Urkunde 1710 August 1: Unterschied zwischen den Versionen

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J. C. von der Leithe und Margaretha Magdalena von Düngelen bekunden, von ihrem Schwiegervater und Vater [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Moritz von Düngelen]], Herrn zu Dahlhausen und Haveckenschede, durch Fischer einen Betrag von 122 Rtlr. erhalten zu haben.<br />
J. C. von der Leithe und Margaretha Magdalena von Düngelen bekunden, von ihrem Schwiegervater und Vater [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Moritz von Düngelen]], Herrn zu Dahlhausen und Haveckenschede, durch Fischer einen Betrag von 122 Rtlr. erhalten zu haben.<br />

Aktuelle Version vom 20. Januar 2018, 00:29 Uhr


Urkundentext

1. August 1710, Lahr
J. C. von der Leithe und Margaretha Magdalena von Düngelen bekunden, von ihrem Schwiegervater und Vater Moritz von Düngelen, Herrn zu Dahlhausen und Haveckenschede, durch Fischer einen Betrag von 122 Rtlr. erhalten zu haben.
Kopie.
Loses Blatt.

Quelle

Literatur

Siehe auch