Urkunde 1668 Oktober 2: Unterschied zwischen den Versionen

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== Urkundentext ==
== Urkundentext ==
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[[2. Oktober]] [[1668]], <br />
[[2. Oktober]] [[1668]], <br />
Mauritz Goswin von [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Düngelen]], Herr zu Daelhausen und Havichscheidt, und Clara Amelia von Lapp, Eheleute, bekunden, von dem Kurfürstlich Brandenburgischen Drosten des Amtes Bochumb Johan Diederich von Sybergh zum Clyff<ref>Haus Clyff bei Hattingen an der Ruhr</ref> ein Darlehn von 400 Rtlr. erhalten zu haben.<br />
Mauritz Goswin von [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Düngelen]], Herr zu Daelhausen und Havichscheidt, und Clara Amelia von Lapp, Eheleute, bekunden, von dem Kurfürstlich Brandenburgischen Drosten des Amtes Bochumb Johan Diederich von Sybergh zum Clyff (Haus Clyff bei Hattingen an der Ruhr) ein Darlehn von 400 Rtlr. erhalten zu haben.<br />
Sie versprechen, das Kapital auf Martini 1668 oder 14 Tage davor oder darnach zurückzuzahlen, anderenfalls die Gläubiger aus ihrem allodialen adeligen Haus und Gut Havichscheidt jährlich von Michaelis (29. September) 1669 ab eine jährliche Rente von 20 Rtlr. erhalten. Vierteljährige Kündigung vor dem Verfalltag bleibt vorbehalten. Sie verpfänden zur Sicherheit ihr gesamtes Hab und Gut, insbesonders das Haus und Gut Havichscheidt.<br />
Sie versprechen, das Kapital auf Martini 1668 oder 14 Tage davor oder darnach zurückzuzahlen, anderenfalls die Gläubiger aus ihrem allodialen adeligen Haus und Gut Havichscheidt jährlich von Michaelis (29. September) 1669 ab eine jährliche Rente von 20 Rtlr. erhalten. Vierteljährige Kündigung vor dem Verfalltag bleibt vorbehalten. Sie verpfänden zur Sicherheit ihr gesamtes Hab und Gut, insbesonders das Haus und Gut Havichscheidt.<br />
Rütger und Mauritz Goswin von Düngelen siegeln und unterschreiben. Clara Amelia von Düngelen geborene von Lapp unterschreibt gleichfalls.<br />
Rütger und Mauritz Goswin von Düngelen siegeln und unterschreiben. Clara Amelia von Düngelen geborene von Lapp unterschreibt gleichfalls.<br />
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Johan Winkelman, Bedienter des von Düngelen zu Dahlhausen, bekundet, den vorbenannten Betrag erhalten zu haben.<br />
Johan Winkelman, Bedienter des von Düngelen zu Dahlhausen, bekundet, den vorbenannten Betrag erhalten zu haben.<br />
<small>Original.<br />
<small>Original.<br />
Eingelöste Obligationen. Fol 5—7.</small>
Eingelöste Obligationen. Fol 5—7.</small> <ref>[[Stadtarchiv Herne]]  - Urkundenbestand</ref>
 
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== Quelle ==
*[[Stadtarchiv Herne]]  - Urkundenbestand
==Literatur==
==Literatur==
*[[Symann 1929]] S. 91f. Nr. 254
*[[Symann 1929]] S. 91f. Nr. 254
*[[Werbeck  1999]]
*[[Werbeck  1999]]
== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
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== Quelle ==
== Anmerkungen ==
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Aktuelle Version vom 25. April 2017, 16:17 Uhr


Urkundentext

2. Oktober 1668,
Mauritz Goswin von Düngelen, Herr zu Daelhausen und Havichscheidt, und Clara Amelia von Lapp, Eheleute, bekunden, von dem Kurfürstlich Brandenburgischen Drosten des Amtes Bochumb Johan Diederich von Sybergh zum Clyff (Haus Clyff bei Hattingen an der Ruhr) ein Darlehn von 400 Rtlr. erhalten zu haben.
Sie versprechen, das Kapital auf Martini 1668 oder 14 Tage davor oder darnach zurückzuzahlen, anderenfalls die Gläubiger aus ihrem allodialen adeligen Haus und Gut Havichscheidt jährlich von Michaelis (29. September) 1669 ab eine jährliche Rente von 20 Rtlr. erhalten. Vierteljährige Kündigung vor dem Verfalltag bleibt vorbehalten. Sie verpfänden zur Sicherheit ihr gesamtes Hab und Gut, insbesonders das Haus und Gut Havichscheidt.
Rütger und Mauritz Goswin von Düngelen siegeln und unterschreiben. Clara Amelia von Düngelen geborene von Lapp unterschreibt gleichfalls.
Henrich Zweihauß beltundet, dem Johan Winkelman am 7. October 1668 auf dem Hause Cliff 400 Rtlr. ausgehändigt zu haben.
Johan Winkelman, Bedienter des von Düngelen zu Dahlhausen, bekundet, den vorbenannten Betrag erhalten zu haben.
Original.
Eingelöste Obligationen. Fol 5—7.
[1]

Literatur

Siehe auch

Quelle

  1. Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand