Urkunde 1598 März 1: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 19. Januar 2018, 09:14 Uhr


Urkundentext

1. März 1596:

Heinrich v. Eickel zum Vorde hatte 1584 Juli 12. aus seinem Anteil des Rissengutes zu Holthausen dem † Peter Sittardt, Richter zu Castrop, und Frau Agnes v. Langenberg eine Rente von 6 Talern à 26 Schilling und 2 Malter Korn verschrieben und 1592 Juli 18. durch einen von Johannes Lucken, Gerichtsschreiber zu Castrop, geschriebene Urkunde ein Darlehen von 110 Talern bescheinigt;
beide Schuldurkunden waren von der Witwe ihrer Tochter Margreite Sittardt, die zu Dortmund an Diderich Schulte verheiratet worden war, als Brautschatz weitergegeben worden;
wegen rückständiger Raten war Verstärkung des Unterpfandes gefordert worden;
bei einer Abrechnung wird die Schuldsumme auf 356 Talern à 26 Schilling Dortmundisch festgesetzt, die mit 18 Talern und 2 Malter harten Schultkorn, halb Roggen und halb Gerste, Bochumer Maß zu verzinsen ist, wovon eine Rate von 5 Scheffel Hafer aus dem Hospital zu Bochum gekürzt wird.
Zur weiteren Sicherung verpfändet Heinr. v. E. vor Wyrich Wittkenstein, Märkischem Richter zu Castrop, etliches Holzgewächs, die Hecken am Lackenbusch, schiessend mit einem Ende auf die Hengeskampe im Osten und im Westen auf die Steinhart; das Schildeken und dem Anschott im Lackenbusch.
Zeugen: Heinrich Ratte, Frone, Johannes Lücken, Gerichtsschreiber, Joh. Rauenscheidt, Herm. Sittardt.

Material : Papier

Überlieferung : Kopie

Siehe auch

Quelle