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Zu dieser Zeit haben die Ämter Iserlohn, Schwerte (Sweerte), Hörde (Huyrde) und Neuenrade (Nyen Raide) anscheinend noch in gewisser Weise zusammengehangen, auch wenn zu dieser Zeit für die anderen Ämter ebenfalls Amtsinhaber urkundlich bekannt sind. Denn Eberhard von Eickel konnte seine entstandenen Kosten nur dann abrechnen, wenn er im Auftrag des Herzogs außerhalb dieser Ämter tätig war. In den Angaben zur Abrechnung wird ein Arnhemscher Gulden (arnemsche) erwähnt mit einer Umrechnung von 13 kölnische Weißpfennige. In: „Mittelalterliche Stadtrechnungen im historischen Prozess“ wird auf S. 186 zwischen 1412 und 1449 eine Umrechnung zu 0,56 Gulden angegeben.</ref>, Herzog von Kleve und Graf von der Mark. Er gibt den Inhalt der Bestallungsurkunde wieder und gelobt dem Herzog die Treue. Der verstorbene vorherige Amtmann Dietrich Graf von Limburg besaß das Amt wegen einer Schuld des Herzogs über 400 Gulden, die Eberhard von Eickel den Erben Dietrichs abgegolten hatte. Von dem Amt abgelöst werden kann Eberhard erst nach Tilgung dieser Schuld. Er erhält als Bezahlung jährlich 20 Gulden, 50 Malter Hafer, 60 Hühner und den Zehntpfennig der gerichtlichen Geldstrafen. | |||
<ref>Urkunde 1478 Juli 23</ref> | |||
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Was geschah 1478?
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Ereignisse
23. Juli
- Eberhard von Eickel (Evert van Eyckell) bestätigt seine Bestallung als Amtmann von Iserlohn (Yserenloyn) durch Johann[1], Herzog von Kleve und Graf von der Mark. Er gibt den Inhalt der Bestallungsurkunde wieder und gelobt dem Herzog die Treue. Der verstorbene vorherige Amtmann Dietrich Graf von Limburg besaß das Amt wegen einer Schuld des Herzogs über 400 Gulden, die Eberhard von Eickel den Erben Dietrichs abgegolten hatte. Von dem Amt abgelöst werden kann Eberhard erst nach Tilgung dieser Schuld. Er erhält als Bezahlung jährlich 20 Gulden, 50 Malter Hafer, 60 Hühner und den Zehntpfennig der gerichtlichen Geldstrafen.
Gestorben
Quellen
- ↑ Johann I. (Kleve-Mark), 1419 – 1481.
Zu dieser Zeit haben die Ämter Iserlohn, Schwerte (Sweerte), Hörde (Huyrde) und Neuenrade (Nyen Raide) anscheinend noch in gewisser Weise zusammengehangen, auch wenn zu dieser Zeit für die anderen Ämter ebenfalls Amtsinhaber urkundlich bekannt sind. Denn Eberhard von Eickel konnte seine entstandenen Kosten nur dann abrechnen, wenn er im Auftrag des Herzogs außerhalb dieser Ämter tätig war. In den Angaben zur Abrechnung wird ein Arnhemscher Gulden (arnemsche) erwähnt mit einer Umrechnung von 13 kölnische Weißpfennige. In: „Mittelalterliche Stadtrechnungen im historischen Prozess“ wird auf S. 186 zwischen 1412 und 1449 eine Umrechnung zu 0,56 Gulden angegeben. - ↑ Urkunde 1478 Juli 23
Das Jahr 1478 wird in folgenden Artikeln erwähnt: