Urkunde 1669 Dezember 2: Unterschied zwischen den Versionen

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== Urkundentext ==
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Version vom 18. Januar 2018, 21:00 Uhr


Urkundentext

2. Dezember 1669, Haus Dahlhausen
Rütger von Düngelen zu Dahlhausen undHavekenscheid bekundet, daß seine Großeltern Rütger von Düngelen zu Dahlhausen und Jasper (!) von Raesfeld der Wittibe Tönnis von der Gaetten vor dem Richter Dieterich Reppelmundt zu Essen am 23. Oktober 1595 für 200 Rtlr. eine Jahresrente von 6 Malter Roggen und halb Gerste Essendischer Maß auf sanct Ursula (21. Oktober) in Essen zu liefern, aus ihren Ländereien — 5 Morgen — im Raetgen, Kirchspiel Steel, Stift und Gericht Essen. verkauft haben, die jetzt an Johan Overman verpachtet sind.
Diese Rente habe der † Anton Krupe zu Essen als Erbfolger am 28. Juli 1610 den † Eheleuten Wennemar von Neuhoff, Kurfürstlichen Amtsdrosten zu Bochumb, und Allmuth auf dem Berge zu Ripshorst abgetreten.
Da die Kornrente einen höheren Wert als die Zinsen des Kapitals haben, sei nach deren Tode heute mit den Eheleuten Bernardt Melchior von Vitinghoff genannt Schell aufm Schellenberg und Riepshorst und Elisabeth Anna von Ossenbroich ein Vergleich geschlossen.
Die Eheleute von Schell geben ihm ein Darlehen von 100 Rtlr., wofür diese für die Gesamtsumme von 300 Rtlr. neben den 6 Malter duplicis noch 1 Scheffel und 5 Hühner, welche ihm bisher im Werte von 1 Rtlr. jährlich Martini von dem Pächter Overman geliefert wurden, auf dem adeligen Hause Schellenberg erhalten.
Der Schuldner verpfändet zur Sicherheit den Gläubigern sein gesamtes Hab und Gut, insbesondere die Ländereien im Raetgen. 14tägige Kündigung vor Martini bleibt vorbehalten.
Rütger von Düngelen zu Dallhausen (Vater) und Mauritz Gosswin von Düngelen (Sohn) siegeln und unterschreiben.
Original.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen