Tätigkeitsbericht 13 des Lehrlings Gerd Schug: Unterschied zwischen den Versionen

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<div style="font-size:19px; font-weight:bold; margin:0 0 .2em 0">Tätigkeitsbericht Nr. 13 – Der Scheck</div>
{|
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|- style="font-size:12pt;font-weight:bold" align="center" valign="bottom"
{| style="margin:0 0 1.3em 0; font-size:15px; line-height:1.5; border-collapse:collapse"
| width="133" colspan="4" height="15" | Tätigkeitsbericht des Lehrlings [[Benutzer:Schug|Gerd Schug]]
|- style="vertical-align:top"
| style="padding:.12em 1.4em .12em 0; font-weight:bold; white-space:nowrap" | Lehrling
| style="padding:.12em 0" | [[Benutzer:Schug|Gerd Schug]]
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| style="padding:.12em 1.4em .12em 0; font-weight:bold; white-space:nowrap" | Thema
| style="padding:.12em 0" | Der Scheck
|- style="vertical-align:top"
| style="padding:.12em 1.4em .12em 0; font-weight:bold; white-space:nowrap" | Berichtsdatum
| style="padding:.12em 0" | 16. August 1957
|}


Der Scheck ist die schriftliche Anweisung einer Person oder Firma an eine Bank oder Sparkasse, aus einem Guthaben bei Sicht eine bestimmte Summe zu zahlen. Jedoch ist die Ausstellung eines Schecks nur möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt worden sind:
|- style="font-size:12pt"
# Der Aussteller muß bei einer Bank oder Sparkasse ein Scheck- oder Girokonto haben,
| height="15" valign="bottom" | für die Zeit vom
# das Konto muß ein entsprechendes Guthaben aufweisen,
| valign="bottom" | bis
# der Scheck muß alle 6 gesetzlichen Bestandteile aufweisen. Sie sind:
| align="right" align="right" valign="bottom" | 16.8.[[1957]]
#* a : die Angabe des Ortes und Tages der Ausstellung,
#* b : die Angabe des Zahlungsortes,
#* c : die Angabe dessen der zahlen soll,
#* d : die Bezeichnung als Scheck im Text,
#* e : die unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen,
#* f : die Unterschrift des Ausstellers.


Außer den gesetzlichen Bestandteilen gibt es auch noch die kaufmännischen. Es sind dies:
|- style="font-size:12pt"
* a : die Schecknummer,
| height="15" valign="bottom" | Arbeitsgebiet (Abteilung):
* b : die Kontonummer des Ausstellers bei seiner Bank,
| valign="bottom" | Der Scheck
* c : die Wiederholung des Betrages in Ziffern,
| align="right" valign="bottom" | Bericht Nr. 13
* d : der Name des Scheckempfängers,
* e : die Orts- und die Banknummer.


Bei dem Scheck wird noch eine Unterteilung gemacht u. z. in Barscheck und Verrechnungsscheck. Der Barscheck wird bei der Vorlage bar ausgezahlt. Der Verrechnungsscheck wird dem Konto des Inhabers gutgeschrieben.
|- style="font-size:12pt"
| colspan="4" height="15" valign="bottom" |
| align="right" align="right" valign="bottom" |


Der Scheck ist im Gegensatz zum Wechsel ein Zahlungsmittel und als solches, bei Sicht, d. h. bei Vorzeigung bei der bezogenen Bank fällig.
|- style="font-size:12pt" align="center" valign="bottom"
| align="right" colspan="4" height="15" |


Die Bedeutung des Schecks ist für den Kaufmann sehr groß, denn er ist:
|- style="font-size:12pt" valign="bottom"
# bequem, da man lediglich den Scheck ausschreiben muß.
| colspan="4" height="15" | Der Scheck ist die schriftliche Anweisung einer Person oder Firma an eine Bank oder Sparkasse, aus einem Guthaben bei Sicht eine bestimmte Summe zu zahlen. Jedoch ist die Ausstellung eines Schecks nur möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt worden sind:
# billig, da man den Scheck im Brief oder als Postkarte versenden kann.
|- style="font-size:12pt" valign="bottom"
# sicher, denn bei Verlust eines Schecks ist die Einlösung durch den Finder sehr schwer.
| colspan="4" height="15" |
# gewinnbringend, da nicht verfügte Guthaben von der Bank- oder Sparkasse verzinst werden.
|- style="font-size:12pt" valign="bottom"

| ||1. Per Aussteller muß bei einer Bank oder Sparkasse ein Scheck- oder Girokonto haben,||
Auch vom Standpunkt der Gesamtwirtschaft aus ist der Scheckverkehr bedeutungsvoll, weil durch ihn überschüssige Gelder zu den Banken strömen und dort nützliche Verwendung finden können, z. B. als Kredite.<ref>Aus dem Privatarchiv von Gerd E. Schug</ref>
|-
| ||2. das Konto muß ein entsprechendes Guthaben aufweisen,||
|-
| ||3. der Scheck muß alle 6 gesetzlichen Bestandteile aufweisen. Sie sind:||
|-
| ||||a : die Angabe des Ortes und Tages der Ausstellung,
|-
| ||||b : die Angabe des Zahlungsortes,
|-
| ||||c : die Angabe dessen der zahlen soll,
|-
| ||||d : die Bezeichnung als Scheck im Text,
|-
| ||||e : die unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen,
|-
| ||||f : die Unterschrift des Ausstellers.
|-
| ||||
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| align="right" colspan="4" height="15" |
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| colspan="4" height="15" | Außer den gesetzlichen Bestandteilen gibt es auch noch die kaufmännischen. Es sind dies:||||
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| ||||a : die Schecknummer,
|-
| ||||b : die Kontonummer des Aus&shy;stel&shy;lers bei seiner Bank,
|-
| ||||c : Die Wiederholung des Betrages in Ziffern,
|-
| ||||d : der Name des Scheck&shy;empfän&shy;gers,
|-
| ||||e : die Orts- und die Banknummer.
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| colspan="4" height="15" |
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| colspan="4" height="15" | Bei dem Scheck wird noch eine Unterteilung gemacht u. z. in Barscheck und Verrechnungsscheck. Der Barscheck wird bei der Vorlage bar ausgezahlt. Der Verrechnungsscheck wird dem Konto des Inhabers gutgeschrieben.
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| colspan="4" height="15" |
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| colspan="4" height="15" |Der Scheck ist im Gegensatz zum Wechsel ein Zahlungsmittel und als solches, bei Sicht, d. h. bei Vorzeigung bei der bezogenen Bank fällig.
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| height="15" |Die Bedeutung des Schecks ist für den Kaufmann sehr groß, denn
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| colspan="4" height="15" |
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| height="15" | || 1. bequem, da man lediglich den Scheck ausschreiben muß.
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| colspan="4" height="15" |
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| height="15" | || 2. billig, da man den Scheck im Brief oder als Postkarte versenden kann.
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| colspan="4" height="15" |
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| height="15" | || 3. sicher, denn bei Verlust eines Schecks ist die Einlösung durch den Finder sehr schwer.
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| colspan="4" height="15" |
|- style="font-size:12pt" valign="top"
| height="15" | || 4. gewinnbringend, da nicht verfügte Guthaben von der Bank- oder Sparkasse verzinst werden.
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| colspan="4" height="15" |
|- style="font-size:12pt" valign="bottom"
| colspan="4" height="15" | Auch vom Standpunkt der Gesamtwirtschaft aus ist der Scheckverkehr bedeutungsvoll, weil durch ihn überschüssige Gelder zu den Banken strömen und dort nützliche Verwendung finden können, z. B. als Kredite.
|-<ref>Aus dem Privatarchiv von Gerd E. Schug</ref>
|}
</div>
</div>
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==Lesen Sie auch==
==Lesen Sie auch==
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==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==
<references />
<references />

[[Kategorie:Erinnerungen]]
[[Kategorie:Erinnerungen]]
[[Kategorie:Tätigkeitsbericht]]
[[Kategorie:Tätigkeitsbericht|13]]

Aktuelle Version vom 29. Juni 2026, 18:58 Uhr

Historisches Zeitdokument
Tätigkeitsbericht 13
Tätigkeitsbericht 13

Bericht eines Lehrlings über die Orga­ni­sa­tion und die Be­triebs­abläufe in einem mittel­stän­dischen Indus­trie­unter­nehmen der 1950er Jahre.

Tätigkeitsbericht Nr. 13 – Der Scheck
Lehrling Gerd Schug
Thema Der Scheck
Berichtsdatum 16. August 1957

Der Scheck ist die schriftliche Anweisung einer Person oder Firma an eine Bank oder Sparkasse, aus einem Guthaben bei Sicht eine bestimmte Summe zu zahlen. Jedoch ist die Ausstellung eines Schecks nur möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt worden sind:

  1. Der Aussteller muß bei einer Bank oder Sparkasse ein Scheck- oder Girokonto haben,
  2. das Konto muß ein entsprechendes Guthaben aufweisen,
  3. der Scheck muß alle 6 gesetzlichen Bestandteile aufweisen. Sie sind:
    • a : die Angabe des Ortes und Tages der Ausstellung,
    • b : die Angabe des Zahlungsortes,
    • c : die Angabe dessen der zahlen soll,
    • d : die Bezeichnung als Scheck im Text,
    • e : die unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen,
    • f : die Unterschrift des Ausstellers.

Außer den gesetzlichen Bestandteilen gibt es auch noch die kaufmännischen. Es sind dies:

  • a : die Schecknummer,
  • b : die Kontonummer des Ausstellers bei seiner Bank,
  • c : die Wiederholung des Betrages in Ziffern,
  • d : der Name des Scheckempfängers,
  • e : die Orts- und die Banknummer.

Bei dem Scheck wird noch eine Unterteilung gemacht u. z. in Barscheck und Verrechnungsscheck. Der Barscheck wird bei der Vorlage bar ausgezahlt. Der Verrechnungsscheck wird dem Konto des Inhabers gutgeschrieben.

Der Scheck ist im Gegensatz zum Wechsel ein Zahlungsmittel und als solches, bei Sicht, d. h. bei Vorzeigung bei der bezogenen Bank fällig.

Die Bedeutung des Schecks ist für den Kaufmann sehr groß, denn er ist:

  1. bequem, da man lediglich den Scheck ausschreiben muß.
  2. billig, da man den Scheck im Brief oder als Postkarte versenden kann.
  3. sicher, denn bei Verlust eines Schecks ist die Einlösung durch den Finder sehr schwer.
  4. gewinnbringend, da nicht verfügte Guthaben von der Bank- oder Sparkasse verzinst werden.

Auch vom Standpunkt der Gesamtwirtschaft aus ist der Scheckverkehr bedeutungsvoll, weil durch ihn überschüssige Gelder zu den Banken strömen und dort nützliche Verwendung finden können, z. B. als Kredite.[1]

Lesen Sie auch

Einzelnachweise

  1. Aus dem Privatarchiv von Gerd E. Schug