Urkunde 1673 Oktober 14: Unterschied zwischen den Versionen

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Stephan Dietherich von Neuhoff erklärt, daß seine † Schwester Sophia Galandt von der Wenge sowohl ihm wie seiner † Frau Dorothea Elisabeth ein Vermächtnis (Legat) ausgesetzt habe. Da nun seine † Frau in dem mit ihm gemeinsam errichteten Testament den Besitzer des Hauses Wenge zu ihrem Erben bestimmt habe und daher diesem aus das Vermächtnis zufalle, so bestimme er, dass dieses an seinen Sohn Stephan Dietherich oder nach dessen Tode an den Besitzer des Hauses Wenge übergehen solle.<br />
Stephan Dietherich von Neuhoff erklärt, daß seine † Schwester Sophia Galandt von der Wenge sowohl ihm wie seiner † Frau Dorothea Elisabeth ein Vermächtnis (Legat) ausgesetzt habe. Da nun seine † Frau in dem mit ihm gemeinsam errichteten Testament den Besitzer des Hauses Wenge zu ihrem Erben bestimmt habe und daher diesem aus das Vermächtnis zufalle, so bestimme er, dass dieses an seinen Sohn Stephan Dietherich oder nach dessen Tode an den Besitzer des Hauses Wenge übergehen solle.<br />
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== Anmerkungen ==
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[[Kategorie:Urkunden Stadtarchiv Herne]]
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Aktuelle Version vom 19. Januar 2018, 11:27 Uhr


Urkundentext

14. Oktober 1673, Wenge
Stephan Dietherich von Neuhoff erklärt, daß seine † Schwester Sophia Galandt von der Wenge sowohl ihm wie seiner † Frau Dorothea Elisabeth ein Vermächtnis (Legat) ausgesetzt habe. Da nun seine † Frau in dem mit ihm gemeinsam errichteten Testament den Besitzer des Hauses Wenge zu ihrem Erben bestimmt habe und daher diesem aus das Vermächtnis zufalle, so bestimme er, dass dieses an seinen Sohn Stephan Dietherich oder nach dessen Tode an den Besitzer des Hauses Wenge übergehen solle.
Siegel und Unterschrift des Ausstellers.
Kopie einer von Justizrat und Landrichter Rademacker zu Hamm am 2. November 1754 durch Landgerichtssiegel und Unterschrift beglaubigten Kopie.
Nr. 228. v. Dungelen / Arnim. Fol. 15

Quelle

Literatur

Siehe auch