Der Hof Bergelmann - Teil 2: Unterschied zwischen den Versionen

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Von Leo Reiners


<big><big>Der Hof Bergelmann</big><br />
<big><big>Der Hof Bergelmann</big><br />
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Außer den Verpflichtungen gegenüber dem Hof Castrop und der Herren von Strünkede hatte Bergelmann auch '''Abgabeverpflichtungen an die Kirchengemeinde'''. Es waren "''ein Scheffel Haver, so an die erste lutherische Pastorat zu Herne, vier Scheffel Gerste, so an die zweite lutherische Pastorat zu Herne, ein Scheffel Gerste alt Bochumische Maaße und ein Brod, so an den lutherischen Armenfonds, zwei Brode und zwei Stiege Roggengarben, so an den lutherischenn Küster zu Herne Jährlich zu entrichten''" waren. <br />
Außer den Verpflichtungen gegenüber dem Hof Castrop und der Herren von Strünkede hatte Bergelmann auch '''Abgabeverpflichtungen an die Kirchengemeinde'''. Es waren "''ein Scheffel Haver, so an die erste lutherische Pastorat zu Herne, vier Scheffel Gerste, so an die zweite lutherische Pastorat zu Herne, ein Scheffel Gerste alt Bochumische Maaße und ein Brod, so an den lutherischen Armenfonds, zwei Brode und zwei Stiege Roggengarben, so an den lutherischenn Küster zu Herne Jährlich zu entrichten''" waren. <br />
Die Abgabe an den ersten Pastor war, wie an einer Stelle gesagt wird, der sogenannte Meßhafer. Die Abgaben an beide Pastöre hatte "''in alter Bochumer kleine Maaß''" zu erfolgen. Die Getreidelieferungen waren auf Martini, die Roggengarben bei der Ernte fällig. Erst [[1872]] sind die Naturalleistungen durch eine Kapitalzahlung abgelöst worden und zwar auf Grund des Ablösegesetzes vom [[27. April|27.04.]]1872 zum 25fachen Betrage der von der Generalkommission zu Münster festgesetzten Ablösepreise. Für Bergelmann waren 349 Taler 11 Sgr. 3 Pfg. berechnet. Nachdem er diese Summe bar bezahlt hatte, genehmigte am [[15. August|15.08.]]1872 das Presbyterium die Löschung der Abgaben im [[Hypothekenbücher|Hypothekenbuch]].  
Die Abgabe an den ersten Pastor war, wie an einer Stelle gesagt wird, der sogenannte Meßhafer. Die Abgaben an beide Pastöre hatte "''in alter Bochumer kleine Maaß''" zu erfolgen. Die Getreidelieferungen waren auf Martini, die Roggengarben bei der Ernte fällig. Erst [[1872]] sind die Naturalleistungen durch eine Kapitalzahlung abgelöst worden und zwar auf Grund des Ablösegesetzes vom [[27. April|27.04.]]1872 zum 25fachen Betrage der von der Generalkommission zu Münster festgesetzten Ablösepreise. Für Bergelmann waren 349 Taler 11 Sgr. 3 Pfg. berechnet. Nachdem er diese Summe bar bezahlt hatte, genehmigte am [[15. August|15.08.]]1872 das Presbyterium die Löschung der Abgaben im [[Hypothekenbücher|Hypothekenbuch]]. <ref>Leo Reiners Herner Anzeiger 25. April 1936</ref>




([[Der Hof Bergelmann - Teil 3|Fortsetzung folgt.]])
[[Der Hof Bergelmann - Teil 3|Lesen Sie weiter &#8680;]]
 
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==Quellen und Anmerkungen==
==Quellen ==
<references />
<references />


[[Kategorie:Bauernhöfe|Berg]]
[[Kategorie:Bauernhöfe|Berg]]
[[Kategorie:Artikel]]
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Aktuelle Version vom 4. November 2022, 15:07 Uhr

ehemaliger Hof Bergelmann (Schulte-Bergelmann)
Bergelmann-Hof-1928.jpg
Bildinfo: Der alte Bergelmannsche Hof,
Blick von Süden
bevor er verkürzt wurde.
Stadtbezirk: Herne-Mitte
Ortsteil: Herne
Kartengitter: G4
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Letzte Änderung: 04.11.2022
Geändert von: Andreas Janik

Von Leo Reiners

Der Hof Bergelmann
- Seine Abhängigkeit von Strünkede - Wie das Eigentumsrecht wiedererworben wurde - Kirchliche Abgaben

Wenn Bergelmann noch im Jahre 1486 im Märkischen Schatzbuch und 1520 in der Urkunde des Herzogs Johann von Cleve zu den freien Hofesleuten des Hofes Castrop – es waren neun freie Hofesleute neben rd. Dreißig abhängigen - gerechnet wurde, so finden wir 1664 im Feuerstättenverzeichnis des Amtes Bochum als Grundherrn den Herrn von Strünkede und Bergelmann als Pächter bezeichnet. Wann dieser Verlust der Unabhängigkeit und des freien Eigentums am Hofe, der die weitere Zugehörigkeit zum Hofesverband Castrop nicht aufhob, eingetreten ist, ist nicht mehr festzustellen.
Auffallend ist, dass Bergelmann 1542 bei der Türkensteuer zu 3 Gulden, dem höchsten Satze, veranlagt wurde, während der große Overkamp nur 2 1/4 Gulden zu zahlen hatte., dass Bergelmann aber 1654 nach einer im Feuerstättenverzeichnis vermerkten Steuermatrikel nur einen mittleren Satz von 3 Reichstalern 5 Stüber (gegen 4 Rtlr. 40 St. beim großen Overkamp, 5 Rtlr. 16 St bei Schlenkhoff und 5 Rtlr. 39 Stüber bei Weusthoff) zu zahlen hatte. Daraus geht hervor, dass sich der Steuerwert seines Hofes in der Zeit zwischen 1542 bis 1654 erheblich vermindert hatte. Dies kann durch wirtschaftliche Notstände (z. B. 30jähriger Krieg) oder durch inzwischen eingetretene Pachtbelastung zugunsten des Hauses Strünkede geschehen sein. Vielleicht hat die Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage den Verlust des freien Eigentums am Hofe herbeigeführt.

Eingehende Nachrichten liegen dagegen vor über die Wiederlöse aus der Strünkeder Abhängigkeit. Diese geschah 1786/87, als die Vermögensauseinandersetzung im Hause Strünkede erfolgte. Damals hatte der Freiherr von Plettenberg gegen die freiherrlichen "Erbgenahmen" von Strünkede bei der Regierung in Cleve erreicht, dass der Richter von Strünkede. Fr. Hrch. Died. von Essellen, mit der öffentlichen Versteigerung einer Reihe von Höfen, Kotten und Grundstücken beauftragt wurde, die zur Strünkeder Erbmasse gehörten. Erst beim dritten Termin - für jede Grundstücksversteigerung waren drei Termine vorgeschrieben - wurde geltend gemacht, dass der Hof Bergelmann der Witwe des Freiherrn (Ludwig) von Strünkede erblich zugehöre. Diese Witwe, eine geboren Freiin von Quadt zu Wickrath, die sich bei ihrem Vetter, dem Reichsgrafen von Quadt zu Wickrath aufhielt, hatte am 13. Mai 1786 ihr Erbrecht an dem Bergelmanns Hof an ihre einzige Tochter Carolina, die mit August Gottfried von Sudhausen in Recklinghausen vermählt war, übertragen und abgetreten.
Daher bewirkten Herr von Sudhausen sowie Bürgermeister und Richter Jacobi, der als Beauftragter der verwitweten Freifrau von Strünkede auftrat, dass der Hof Bergelmann aus der Versteigerungsmasse herausgenommen wurde, sie betonten aber, "da der Bergelmanns Hof schon in zweien Terminen mit ausgesetzt gewesen, und jetzt viele Licitandes (Bietende) gegenwärtig, diesen Hof zum freiwilligen Verkauf anheute (im dritten Termin) auszusetzen, wobey sie jedoch bemerkten, daß dieser Hof zum Hof Castrop als ein Hobs Guth gehörig (sei), für welches Onus (Last) aber vom Kaufschilling nichts abgezogen werden könnte, auch die rückständige Pachtjahre denen Pächtern ausgehalten werden müste. Herr Bürgermeister Jacobi (so heißt es nach dem Protokoll dann weiter) hat in vorigen Termino 1188 rt. 20 st. geboten, Schulte Oestreich bietet 1200 rt., wofür demselben, weil niemand mehr geboten, zugeschlagen, und declarirte der Schulte Oestreich, dass er diesen Hof für den Pächtern Bergelmann erstanden habe, welches letzterer persöhnlich gegenwärtig als richtig einräumte....... Mandatarius des Freyherrn von Plettenberg H. Inspector Schroeder declarirte, dass obgleich der Freyherr von Plettenberg aus dem Bergelmans Hofe jährlich 2 Schweine, 9 Hühner und 2 Gänse erhoben, er dennoch gegen obigen Verkauf nichts einzuwenden hätte, wogegen d. H. von Sudhausen auf alle weiteren Ansprüche wegen der genoßenen Pächte nicht allein renundirte (verzichtete), sondern auch dem H.P. Schröder freyließe die etwa noch restirenden Pächte beizufordern."

Aus diesem Protokoll geht hervor, dass Schulte-Oestrich den Hof für Bergelmann ersteigert hat. Der Vertreter der Freifrau von Strünkede hatte offenbar mitgeboten, um den Preis auf die als angemessen angesehen Höhe von 1200 Reichstalern zu treiben. Bemerkenswert ist weiter, dass der Freiherr von Plettenberg aus dem Hofe jährlich 2 Schweine, 9 Hühner und 2 Gänse erhob. Das dürfte ein Teil der Pacht gewesen sein, die Bergelmann an Strünkede zu zahlen hatte und die offenbar an den Freiherrn von Plettenberg für eine Forderung abgetreten worden war. Das wird dadurch bestätigt, dass auch andere Abgaben verpfändet waren. So bekamen am 27.12.1786 von den 1200 Reichstaler Kaufschilling die Erben von Grolmann 625 Reichstaler ausbezahlt. Als Herr von Sudhausen erklärte, er glaube nicht, "daß wohlgedachte Herrn Erbgenahmen (Grolmann) so viel Capitaliter gebühren könne, weil (sie) nur an Zinsen jährlichs etwas über 20 Reichstaler aus den Pächten empfangen (hätten)" , machte der Mandatarius der Erben Grolmann, Sekretär Ecker, unter Vorweisung von 4 Obligationen, die das Datum vom 28. April 1735 trugen, folgende Rechnung auf:

Nach der ersten Obligation waren 2 rt. 30 st. Dienstgeld verschrieben, das waren in capitali 50 rt.
Nach der zweiten Obligation waren 4 Malter Gerste, gerechnet gleich 10 rt., als Zinsen von 200 rt. zu erheben angewiesen.
Die dritte Obligation betraf 3 3/4 Malter Roggen zu 11 rt 15 st, die für 225 rt. Kapital verschrieben waren, und
die vierte Obligation bewies, dass 5 Malter Hafer zu 6 rt 40 st. für ein Kapital von 133 rt 20 st verschrieben waren.
Das waren zusammen 608 rt. 20 st. Kapital.

Da die verpfändeten Abgaben erst zu Martini 1736 erstmalig zur Hebung gekommen waren, konnten für die Zwischenzeit vom 8. April bis Martini 1735, also für 6 Monate 13 Tage 16 rt 27 st gefordert werden. Das machte 624 rt 47 st. Da 625 rt ausbezahlt worden waren, hatten die Erben Grolmann nur 13 Stüber zuviel bekommen, über deren Rückerhalt Herr von Sudhausen quittierte.

Hieraus können wir die jährliche Pacht, die Bergelmann an Strünkede zu zahlen hatte, im wesentlichen (abgesehen vielleicht von den nach dem obigen Verzicht H. v. Sudhausen noch zustehenden Pachtabgaben) rekonstruieren. Zu ihr gehörten also Dienstleistungen, die mit 2 rt 30 st abgegolten wurden, Malter Gerste, 3 3/4 Malter Roggen, 5 Malter Hafer, 2 Schweine, 9 Hühner und 2 Gänse.

Die Rolle des Schulte Oestrich, der übrigens Peter Pepping hieß, in dieser Sache beschränkte sich nicht darauf, dass er für Bergelmann den Ansteigerer machte, er war auch selbst Gläubiger, das geht aus der Vollmacht hervor, die Carolina v. Sudhausen ihrem Gatten am 26.09.1786 ausstellte und der sie ihn bevollmächtigte, den Kaufschilling (von Bergelmann) zu erheben und an d. H. Pepping, Schulte zu Oestrich, auszuzahlen, "doch verstehet sich von selbst, dass die mir von dem Kaufschilling vorbehaltene hundert rt. Berl. Cour. von demselben ohne Abzug baar ausgezahlet werden müssen." Unter dieser Vollmacht steht die Quittung darüber, dass Herr von Sudhausen die 100 Reichstaler am 27.12.1786, also am gleichen Tage, an dem die Erben Grolmann die 625 Reichstaler bekamen, von dem Ankäufer Bergelmann erhalten hat.

In dem Termin vom 31.07.1787, in dem Sekretär Ecker den Nachweis darüber erbrachte, dass die Erben Grolmannn die 625 Reichstaler bis auf 13 Stüber zurecht erhalten hatten, beantragte Herr von Sudhausen, jetzt den Kaufschilling an Peter Pepping, Schulte zu Oestrich, auszuzahlen und den Kaufbrief auszustellen, worum auch der Schulte zu Oestrich bat, nachdem er mitgeteilt hatte, "daß er wegen des Rückstandes am Kaufschilling mit dem Ankäufer Bergelmann zufrieden" sei, d. h. wohl, sich verständigt habe. Die Beurkundung des Rechtsgeschäftes wurde am 16. April 1787 vom Strünkeder Richter Friedr. von Essellen ausgestellt, der bescheinigte, dass der Hof jetzt im Hypothekenbuch von Strünkede für Bergelmann eingetragen und die darauf stehende Hypothek der Erben Grolmann, weil aus dem Kaufschilling beglichen, gelöscht worden sei. So war Bergelmann wieder freier Herr auf seinem Hof.

Außer den Verpflichtungen gegenüber dem Hof Castrop und der Herren von Strünkede hatte Bergelmann auch Abgabeverpflichtungen an die Kirchengemeinde. Es waren "ein Scheffel Haver, so an die erste lutherische Pastorat zu Herne, vier Scheffel Gerste, so an die zweite lutherische Pastorat zu Herne, ein Scheffel Gerste alt Bochumische Maaße und ein Brod, so an den lutherischen Armenfonds, zwei Brode und zwei Stiege Roggengarben, so an den lutherischenn Küster zu Herne Jährlich zu entrichten" waren.
Die Abgabe an den ersten Pastor war, wie an einer Stelle gesagt wird, der sogenannte Meßhafer. Die Abgaben an beide Pastöre hatte "in alter Bochumer kleine Maaß" zu erfolgen. Die Getreidelieferungen waren auf Martini, die Roggengarben bei der Ernte fällig. Erst 1872 sind die Naturalleistungen durch eine Kapitalzahlung abgelöst worden und zwar auf Grund des Ablösegesetzes vom 27.04.1872 zum 25fachen Betrage der von der Generalkommission zu Münster festgesetzten Ablösepreise. Für Bergelmann waren 349 Taler 11 Sgr. 3 Pfg. berechnet. Nachdem er diese Summe bar bezahlt hatte, genehmigte am 15.08.1872 das Presbyterium die Löschung der Abgaben im Hypothekenbuch. [1]


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Quellen

  1. Leo Reiners Herner Anzeiger 25. April 1936