Urkunde 1670 April 13: Unterschied zwischen den Versionen

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Die sämtlichen Hofesleute des Hofes Herveling bekunden, dass sie der Bitte des [[Stratmanns Weg|Henrich Strattman]] zu Rolinghausen, das dort auf seinem Kerckwegeskampe liegende, zu Krusenhof in Hordel gehörige Stück Land zu verwerten und einzutauschen und dafür 2 Streifen (stripen) Busch seines Erbherrn Rotger von [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Dungelen]] zu Dalhausen, in sein (Strattmans) Pachtgut gehörig und an
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==Einzelnachweise==
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Aktuelle Version vom 19. Januar 2018, 13:00 Uhr


Urkundentext

13. April 1670,
Die sämtlichen Hofesleute des Hofes Herveling bekunden, dass sie der Bitte des Henrich Strattman zu Rolinghausen, das dort auf seinem Kerckwegeskampe liegende, zu Krusenhof in Hordel gehörige Stück Land zu verwerten und einzutauschen und dafür 2 Streifen (stripen) Busch seines Erbherrn Rotger von Dungelen zu Dalhausen, in sein (Strattmans) Pachtgut gehörig und an Krusen Busch angrenzend, zu geben unter der Bedingung entsprochen hätten, dass der etwaige Mehrwert des Busches oder Landes herausgegeben und für Wiederkauf von Land zum Besten des Hofes verwendet werden solle.
Leneman und Prein zu Höntrop, Holde und Werdelman zu Westenfeld, Erve zu Hüllen und Watterman zu Wattenschede . . hobesleute unterschreiben.
Loses Blatt.
Kopie.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Einzelnachweise