Urkunde 1725 Februar 12: Unterschied zwischen den Versionen

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[[12. Februar]] [[1725]], Dahlhausen<br />
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[[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Moritz Goßwin von Düngelen]] bekundet, dem [[Von der Dorneburg gen. Aschebrock (Adelsgeschlecht)|von Aschenbrock zum Lackenbrock]] für den Kotten auf den Höpen und für den dabei gelegenen Eichenbusch (heesterbüschgen), sowie für die hiervon an die [[Johanneskirche (Eickel)|evangelisch-lutherische Kirche zu Eckel]] angewiesenen Gelder noch 100 Rtlr. zu schulden. Er verspricht, diesen Betrag mit den Zinsen zu zahlen.<br />
[[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Moritz Goßwin von Düngelen]] bekundet, dem [[Von der Dorneburg gen. Aschebrock (Adelsgeschlecht)|von Aschenbrock zum Lackenbrock]] für den Kotten auf den Höpen und für den dabei gelegenen Eichenbusch (heesterbüschgen), sowie für die hiervon an die [[Johanneskirche (Eickel)|evangelisch-lutherische Kirche zu Eckel]] angewiesenen Gelder noch 100 Rtlr. zu schulden. Er verspricht, diesen Betrag mit den Zinsen zu zahlen.<br />
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== Anmerkungen ==
==Einzelnachweise==
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Aktuelle Version vom 20. Januar 2018, 05:34 Uhr


Urkundentext

12. Februar 1725, Dahlhausen
Moritz Goßwin von Düngelen bekundet, dem von Aschenbrock zum Lackenbrock für den Kotten auf den Höpen und für den dabei gelegenen Eichenbusch (heesterbüschgen), sowie für die hiervon an die evangelisch-lutherische Kirche zu Eckel angewiesenen Gelder noch 100 Rtlr. zu schulden. Er verspricht, diesen Betrag mit den Zinsen zu zahlen.
Unterschrift des Ausstellers.
Original.
Vermerk. Am 19. Februar 1724 [!] sind an Aschebrock 107 Rtlr. gezahlt worden.
Kaufbriefe von den, dem Frhrn. von Düngelen zu Dalhausen zustehenden Bauernhöfen und kotteil. Vol. I, Fol. 38.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Einzelnachweise