Urkunde 1680 März 11: Unterschied zwischen den Versionen

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Rötger Morsäeus, Bevollmächtigter des [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Mauritz Goswin von Düngellen]] zu Dahlhausen, zahlt das durch von Vaerst und Doctor Wulffing veraccordierte und diesmal zu 180 Rtlr. zugelassene Heergeweide sowie die Gebühren mit 14 1/4 Rtlr. <br />
Rötger Morsäeus, Bevollmächtigter des [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Mauritz Goswin von Düngellen]] zu Dahlhausen, zahlt das durch von Vaerst und Doctor Wulffing veraccordierte und diesmal zu 180 Rtlr. zugelassene Heergeweide sowie die Gebühren mit 14 1/4 Rtlr. <br />
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==Einzelnachweise==
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Aktuelle Version vom 19. Januar 2018, 13:51 Uhr


Urkundentext

11. März 1680, Werden
Rötger Morsäeus, Bevollmächtigter des Mauritz Goswin von Düngellen zu Dahlhausen, zahlt das durch von Vaerst und Doctor Wulffing veraccordierte und diesmal zu 180 Rtlr. zugelassene Heergeweide sowie die Gebühren mit 14 1/4 Rtlr.
Zur Belehnung wurde er nicht zugelassen, da das erforderliche wichtige Verzeichnis der Güter (Pertinentien) nicht eingereicht war.
Der Bevollmächtigte beschwert sich, Dahlhausen, anfangs Dezember 1682, über die Nichtzulassung zur Belehnung, obschon er das laudemium, Hergeweide, und die Gebühren in Gegenwart des Werdenschen Syndikus Doktor Mylander und des Sekretärs Bernhardi eingezahlt habe.
Rötger Dietrich Morsäus siegelt und unterschreibt.
Vicent von Isselstein bestätigt die Vorgänge durch Siegel und Unterschrift.
Kopie.
Werdensehe Lehen (Briefe) IV., Fol. 6—8.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Einzelnachweise