Urkunde 1647 Oktober 17: Unterschied zwischen den Versionen

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Wittib Mechtild von Lyntzing, geborene Kumpsthoff, trifft nachfolgende letztwillige Bestimmungen:<br />
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==Literatur==
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Aktuelle Version vom 19. Januar 2018, 10:23 Uhr


Urkundentext

17. Oktober 1647
Wittib Mechtild von Lyntzing, geborene Kumpsthoff, trifft nachfolgende letztwillige Bestimmungen:
Ihre Mutter, Wittib des Doktor Kumpsthoff, behält die Leibzucht aller elterlicher Nachlassenschaft, wie es im elterlichen Testament bestimmt war. Georg Kumpsthoff, ältester Sohn der Erblasserin, wird nach dem Tode der Mutter einziger Erbe der Hälfte ihres Besitztums, da er mehr als seine Brüder durch den jetzigen Krieg Schaden erlitten habe. Stirbt dieser vor der Erblasserin, so erben seine beiden Kinder Georgh Wilbrandt und Mechtildt Clara diese Hälfte, die übrige, nach beendigter Leibzucht der Mutter, die beiden anderen Brüder Syndicus Kumpsthoff und Doctor Kumpsthoff zu Wesel mit den Kindern des † Bruders Conrad zu gleichen Teilen.
30 Rtlr. erhält ihr Vetter Georg Laurentz, Sohn des Conrad K., dessen Bruder Conradt 50 Rtlr. bei den Erben der Eheleute Friedrich Asbeck dem Jüngeren und Margaretha Basserd ausstehend,
ihr Vetter Georg Willebrant Kumpsthoff, Sohn ihres Bruders Georg 30 Rtlr. mit Zinsen, bei Rötger Rieß zu Essen, 60 Rtlr. bei Dietherich Lauscherman, 53 Rtlr. bei Dietherich Potgießer in Sobillen (?) Hauß zu Essen wohnhaft, eine Schuldverschreibung auf Arnolt Schmeling zu Essen sprechend, neben 30 Rtlr. bei Ploniess zu Ossenbeck ausstehend.
Ihre Nichte Mechthild Clara, Tochter ihres Bruders Georg, 25 Rtlr. bei Georg Egberte (?) zu Essen,
ihre Nichte Clara Mechtild, Tochter des Syndicus. 23 Rtlr. beim Haus Göhr,
ihr Vetter Heinrich, Sohn des Syndicus 50 Rtlr. bei Johan Nolde in Essen ausstehend,
die Armen zu Essen erhalten 60 Rtlr. bei den Erben Nessel,
die Armen zu Bochum 25 Rtlr. bei den Erben des Gert Plücker, 10 Rtlr. bei Varenhorst zu Essen ausstehend, außerdem 25 Rtlr.. die Erben haben das Fehlende zu ergänzen.
Über ihre Kleider, Schmucksachen werden bestimmte Verfügungen getroffen.
Die reformierte Kirche zu Bochum erhält 100 Rtlr..
Christoph Bitter von Essen, der Pädagoge ihres Vetters Henrich, 1 Dukaten.
Wilhelm Mey, ihres Bruders Schreiber, 1 Dukaten,
die Bauknechte, Unterknechte und Jungen ihres Bruders Syndicus 1 Rtlr.

Zeugen: Johan Northaus, Bürger zu Bochumb, Rötger Devens der Jüngere von Essen. Henrich Bodde., Henrich Varenholt der Alte. Hanß Herman Pankuchen, Johan von Mengede aus Bochumb und Wilhelm Mey aus dem Stift Essen.

Signet und Unterschrift des Notars Peter Castrop.

Original. Pergament, oben und unten links und rechts am Bande abgerissen.

Literatur

Siehe auch

Quelle