Urkunde 1730 Mai 6: Unterschied zwischen den Versionen

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Witwe Engel Eliesabeht Christina Freifrau von Berchem zu Stockum, geborene [[Von Hugenpoet (Adelsgeschlecht)|Hugenpoht]], verpflichtet sich, zur Beilegung der wegen des Vergleichs vom [[Urkunde 1725 Juni 7|7. Juni 1725]] entstandenen Streitigkeiten in dem heute durch Vermittelung des Friederich Wilhelm Freiherrn von Berchem mit ihrem Schwager [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Johann Moritz Wynoldt Freiherrn von Düngellen]], Herrn zu Dahlhaussen, geschlossenen Vergleich, als Abschlag zunächst 5000 Rtlr. am 15. Januar 1732, sowie Zinsen vom 29. Mai 1730 bis dahin, ohne weitere Kündigung, und auf Kündigung jährlich 1000 Rtlr. zu zahlen. Künftige Zinsrückstände mit 4% zu vergüten und auf die alten jährlich 100 Rtlr. zu entrichten. Zur Sicherheit verpfändet sie sowohl die zum Hause Stockum gehörigen, als auch ihre sonstigen Güter.<br />
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== Anmerkungen ==
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[[Kategorie:Urkunden Stadtarchiv Herne]]
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[[Kategorie:1700-1749]]
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Aktuelle Version vom 20. Januar 2018, 07:52 Uhr

Urkundentext

6. Mai 1730,
Witwe Engel Eliesabeht Christina Freifrau von Berchem zu Stockum, geborene Hugenpoht, verpflichtet sich, zur Beilegung der wegen des Vergleichs vom 7. Juni 1725 entstandenen Streitigkeiten in dem heute durch Vermittelung des Friederich Wilhelm Freiherrn von Berchem mit ihrem Schwager Johann Moritz Wynoldt Freiherrn von Düngellen, Herrn zu Dahlhaussen, geschlossenen Vergleich, als Abschlag zunächst 5000 Rtlr. am 15. Januar 1732, sowie Zinsen vom 29. Mai 1730 bis dahin, ohne weitere Kündigung, und auf Kündigung jährlich 1000 Rtlr. zu zahlen. Künftige Zinsrückstände mit 4% zu vergüten und auf die alten jährlich 100 Rtlr. zu entrichten. Zur Sicherheit verpfändet sie sowohl die zum Hause Stockum gehörigen, als auch ihre sonstigen Güter.
Witwe von Berchem sowie F. W. von Berchem siegeln und unterschreiben.
Original.
Frhr. v. Düngellen zu Dahlhausen verwittibte Freifrau von Berchem zu Stockum wegen verglichener Forderung von einigen tausend Rtlr. Fol. 2—5.

Quelle

Literatur

Siehe auch