Urkunde 1735 Februar 23: Unterschied zwischen den Versionen

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Johan Veeting (Vieting) zu Goldhame bekundet für sich, seine Frau Margretha und seine Erben, zur Zahlung der Königlichen Steuer von Jörgen Henrich von Dahl ein Darlehn von 11 Rtlr. erhalten zu haben mit dem Versprechen der Rückzahlung im Mitsommer des laufenden Jahres, anderenfalls der Schwager des Gläubigers Caspar Ernst den Gegenwert an Garten Wintergerste aus den Ländereien des Schuldners nehmen darf. <br />
Johan Veeting (Vieting) zu Goldhame bekundet für sich, seine Frau Margretha und seine Erben, zur Zahlung der Königlichen Steuer von Jörgen Henrich von Dahl ein Darlehn von 11 Rtlr. erhalten zu haben mit dem Versprechen der Rückzahlung im Mitsommer des laufenden Jahres, anderenfalls der Schwager des Gläubigers Caspar Ernst den Gegenwert an Garten Wintergerste aus den Ländereien des Schuldners nehmen darf. <br />
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== Anmerkungen ==
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[[Kategorie:Urkunden Stadtarchiv Herne]]
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[[Kategorie:1700-1749]]
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Aktuelle Version vom 20. Januar 2018, 07:34 Uhr

Urkundentext

23. Februar 1734, Bochum
Johan Veeting (Vieting) zu Goldhame bekundet für sich, seine Frau Margretha und seine Erben, zur Zahlung der Königlichen Steuer von Jörgen Henrich von Dahl ein Darlehn von 11 Rtlr. erhalten zu haben mit dem Versprechen der Rückzahlung im Mitsommer des laufenden Jahres, anderenfalls der Schwager des Gläubigers Caspar Ernst den Gegenwert an Garten Wintergerste aus den Ländereien des Schuldners nehmen darf.
Zur Sicherheit verpfändet der Gläubiger sein gesamtes Hab und Gut.
Der Schuldner sowie die Zeugen Johanes Dierech Fischer und Christofer Bernhart Mosaeus unterschreiben. Die Unterschrift des Notars Georg Henrich Lindeman fehlt.
Kopie.
Vitingsche Creditoren. Fol. 90

Quelle

Literatur

Siehe auch