Urkunde 1681 September 8: Unterschied zwischen den Versionen
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Kaufmann Peter Hopman in der Stadt Dortmundt bekundet, daß ihm Gerhardt Wilhelm von Wiessheim zu Rüddinghausen seinen Korn- und blutigen Zehnten 33 Scheffel Roggen, 3 1/2 Scheffel Erbsen, 9 Bolen (Bündel) Flachs, 16 Hühner und 10 Ferkel im Amt Hoerde zu Annen, Wullen und Düren, der jährlich einen Tag nach Martini zu Annen an Berkhoffs Haus von den untenbenannten Schuldnern | Kaufmann Peter Hopman in der Stadt Dortmundt bekundet, daß ihm Gerhardt Wilhelm von Wiessheim zu Rüddinghausen seinen Korn- und blutigen Zehnten 33 Scheffel Roggen, 3 1/2 Scheffel Erbsen, 9 Bolen (Bündel) Flachs, 16 Hühner und 10 Ferkel im Amt Hoerde zu Annen, Wullen und Düren, der jährlich einen Tag nach Martini zu Annen an Berkhoffs Haus von den untenbenannten Schuldnern <ref group="Anm.">nicht unterzeichnet.</ref> abzuliefern ist, am 20. März 1667 vermöge einer von dem † Richter Doktor Himmelreich zu Dortmundt ausgefertigten Pfandverschreibung für 550 Rtlr. überwiesen habe. <br /> | ||
Dieses bisher in ungestörtem Besitz gehabte Pfandrecht übertrage er nunmehr dem Kurfürstlichen Brandenburgischen Drosten zu Schwerte Heinrich Friederich von der Marck, Herrn zu Villigst und Rhur, welcher ihm für bereits angekaufte Ländereien, die für | Dieses bisher in ungestörtem Besitz gehabte Pfandrecht übertrage er nunmehr dem Kurfürstlichen Brandenburgischen Drosten zu Schwerte Heinrich Friederich von der Marck, Herrn zu Villigst und Rhur, welcher ihm für bereits angekaufte Ländereien, die für | ||
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Aktuelle Version vom 19. Januar 2018, 14:04 Uhr
Urkundentext
8. September 1681, Dortmundt
Kaufmann Peter Hopman in der Stadt Dortmundt bekundet, daß ihm Gerhardt Wilhelm von Wiessheim zu Rüddinghausen seinen Korn- und blutigen Zehnten 33 Scheffel Roggen, 3 1/2 Scheffel Erbsen, 9 Bolen (Bündel) Flachs, 16 Hühner und 10 Ferkel im Amt Hoerde zu Annen, Wullen und Düren, der jährlich einen Tag nach Martini zu Annen an Berkhoffs Haus von den untenbenannten Schuldnern [Anm. 1] abzuliefern ist, am 20. März 1667 vermöge einer von dem † Richter Doktor Himmelreich zu Dortmundt ausgefertigten Pfandverschreibung für 550 Rtlr. überwiesen habe.
Dieses bisher in ungestörtem Besitz gehabte Pfandrecht übertrage er nunmehr dem Kurfürstlichen Brandenburgischen Drosten zu Schwerte Heinrich Friederich von der Marck, Herrn zu Villigst und Rhur, welcher ihm für bereits angekaufte Ländereien, die für
ihn näher bei der Stadt liegen, einen Betrag von 330 Rtlr. vorgeschossen habe.
Der Aussteller siegelt und unterschreibt: die Zeugen Matthias Theodor Montavus, Anton Grevinck. Bürgermeister zu Iserlohn, und Henrich Weglage unterschreiben.
Der Amtsrichter Hermann Büttinghausen zu Hoerde bestätigt am folgenden Tage die Pfandübertragung des Bürgers und vornehmen Handelsmannes Peter Hopman zu Dortmund.
Der Richter siegelt und unterschreibt.
Kopie.
Freifrau von Düngellen zu Dahlhausen geb. Freiin von der Marck, Freiherrn von Elverfeld zu Villigst. Betr. Inventar . . . Vol. I Fol. 29 .u 30.
- ↑ nicht unterzeichnet.
Literatur
- Symann 1929 S. 118f. Nr. 306
- Werbeck 1999
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Einzelnachweise
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand