Urkunde 1726 Januar 22 II: Unterschied zwischen den Versionen

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== Urkundentext ==
== Urkundentext ==
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[[22. Januar]] [[1726]], Werden<br />
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Theodor, Abt zu Werden und Helmstedt, erteilt Werden, an gleichem Tage<ref>Vgl.[[Urkunde 1726 Januar 22]]</ref>, den Mutschein und bestimmt als Termin zur Lehnsempfangung den 28. Februar; <br />
Theodor, Abt zu Werden und Helmstedt, erteilt Werden, an gleichem Tage<ref>Vgl.[[Urkunde 1726 Januar 22]]</ref>, den Mutschein und bestimmt als Termin zur Lehnsempfangung den 28. Februar; <br />
er bemängelt, dass der Todesfall nicht innerhalb 6 Wochen pflichtgemäß angezeigt worden ist. <br />
er bemängelt, dass der Todesfall nicht innerhalb 6 Wochen pflichtgemäß angezeigt worden ist. <br />
Der Termin wird am 19. Februar auf Bitten des v. Düngelen auf den 2. Mai verschoben.<br />
Der Termin wird am 19. Februar auf Bitten des [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|v. Düngelen]] auf den 2. Mai verschoben.<br />
Der Abt siegelt und unterschreibt.<br />
Der Abt siegelt und unterschreibt.<br />
<small>Kopie, einer in Werden in der Kanzelei, von Lehnkammersekretär Johan Frantz Coutzen beglaubigten und gesiegelten Kopie.<br />
<small>Kopie, einer in Werden in der Kanzelei, von Lehnkammersekretär Johan Frantz Coutzen beglaubigten und gesiegelten Kopie.<br />
Werdensche Lehen. IV. Fol. 10 1—14.</small>
Werdensche Lehen. IV. Fol. 10 1—14.</small>


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==Quelle==
*[[Stadtarchiv Herne]]  - Urkundenbestand


==Literatur==
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== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
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==Quelle==
*[[Stadtarchiv Herne]]  - Urkundenbestand


== Anmerkungen ==
<references/>
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Aktuelle Version vom 20. Januar 2018, 03:43 Uhr


Urkundentext

22. Januar 1726, Werden
Theodor, Abt zu Werden und Helmstedt, erteilt Werden, an gleichem Tage[1], den Mutschein und bestimmt als Termin zur Lehnsempfangung den 28. Februar;
er bemängelt, dass der Todesfall nicht innerhalb 6 Wochen pflichtgemäß angezeigt worden ist.
Der Termin wird am 19. Februar auf Bitten des v. Düngelen auf den 2. Mai verschoben.
Der Abt siegelt und unterschreibt.
Kopie, einer in Werden in der Kanzelei, von Lehnkammersekretär Johan Frantz Coutzen beglaubigten und gesiegelten Kopie.
Werdensche Lehen. IV. Fol. 10 1—14.

Literatur

Siehe auch

Quelle