Lohn und Verpflegung an Essen und Trinken werden 2 Malter verbraucht werden.
  5. einige (dantes) sich wegen „wiederwertiger Religion" sich weigern, den Hafer zu liefern, als besonders der Herr zu Kemnade. Gerichtsherr zu Stiepel, und der Herr zu Weithmar und andere.

Sonst aber zahlen auf Grund alter Gerechtigkeit zur Abstattung des Meßhafers jährlich

1) im Kirspel oder Gericht Stiepel :

Schulte um (am?) Berge 1 Scheffel, Knöseler 1 Scheffel, Brauckhus 2 Scheffel, Munckenbeck 2 Scheffel, Herr zu Kemnade, Gerichtsherr zu Stipel, wegen des Hauses Becke 2 Scheffel, Schulte zu Kortwig 1 Scheffel, Helmig 1 Scheffel, Leytman 1 Scheffel, Timan 1 Scheffel, Korstman 1 Scheffel, Surman 1 Scheffel, Haerman 2 Scheffel, Westerman 2 Scheffel, Osterman 1 Scheffel, Voßkühler 1 Scheffel, Bölhäussner 1 Scheffel, Schulte ter oben 1 Scheffel, Hasenkamp 1 Scheffel, Schulte zu Schüren 1 Scheffel, Wessel 1 Scheffel, Nettelbeck 1 Scheffel, Wiege 1 Scheffel, Averney 1 Scheffel. Vicarius zu Stiepel 1 Scheffel, Erley 1 Scheffel, Hautkap 2 Scheffel, König 1 Scheffel.

2) im Kirchspiel Weithmar:

Niederheidtman 1 Scheffel, Höhman 1 Scheffel, Bisping 1 Scheffel, Overheidtman 1 Scheffel, Klevenkus 2 Scheffel, Schulte zu Weithmar 2 Scheffel, Cost zu Nevel 1 Scheffel, Jacob zu Nevel 1 Scheffel, Evert zu Nevel 1 Scheffel, Schulte zu Ebbendorff 1 Scheffel, Hesing 2 Scheffel, Pinckerneil 1 Scheffel, Niederhagman 2 Scheffel, Overhagman 1 Scheffel, Timan 2 Scheffel, Kletman 2 Scheffel, Stensman 2 Scheffel, Backhus 2 Scheffel, Schulte Harmholte 1 Scheffel, Knop 1 Scheffel, Lonnes 1 Scheffel, Jan ter Nien 1 Scheffel, Wegman 1 Scheffel, Schlett 1 Scheffel, Wientgen 1 Scheffel, Grümer 1 Scheffel.

3) Ständige Jahresrenten aus der Vicarie corporis Christi:

a) das Vicarienhaus — nun das Pastorathaus, samt dem Hof, 2 dabeiliegende Gärten, wovon der eine 74 Ruten, der andere 93 Ruten enthält, gelegen zu Bochum (in auffer) der Stadt am Hellwege;
b) dazu gehörige Bauernhof zum Niederheidt im Kierspel Weithmar = 18 Maltersaat Land, 1 Wiese und etwas Gehölz, Korn 8 Malter Roggen und 8 Malter Gerste, 2 Schultschweine, 8 Hühner, 2 Fuder Schlagholz, 2 Wagen- und 2 Pflugdienste;
c) aus dem Heymanshof bei Kaubouchem in der Bauerschaft Hamm, sonsten dem Doctor Beckman zu Essen gehörig, 4 Malter Roggen und 4 Malter Gerste.

4) Ständige Jahresrenten aus der Vikarie Georgii in Bochum:

a) von der Frau Witwe Kumpsthoff zu Rotenscheur, aus den dort gelegenen Ländereien Greven 3 Malter duplicis = 6 Scheffel Roggen und 6 Scheffel Gerste.
b) anstatt der Kornrenten 5 Scheffelsaat Land, die er selbst unterm Pflug hat:
ein Stück Land von 2 Scheffelsaat, an der Hand genant, ostwärts schießend auf den Weg nach Altenbochum, westwärts auf die gemeine Landstraße nach Bochum, südwärts bei Nerhoff zu Aldenbochum, gegen Norden an Schulte im Velthus; ein Stück Land von 2 Scheffelsaat, an der dumpen Hegge genant, ostwärts schießend an Johan Timan, west- und südwärts an den Weg nach Dennis Hof, nordwärts an Dennis Land; ein Stück Land 1 Scheffel Saat auf Brunsteins Feld, ostwärts schießend auf die gemeine Landstraße nach Bochum, westwärts auf Brunsteins Land, 5 Scheffel Roggen und 5 Scheffel Gerste.
Nota: Die übrigen Renten der Vikarie erhält der reformierte Prediger zu Essen.

5) aus der Eickelschen Vikarie Schierhörde.

Die Gemeinde hat dem Prediger (weilen der jetzige Prediger Henricus Mylaeus zu deren Erlangung allen Fleiß angewendet und beförderlich gewesen) zur Verbesserung seines Gehaltes angewiesen, von dem Herrn von Dobbe zu Lyren bei Wattenscheidt 15 Rtlr. zu erhalten, welche dieser jährlich aus den Pächten seines Hofes Hövelman zu Leythe zahlen muß; außerdem erhält der Prediger von Mummenhoff zu Eickel jährlich 5 Rtlr.

6)

6 Rtlr. zu erheben beim Registrator J. Heuw (?). anstatt der bisher als Vergütung für die im Jahre 1682 den Römischen Katholischen zu Bochum überlassene Kornrente von 3 Malter, halb Rochen, halb Gerste, wofür dem Prediger aus der clevischen Kasse bisher 6 Rtlr. gezahlt wurden (abgesehen von demjenigen, was der Schulmeister wegen des damaligen Abgangs aus derselben Kasse jährlich erhält).

7)

Jahresrenten aus den ausgeliehenen Kapitalien:
a) 5 Rtlr. von 100 Rtlr. Kapital, verliehen am 29. September 1700 an Wittib von Schell zu Rechen;
b) 10 Rtlr. von 200 Rtlr. Kapital, verliehen am 14. Juni 1701 an Kaufmann Wilhelm Mallinckrot zu Bochum.
c) 2½ Rtlr. von 50 Rtlr. Kapital, verliehen . . . . † Henrich Dyckman. nunmehr Pastor Mylaeus;
d) 2½ Rtlr. von 50 Rtlr. Kapital, verliehen Ostern 1701 an die Wittibe Dyckmans. genant Heydelbergsche; verpfändet ist ein Stück Land zu 3 Scheffelsaat, am Denße gelegen:
e.) 2½ Rtlr. von 50 Rtlr. Kapital, verliehen am 16. April 1667 an die Stadt Bochum, verpfändet ist die Stattsweyde das Greisenbruch genant;
f) 1½ Rtlr. von 30 Rtlr. Kapital, verliehen am 16. März 1669 an Peter Timan, verpfändet ist sein Garten vor der Bungardtspforte;
g) 1 Rtlr. von 20 Rtlr. Kapital, verliehen am 30. Dezember 1690 an Wilhelm Schneiders:
h) 1 Rtlr. 48 Stbr. von 36 Rtlr. Kapital, verliehen am 30. October 1690 an Wilhelm Holdtman zu Haffkenscheidt.

B. Jährliche Einkünfte (beständiges salarium) des Schulmeisters:

1) Wohnung auf der Schule:
2) Nutznießungen aus der Vicarie Michaelis:
a) der halbe Vicarienhof und der dabei liegende Garten zur Hälfte, gelegen in (ausser) der Stadt am Hellwege, gegenüber Stuck mans Haus und Erbe;
b) Pächte aus den im Süden vom Vicarienhof gelegenen Gärten:

3 Rtlr. 45 Stbr. von Dr. Lennich, königl. Amtsrichter zu Bochum;
2 " 30 " " Beverförde:
2 " 30 " " Rosskott;
1 " 15 " " Wilhelm Schneiders;
1 " 37½ " " Fleithman nach Abzug des Zehnten von 2 Gärten:
1 " 15 " ". Johan Wurder:
1 " 15 " " Hans Henrich Dahme:

c) 1½ Scheffel Roggen und 1½ Scheffel Gerste von Berendorff, von 3 Scheffelsaat Land im Berendorffschen Felde am Fockenpütt;
d) 6 Scheffel Roggen und 6 Scheffel Gerste von dem Hause Schadenburg, aus dem Velwiger Zehnten bei Koep zu Velwig;
e) 2½ Scheffel Roggen und 2½ Scheffel Gerste vom Pastor zu Harpen aus gepachteten Vicarie-Ländereien:
f) 2 Scheffel Roggen und 2 Scheffel Gerste von Rötger zu Berge;
g) 1 Rtlr. 45 Stbr. von Dethmar Mettegang wegen 1 Stück Landes an der Mahlbrugge:

2 Rtlr. 15 Stbr. von Philips Bußman aus seinem Hof an der Schüttebahn:
1 Rtlr. 15 Stbr. von den Erben Ostermans laut Obligation vom 12. März 1617 (Randvermerk: Diese Schuldverschreibung = 20 Goldgld. hat Henricus Osterman, jüngster Sohn des Pastors Osterman am 24. Juli 1713 mit 25 Rtlr. eingelöst.

3) Geldrenten:

10 Rtlr. Clevische Vergütungsgelder wegen Abtretung eines Vicariengrundstücks (partis) an die Römisch Katholischen:
15 Rtlr. von dem vom Loe zu Overdieck. von einem Kapital von 300 Rtlr. : geliehen am 26. October 1682 unter Verpfändung des Hofes Nocker zu Hundhamm;
1 Rtlr. 15 Stbr. von Engel Kleintgen, nunmehr Pastor Mylaeus von 25 Rtlr. Kapital;
30 Stbr. von Henrich Hußman am Hellwege von 10 Rtlr. Kapital, geliehen am 24. Juni 1700. Randvermerk: geliehen unter Verpfändung seines Erbhäusgens am Hellweg.
3 Rtlr. 30 Stbr. von der Stadt Bochum von 70 Rtlr. Kapital, verliehen am 22. Eebruar 1675.
1 Rtlr. 30 Stbr. von Hammerschmidt am Markt von 30 Rtlr. Kapital, geliehen am 11. Januar 1676 unter Verpfändung seines Wohnhauses am Markt.

4) aus der Vicarie Schierhörde (zu Eickel)

5 Scheffel Roggen von Feldtman an der Feldlinde.

C. Jährliche Einkünfte des Küsters:

  1. Nutznießungen aus der Viearie Michaelis, halber Hof und halber Garten (vergl. Einkünfte des

Schulmeisters 2a);

  1. 2 Scheffel Roggen aus Kirchenmitteln:
  2. 2 Rtlr. Geld.

==D. Für die Armen oder Reparation der Kirche oder sonst zu allgemeinem Nutzen==

  1. Schuldverschreibung von 25 Rtlr., lautend auf den Pastor Mylaeus;
  2. jährlich 3 Malter Roggen. 3 Malter Gerste aus der Schierhördischen Vicarie von Dörleman zu Uckendorff;

Siegel des Konsistoriums. Unterschriften H. Mylaeus (zeitlicher Prediger), H. W. Vethacke und Doctor J. H. Lennich, Elteste der evangel. reform. Gemeine.
Kopie.
Loses Blatt.
[1]

Literatur

Siehe auch

Quelle

  1. Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand