Urkunde 1696 Januar 23: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 19. Januar 2018, 21:51 Uhr
Urkundentext
23. Januar 1696, Dahlhausen
Moritz Goswin von Düngellen zu Dahlhausen und Harvekenschedt und Clara Amalie von Lapp vom Hause Ruhr und Vierbeck, Enkel des † Rötger von Düngellen zu Dahlhausen und Havekenschedt und Frau Clara von Kettler, geborenen von der Hovestatt, Heringen, Mercklinghausen und Waldenburg, väterlicherseits,
und des Luther Winold von Lapp zur Ruhr und Vierbeck und Frau Anna von Voss vom Hause Radenberg, Oringhausen und Schwerte, mütterlicherseits,
und Gudula Johanna von Hugenpoth, ehelicher Tochter des Giesbert Alexander von Hugenpoth, Herrn zu Stockum, Bögge, Binckhoff und Northoff, und Frau Wilhelmine Sophie, geborenen von Neuhoff zur Wenge, Horstmar, Bönninghausen, Nienburg und Vierhoffen, Enkelin des Diederich von Hugenpoth zu Stockum und Bünghoffen und der Frau Alfsein (?Elsbein) von Boenen vom Hause Oberfeld und Heien, väterlicherseits,
und des Stephan Diderich von Neuhoff zur Wenge, Horstmar, Nienburg und Bönninghausen, und der Frau Dorothea Elisabeth von Wenge vom Hause Wenge und Bönninghausen, mütterlicherseits,
- schließen nachfolgenden Ehevertrag
Der Bräutigam bringt seiner Braut zur rechten Ehesteuer (in donationem propter nuptias) das Haus Dahlhausen mit allem Zubehör an Ländereien, Wiesen, Weiden, Gehölz, Gerechtigkeiten in Marken und Wählern, Eigen Jagd und Fischerei, und was künftig hinzukommen wird. Mit den Eltern, die jedoch lebenslänglich und während ihrer Ehe den Besitz und die freie Verwaltung behalten, auf dem Hause Dahlhausen, wie es auch zu Großvaters Zeiten üblich gewesen, wird ein gemeinsamer Haushalt geführt, falls diese nicht gelegentlich das Gut und die Haushaltung den jungen Eheleuten überlassen, worüber ein besonderer Vergleich zur Zeit geschlossen werden soll.
Aus den Gütern Dahlhausen und Havekensched erhalten die jungen Eheleute während dieser Zeit 300 Rtlr. zum Unterhalt.
Die Braut erhält von ihren Eltern vorerst eine jahresrente von 150 Rtlr. aus einem Kapital von 1000 Rtlr. vom Hause Stockum, ferner die Hälfe von dem, was vom Hause Wenge durch Sterbefälle und sonst zu fordern ist, das Übrige nach dem Tode der Eltern.
Adeliger Gewohnheit und Herkommen gemäß bringt der Bräutigam seiner Braut vor dem ehelichen Beilager als Morgengabe die lebenslängliche Leibzucht des schuldenfreien Graßdickes
Hofes im Kirchspiel Bochum Bauerschaft Hamm, welcher jährlich 13 Malter Duplicis, 5 Malter Hafer, 1 Schultschwein, 4 Pfd. Flachs, 6 Hühner gibt, und wöchentlich 1 Pferdedienst leistet und 1 Rind ausfuttert. Der Braut steht es jedoch frei, falls sie aus diesem Hofe die Einkünfte nicht erheben kann, sie aus den übrigen Dahlhausischen Gütern zu erheben.
Falls die Ehe kinderlos bleibt oder die Eltern ohne Leibeserben versterben, und der Bräutigam zuerst stirbt, erhält die Witwe Alles, was sie in die Ehe eingebracht hat, außerdem 4.000 Rtlr. (zur
rechten Wiederkehr) und die Hälfte von dem, was während der Ehe gewonnen und erworben worden, ferner die zuvorbenannte Morgengabe, sowie die halbe Pacht = 23 ½ Malter Duplicis des Hofes Mesman zu Riemke zur lebenslänglichen Leibzucht.
Die übrigen Güter fallen an die nächsten Erben, sobald die obengenannte Wiederkehr entrichtet ist.
Stirbt die Braut vor dem Bräutigam ohne Erben, so erhält der Bräutigam alles, was er in die Ehe eingebracht hat, sowie die Hälfte dessen, was während der Ehe erworben, und aus den eingebrachten Gütern der Verstorbenen 2.000 Rtlr., das Übrige soll hiernach sofort den nächsten Erben ausgehändigt werden.
Besondere Bestimmungen werden getroffen für den Fall, dass Kinder aus der Ehe hervorgehen, oder der überlebende Teil eine neue Ehe eingeht.
Die Kinder sollen in der evangelisch lutherischen Lehre erzogen werden.
Die Vertragschließenden behalten sich eine anderweitige Regelung durch etwaige testamentarische Bestimmungen vor.
Siegel und Unterschrift von J. M. W. von Düngellen, Clara Amalia von Düngellen geborene von Lapp. F. W. von Berchem, Gudula Johanna von Hugenpott, G. A. von Hugenpot zu Stockum, Wilhelmina Sophie von Neuhoff Frau von Hugenpott, A. H. von Hugenpoth, Jan Adolff Steffen Otto von Berchem.
Kopie.
Loses Blatt
Frhr. von DüngelIen zu Dahlhausen / Frhr. v. Grüter zu Altendorff. Fol. 82
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 153 f. Nr. 368
- Werbeck 1999
Siehe auch