Urkunde 1657 Juli 8: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Urkunde}}
== Urkundentext ==
== Urkundentext ==
<blockquote>
[[8. Juli]] [[1657]] Haus Heckt<ref>Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Haus_Heck_%28Essen-Vogelheim%29</ref><br />
[[8. Juli]] [[1657]] Haus Heckt<br />
222. 165? Juli 8, Haus Heckt
Vor dem Notar Joannes Bernardi trifft Catharina von Coverden, geborene von Delwig zum Heckt, zur Verhütung von Streit und Mißverständnis zwischen ihrem Manne und ihrer Schwester von Delwig ihre letztwillige Bestimmung, falls sie und ihr Mann keine eheliche Leibeserben hinterlassen würden, dahin:<br />
Vor dem Notar Joannes Bernardi trifft Catharina von Coverden, geborene von Delwig zum Heckt, zur Verhütung von Streit und Mißverständnis zwischen ihrem Manne und ihrer Schwester von Delwig ihre letztwillige Bestimmung, falls sie und ihr Mann keine eheliche Leibeserben hinterlassen würden, dahin:<br />
1) ihr Mann, von Coverden, erhält das Haus Heckt mit allem Zubehör zum Nießbrauch: nach seinem Tode aber fällt dieses an ihre Schwester und ihren Neffen (Sohn des Bruders) Wilhelm Christopher von Dobbe oder an denjenigen, der das Haus Horll besitzen wird, jedoch mit der Bestimmung, daß es als Zubehör (appertinens) oder Leibzuchtshaus beim Hause Horll immer verbleibe:<br />
1) ihr Mann, von Coverden, erhält das Haus Heckt mit allem Zubehör zum Nießbrauch: nach seinem Tode aber fällt dieses an ihre Schwester und ihren Neffen (Sohn des Bruders) Wilhelm Christopher von Dobbe oder an denjenigen, der das Haus Horll besitzen wird, jedoch mit der Bestimmung, daß es als Zubehör (appertinens) oder Leibzuchtshaus beim Hause Horll<ref>Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Haus_Horl</ref> immer verbleibe:<br />
2) Hans Christoph von Bellinghausen, ihr Patenkind und Schwesterssohn, erhält den Hof Brüning:<br />
2) Hans Christoph von Bellinghausen, ihr Patenkind und Schwesterssohn, erhält den Hof Brüning:<br />
5) Maria Dorothea, die jüngste Tochter ihrer Schwester zu Horll, erhält die Wehrtwiesche auf der Ems (Embse):<br />
5) Maria Dorothea, die jüngste Tochter ihrer Schwester zu Horll, erhält die Wehrtwiesche auf der Ems (Embse):<br />
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Unterschriften: Anna Catharina von Coverden gebohren von Delwigh, Georg Friederich von Assbeck, Joannes Bernardi. Notarius.<br />
Unterschriften: Anna Catharina von Coverden gebohren von Delwigh, Georg Friederich von Assbeck, Joannes Bernardi. Notarius.<br />
<small>Beglaubigte Abschrift des Notars Johannes Hiltroph.<br />
<small>Beglaubigte Abschrift des Notars Johannes Hiltroph.<br />
Loses Blatt.</small>
Loses Blatt.</small> <ref>[[Stadtarchiv Herne]]  - Urkundenbestand</ref>
 
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== Quelle ==
*[[Stadtarchiv Herne]]  - Urkundenbestand
==Literatur==
==Literatur==
*[[Symann 1929]] S. 69 Nr. 222
*[[Symann 1929]] S. 69 Nr. 222
*[[Werbeck  1999]]
*[[Werbeck  1999]]
== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
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== Quelle ==
== Anmerkungen ==
<references/>
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Aktuelle Version vom 25. April 2017, 12:05 Uhr


Urkundentext

8. Juli 1657 Haus Heckt[1]
Vor dem Notar Joannes Bernardi trifft Catharina von Coverden, geborene von Delwig zum Heckt, zur Verhütung von Streit und Mißverständnis zwischen ihrem Manne und ihrer Schwester von Delwig ihre letztwillige Bestimmung, falls sie und ihr Mann keine eheliche Leibeserben hinterlassen würden, dahin:
1) ihr Mann, von Coverden, erhält das Haus Heckt mit allem Zubehör zum Nießbrauch: nach seinem Tode aber fällt dieses an ihre Schwester und ihren Neffen (Sohn des Bruders) Wilhelm Christopher von Dobbe oder an denjenigen, der das Haus Horll besitzen wird, jedoch mit der Bestimmung, daß es als Zubehör (appertinens) oder Leibzuchtshaus beim Hause Horll[2] immer verbleibe:
2) Hans Christoph von Bellinghausen, ihr Patenkind und Schwesterssohn, erhält den Hof Brüning:
5) Maria Dorothea, die jüngste Tochter ihrer Schwester zu Horll, erhält die Wehrtwiesche auf der Ems (Embse):
4) Bei dem Hause Heckt verbleibt der Schultenhof zu Vogelen mit 2 Markenrechten in der Borbecker Mark, das Haus Knippenburg erhält das 5. Markenrecht und ihre Schwester von Bellinghausen bei dem Haus zu Essen das 4.;
5) die Armen zu Borbeck erhalten 100 Rtlr.;
6) ihre Rückstände im Stift Flassheim erhalten die Kirche und Armen daselbst;
Die Erblasserin behält sich die Bestimmung über die Verwendung ihrer Kleider, Kleinodien und Mobilien vor, wie auch das Recht, die vorgenannten Bestimmungen und Legate jeder Zeit nach ihrem Belieben zu ändern und zu vermehren.
Die Erblasserin siegelt.
Zeugen: Georg Friedrich von Assbeck ufm Berge, Herman Richters, Johan Herman Plassman, Herman Watterkamp.
Unterschriften: Anna Catharina von Coverden gebohren von Delwigh, Georg Friederich von Assbeck, Joannes Bernardi. Notarius.
Beglaubigte Abschrift des Notars Johannes Hiltroph.
Loses Blatt.
[3]

Literatur

Siehe auch

Quelle