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===Gebehochzeit=== | ===Gebehochzeit=== | ||
Wir dürfen nun nicht mit dem Maßstabe der heutigen Zeit den Vermögensbestand der Bauern in früherer Zeit abschätzen, denn erst die Industrie hat nach und nach den Hofbesitzern zu einem gewissen Wohlstande verholfen. War schon für gewöhnlich das bare Geld sehr rar, so kam der junge Hofbesitzer erst vollends in arge Bedrückung, wenn noch jüngere Geschwister abzufinden waren. Um sich nun auf bequeme Weise einen gewissen Barbestand an Geld zu verschaffen, hielt der Bauer eine Gebehochzeit ab. Im gewissen Sinne waren die Bauernhochzeiten alle Gebehochzeiten, weil Schinken und Butter in solchen Mengen geschenkt wurden, daß das Brautpaar einen großen Teil dieser Sachen verkaufen konnte. Die eigentlichen Gebehochzeiten waren meistens mit der Hochzeit verbunden, konnten aber auch in der Folgezeit auch jahrelang später abgehalten werden. Die Verwandten und Nachbarn gaben nach Belieben eine Summe Geldes, die dann von einem Schreibkundigen, meistens dem Lehrer, in eine Liste namentlich eingetragen wurde. Dieses hatte den Zweck, daß das Hochzeitspaar bei einer in dieser Familie stattfindenden Hochzeitsfeier mit der gleichen Summe dienen konnte. Das eingenommene Geld, das nicht zurückgezahlt zu werden brauchte benutze der Bräutigam zur Abtragung der Schulden, zum Ankauf von Grundstücken oder zum Hausbau. Die Verschwendung bei den Gebehochzeiten hatte von altersher in hiesiger Gegend einen solchen Umfang angenommen, daß die Obrigkeit sich ins Mittel legte, um diesen Unfug zu steuern. So finden wir schon eine Verordnung des großen Kurfürsten aus dem Jahre 1656, die für die Grafschaft Mark bestimmt war. Doch was kümmerten sich unsere Vorfahren um derartige Erlasse und Verordnungen, umso teurer hielten sie an den von ihren Vätern ererbten Gebräuchen fest. Aber immer wieder donnerten die Behörden dazwischen. Nach einer Verordnung aus dem 18. Jahrhundert durften nur Eltern, Brüdern und Schwestern zur Hochzeit geladen werden. Musik und Tanz waren streng untersagt. Die Namen der Geladenen mußten den Behörden schriftlich eingereicht werden. Gendarmen und Polizisten kontrollierten an Hand des Zettels die anwesenden Gäste. War es nicht möglich, die uniformierten selbst in den Strudel des Frohsinns untertauchen zu lassen, dann konnten Hochzeiter und Hochzeitsbitter sich regelmäßig auf eine Geldstrafe gefaßt machen. Noch in den 80er Jahren sind in Herne Gebehochzeiten gefeiert worden, und mancher Alt=Herner hat sein Strafmandat begleichen müssen. | Wir dürfen nun nicht mit dem Maßstabe der heutigen Zeit den Vermögensbestand der Bauern in früherer Zeit abschätzen, denn erst die Industrie hat nach und nach den Hofbesitzern zu einem gewissen Wohlstande verholfen. War schon für gewöhnlich das bare Geld sehr rar, so kam der junge Hofbesitzer erst vollends in arge Bedrückung, wenn noch jüngere Geschwister abzufinden waren. Um sich nun auf bequeme Weise einen gewissen Barbestand an Geld zu verschaffen, hielt der Bauer eine Gebehochzeit ab. Im gewissen Sinne waren die Bauernhochzeiten alle Gebehochzeiten, weil Schinken und Butter in solchen Mengen geschenkt wurden, daß das Brautpaar einen großen Teil dieser Sachen verkaufen konnte. Die eigentlichen Gebehochzeiten waren meistens mit der Hochzeit verbunden, konnten aber auch in der Folgezeit auch jahrelang später abgehalten werden. Die Verwandten und Nachbarn gaben nach Belieben eine Summe Geldes, die dann von einem Schreibkundigen, meistens dem Lehrer, in eine Liste namentlich eingetragen wurde. Dieses hatte den Zweck, daß das Hochzeitspaar bei einer in dieser Familie stattfindenden Hochzeitsfeier mit der gleichen Summe dienen konnte. Das eingenommene Geld, das nicht zurückgezahlt zu werden brauchte benutze der Bräutigam zur Abtragung der Schulden, zum Ankauf von Grundstücken oder zum Hausbau. Die Verschwendung bei den Gebehochzeiten hatte von altersher in hiesiger Gegend einen solchen Umfang angenommen, daß die Obrigkeit sich ins Mittel legte, um diesen Unfug zu steuern. So finden wir schon eine Verordnung des großen Kurfürsten aus dem Jahre 1656, die für die Grafschaft Mark bestimmt war. Doch was kümmerten sich unsere Vorfahren um derartige Erlasse und Verordnungen, umso teurer hielten sie an den von ihren Vätern ererbten Gebräuchen fest. Aber immer wieder donnerten die Behörden dazwischen. Nach einer Verordnung aus dem 18. Jahrhundert durften nur Eltern, Brüdern und Schwestern zur Hochzeit geladen werden. Musik und Tanz waren streng untersagt. Die Namen der Geladenen mußten den Behörden schriftlich eingereicht werden. Gendarmen und Polizisten kontrollierten an Hand des Zettels die anwesenden Gäste. War es nicht möglich, die uniformierten selbst in den Strudel des Frohsinns untertauchen zu lassen, dann konnten Hochzeiter und Hochzeitsbitter sich regelmäßig auf eine Geldstrafe gefaßt machen. Noch in den 80er Jahren sind in Herne Gebehochzeiten gefeiert worden, und mancher Alt=Herner hat sein Strafmandat begleichen müssen. <ref>[[Decker 1927/1980]]</ref> | ||
''Zitiert aus dem Buch „[[Decker 1927/1980|Heimatbuch der Stadt Herne – Für Schule und Haus]]“ von [[Johannes Decker]] | |||
Abschrift von Patricia- und Marcus Schubert | |||
Abschrift von Patricia- und Marcus Schubert | </div> | ||
== Siehe auch == | |||
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== | == Quellen == | ||
*Stadtarchiv Herne: Ordner Bauernhöfe und Kotten in Herne. | |||
[[Kategorie: | <references/> | ||
[[Kategorie:Artikel]] |
Aktuelle Version vom 8. Juli 2017, 17:52 Uhr
Hochzeitsbrauchtum
Bauernhochzeiten
Bei den Bauernhochzeiten ging es in den Gemeinden unserer jetzigen Stadt hoch her. Noch heute erzählen die älteren Hofbesitzer mit einem Gefühl der Freude von den Hochzeitsgebräuchen, die sie in der Jugend selbst miterlebt haben. War von den Brautleuten der Hochzeitstag festgelegt, so wurde das kirchliche Aufgebot bestellt. Am ersten Sonntage „wann se van de Kanzel gefallen wören“, oder „ wann de Pasto van Wuergen van inf gefürt giät“, fand im Hause der Braut das „Friggerfangen“ statt. Der Bräutigam musste dem jungen Bolke der Nachbarschaft, aus der er sich die Braut holte ein „Kaufgeld“ geben. In witziger Rede und Gegenrede, die in wechselseitiger Fopperei ausklang, hielten die jungen Burschen an der einmal verlangten Summe fest. Der Bräutigam dagegen versuchte, von der Forderung etwas abzuhandeln; aber man wurde bald handelseinig. Es war dieses eine Erinnerung an die Zeit, wo die Braut an den Mann verkauft wurde. Der zweite Sonntag war dazu ausersehen, im Beisein der Braut und des Bräutigams das „Friggerbee“ zu trinken. Mittlerweile war mit dem nächsten Angehörigen die Reihenfolge der Verwandten, Freunde und Nachbarn durchberaten. Ein Übersehnen, wenn auch noch ein so unbeabsichtigtes, führte manchmal zu jahrelanger, bitterer Feindschaft. War endlich der Einladezettel vollständig, dann wurde der Gastbitter bestellt, um die verzeichneten Familien zur Hochzeit einzuladen. Er bekam von den Freundinnen der Braut seinen derben Wanderstab mit bunten Bändern geschmückt und entledigte sich dann an mehreren Tagen mit stolzer Würde seines Auftrages. Als einer der letzten Gastbitter hier in Herne kann wohl Frackmanns Willm von der Wiescherstraße gelten. Er war für diesen Zweck besonders geeignet, wusste seinen Schnaps mit Wohlbehagen zu trinken, und seinen Spruch immer gut zu kloppen
"lck lade Ink ter Hochteyt in,
do gitt et Beier, Wien und Branntewien,
Musikaten söllt nich te wennig sien,
do gitt et en Stück vam Schinken,
do könnt Ji gutt nao drinken,
do gitt et en Stück vam Broen,
do könnt Ji gutt nao gohen,"
do gitt et en Stück van ne Wuorst,
dat ist gut jör de Buorst.
Makt Ink fien,
awer nich to fien,
Brut un Brütigam willt
am fiensten sien. "
"Ich lade euch zur Hochzeit ein,
da gibt es Bier, Wein und Branntwein,
Musikanten sollen nicht zu wenig sein,
da gibt es ein Stück vom Schinken,
da könnt Ihr gut nach trinken,
da gibt es ein Stück vom Braten,
da könnt Ihr gut nach gehen,
da gibt es ein Stück von der Wurst,
das ist gut für die Brust.
Macht Euch fein,
aber nicht zu fein,
Braut und Bräutigam wollen
am feinsten sein."
Wurde zu einer Reishochzeit eingeladen, dann wurde der Vers eingeschoben: „ Wä Ries weel täten, däi draff Wiälk, Boutter un Liäppel nich vergiätten.“ (Wer Reis essen will, darf Milch, Butter und Löffel nicht vergessen.) Mit recht vielem Geschick brachte Frackmanns Willm die richtge Stimmung mit ins Haus, es waren dieses Jahr auch seine „guten Tage“. Neben einer nicht geringen Entlohnung vom Bräutigam setzte es bei den Eingeladenen außer einem Schnaps auch noch ein gutes Trinkgeld ab, das unter scherzhaften Bemerkungen schmunzelnd eingestrichen wurde.
Der Brautwagen
Je näher nun der Hochzeitstag heranrückte, desto lebendiger wurde es im abseits gelegenen Bauernhofe. Einige Tage vor der Hochzeit kam der Brautwagen, beladen mit der Aussteuer der Braut. Die Bauern setzen ihre größte Ehre darin, das alle Möbel aus dem Holze eigener Bäume hergestellt und auf dem Hofe, in der Schür oder im Backhuse von bestellten Schreinern während mehrerer Monate angefertigt wurden. Weiterhin sichtbar prangte an der Spitze das Spinnrad, das Hauptschmuckstück jedes bäuerlichen Brautwagens. Ein Flachsbund, mit bunten Bändern umwunden, war, wenn auch unbewußt, als Opfergabe an die Göttin Holda, die Beschützerin des Flachsbaus, nicht vergessen. Behutsam verpackt und wohlgeborgen in geschnitzten, reichbeschlagenen, eichenen Truhen, ruhte die Fülle des schneeigten Leinens, aus eigenen Flachs an langen Winterabenden von Mutter und Töchtern gesponnen. Hoch empor ragte der Reiserbesen, aus dem ein festgebundener lebender Hahn von hoher Warte aus Wache hielt und manchmal gar keck oder ungebärdig seine Flügel schlug, je nach dem der eingegossene Schnaps ihm seine Sinne verwirrte. Es waren die Sinnbilder der Sauberkeit und Wachsamkeit. Ursprünglich hatten auch diese beiden Gegenstände eine mythische Bedeutung. Der Besen war der Herenbanner und der Rothahn deutete auf den Gott Donar. Er war ja der Gott der Bauern, weil er mit seinem Hammer die Ehe heiligte und die Fruchtbarkeit schenkte. Kühe und Rinder, die als Mitgift vom väterlichen Hofe zugebracht wurden, waren hinter den Wagen gebunden. Eines der Tiere war mit Kränzen und buntem Flitter stattlich herausgeputzt. Auch die Pferde des Brautwagens waren vielfach bekränzt. Die Ehre, den Wagen zu fahren, wurde meistens dem ältesten Knecht zuteil, neben dem die „Fiinemakers“, Schneider und Näherin, Platz genommen. Durch quer über die Straße gespannte Stricke hemmten junge Burschen und Mädchen den Brautwagen im Weiterkommen. Gegen Verabreichung eines Trinkgeldes wurde dann der Weg freigegeben. Die Nachbarschaft stand schon längst bereit, die Sachen abzuladen. So ganz mühelos und ungestraft aber durfte der Bräutigam nicht in den Besitz des neuen Reichtums kommen. Deshalb versteckte man einzelne Teile, am liebsten Bettzubehör, die dann gegen Geld wieder eingelöst werden mußten oder in Form einer Versteigerung in den Besitz des Bräutigams übergehen. Bis zum späten Abend war alles beschäftigt, das neue Heim herzurichten. In der Dunkelheit wurde der leere Brautwagen mit Ketten festgelegt, um auch bei dieser Gelegenheit ein Trinkgeld zu erwischen.
Der Tag vor der Hochzeit
Am Tage vor der Hochzeit, dem „Kuorsdriägersdag“, herrschte ein lebhaftes Kommen und Gehen im Hochzeitshause. Die Eingeladenen, Verwandte und Nachbarn, hatten schon längst, ihre Fleischkammer durchmustert und den besten Schinken ausgesucht, daneben im Geflügelhof die dicksten und fettesten Hühner bestimmt, die als Geschenke auf der Hochtzeitstafel Verwendung finden sollten. Die Pferdejungen wurden beauftragt, die wertvollen Gaben an Ort und Stelle zu besorgen, dazwischen kamen an diesem „Schinkendriägers=Omend“ die Mägde mit ihren Bütten Vollmilch auf dem Kopfe und den Butterwellen im Korbe. Allen wurde ein freundlicher Empfang und gute Bewirtung zuteil. Sobald die Dunkelheit hereingebrochen war, fanden sich die jungen Freunde der Brautleute zum Polterabend ein. Sie warfen Töpfe und Flaschen entzwei, manchmal in solchen Unmengen, daß die Scherben in Karren vom Hofe entfernt werden mussten. Je mehr Scherben, desto mehr Glück. Durch dieses Geräusch und Gepolter wollte man nach einem von dem heidnischen Vorfahren übernommenen Brauche die bösen Hausgeister vertreiben, und unbehelligt von ihnen, sollte das Brautpaar ein zufriedenes, glückliches und tatkräftiges Leben beginnen.
Einholung der Braut
Weil Kutschwagen in früheren Jahren auf den Bauernhöfen zu den Seltenheiten gehörten, so kam die Braut, wenn sie auswärts wohnte, auf einem Pferde in ihr neues Heim geritten. Einer ihrer Brüder saß als Lenker vorn und die Braut hinten auf dem Pferde. Die Nachbarsburschen des Bräutigams rückten schon in der Frühe zu Pferde aus, um die Braut in festlichen Zuge einzuholen, voran die Musikanten. Noch einmal nahm sie Abschied von dem trauten Vaterhause. Anders so manche freudige Jugenderinnerung sie gekettet hielt. Erschien sie in ihrem schwarzen Festtagskleide im Rahmen der großen Einfahrttür, dann setzte die Musik ein. Der sich eingebürgerten Melodie bei diesem musikalischen Begrüßungsakt war folgendes Lied unterlegt:
Wä settet de Bruut de Krone op,
Wä sette se ok wiär af,
Biär ene fröhlike Stunne,
Biär so manigen trurigen Dag, Dag, Dag !
Wer setzt der Braut die Krone auf,
Wer setzt sie wieder ab,
Für eine fröhliche Stunde,
Für so manchen traurigen Tag, Tag, Tag !
War der Zug auf dem Hofe des Bräutigams angekommen, so galoppierten die Reiter nicht selten auf die Tenne und zur Küche wieder hinaus. Als aber bauliche Veränderungen diesen Weg unmöglich machten, umritten sie dreimal das Hofgebäude. Diese feierliche Einführung der Braut erinnerte an einen alten, germanischen Brauch, durch den die junge Frau als ebenbürtiges Glied jetzt in die Familie aufgenommen wurde.
Trauung und Hochzeitsessen
Der eigentliche Trautag verlief ohne äußeres, festliches Gepräge. Die Trauung fand meistens im Hause auf der Tenne statt. Dabei mußte das Brautpaar genau unter der geöffneten Bodenluke Platz nehmen. Die „Diäle“ war für diesen Zweck mit frischem Grün geschmückt. Da, wo das Vieh einen freien Ausblick nach der Dehle hatte, wurden die Gucklöcher mit Brettern vernagelt. Nur die nächsten Verwandten waren an diesem Tage anwesend und wurden mit Kaffee, Kuchen und echtem Bauernstuten bewirtet. Erst am folgenden Tage war der eigentliche Hochzeitsschmaus. Es gehörte nicht zu den Seltenheiten, daß dreihundert und mehr Gäste sich zu der Feier von nah und fern zusammenfanden. Die großen Dehlen in den Bauernhäusern reichten nicht aus, all die Geladenen unterzubringen. Man war aber auch von vornherein darauf eingerichtet, draußen im Freien zu tafeln. Auf dem planierten Hofplatze, mit Vorliebe unter Bäumen oder in einer angrenzenden Wiese, standen die gedeckten Tische. Der reichliche Bestand an Tellern, Gabeln, Löffeln und Messern war in der Nachbarschaft zusammengeliehen oder von den Gästen mitgebracht. An diesem Tage kam alles aufs Wetter an. Um die Göttin Frigg die Spenderin des ehelichen Glückes und Segens, sich gewogen zu machen, fütterte die Braut nach germanischem Brauche fleißig die Katzen, die der Göttin besonders geweiht waren. Regnete es nun am Hochzeitstage, dann hatte die Braut die Katzen nicht lieb. In der sicheren Voraussetzung gutes Wetter zu bekommen, wurden die Hochzeiten ausnahmslos in den Sommermonaten und zwar meistens an einem Donnerstag, gefeiert. Aber wie häufig machte Gott Pluvius einen Strich durch die aufgestellte Rechnung. Dann wurde die Sache fatal! So gut es ging, zog man sich aus der Klemme heraus. Große Strohlagen wurden auf dem Boden ausgebreitet, damit wenigstens während des Essens die Gäste nicht im Dreck und Schmutz zu sitzen brauchten. Auf der Dehle begann ein Galoppessen, um wenigstens vielen nacheinander dort Unterkunft zu bieten. In den Zwischenzeiten drückte man sich, so gut es ging, in den Räumen des Hauses oder in der Nachbarschaft umher. Der fröhlichen und heiteren Stimmung wurde gewaltiger Abbruch getan. Wie ganz anders dagegen sprudelte der Frohsinn, wenn die liebe Sonne lustig vom Himmel lachte. Und wurde erst die dicke, fette Hühnersuppe aufgetragen, dann strahlte des Glückes heller Schein auf allen Gesichtern. Es folgten Schinken und Sauerkraut und weißen Bohnen, Rindfleisch und gedörrten Pflaumen, und ohne dicken Milchreis, das hiesige Nationalgericht, gab es kein Hochzeitsmahl. Der Gastbitter, Frackmanns Willm, waltete in Treue seines Amtes. Auf den sogenannten Reishochzeiten trug er die ganze Verantwortung. Das einzige Gericht der Hauptmahlzeit war von ihm aus Reis, Milch und Butter zu einer wohlschmeckenden Speise zubereitet. Unermüdlich durchschritt er die Stuhlreihen und nötigte zum Essen, riß seine Witze und machte Späße. Die Nachbarmädchen gingen mit einer Tüte voll Zucker und „Kanäile“ in der Hand an den Tischen vorbei, um dort nachzuhelfen, wo „Schmuckmäuler“, statt in die Tiefe zu gehen die süße Oberfläche entrahmt hatten. „Wenn gute Reden sie begleiten, dann fließt die Arbeit munter fort,“ so dachten auch unsere Hochzeitsgäste. Lustige Redensarten flogen herüber und hinüber:
Laiwer den Buuk verrenken, at'm Buur wat schenken.
(Lieber den Bauch verrenken, als dem Bauern was schenken)
Jäten un Drinken hält Saile un Lief anein
(Essen und Trinken hält Seele und Leib zusammen)
Sau as täm got de Backen, säu got iäm ok de Hacken
(Wie die Hacken so die Backen)
Nach dem Hochzeitsmahle, das sich bis spät in den Nachmittag hinzog, lud der Gastbitter mit lauter Stimme die Gäste ein, „ob Nobern de gohn“, um bei diesen Kaffee und Kuchen einzunehmen. In Gruppe verteilten sich die Anwesenden auf die Nachbargehöfte, wo sie freundlich empfanden und reichlich bewirtet wurden. Am Abend begann auf der großen Dehle der Tanz. Man tanzte Walzer, Quadrille, Galopppade und Polka. Der Kapellmeister, Schulte von Horneburg, saß mit seinen Musikanten auf den bühnenähnlichen Verschlag über den Viehtrögen, der auch Fiekel genannt wurde. Während des Tanzes wurde wohl die Braut von den Frauen mit einem altmodischen Gewande und einer Mütze bekleidet und dem Bräutigam vorgestellt mit den Worten: „Nu, wie gefällt Die jetzt Diene Bruut?“ Wahrscheinlich sollte diese Zeremonie dem Bräutigam erinnern an die Liebe und Treue, die er seiner Frau schulde bis ins Alter hinein, wenn sie auch vielleicht „altmodisch“ geworden sei. Erst in den frühen Morgenstunden des nächsten Tages trennte man sich in dem Bewusstsein, durch diese Feier einmal wieder die verwandtschaftlichen und nachbarlichen Beziehungen fester geknüpft zu haben. Aber wie immer und überall fand man am anderen Tage die bekannten Nachzügler, die keine Miene machten, den Festtagszauber abzubrechen. Die reichlichen Reste in Küche und Keller erlaubten es ja, noch einmal einen genußreichen Tag zu verleben, und zum „Strümpe“ verzehren schienen die Zurückgebliebenen besonders gut zu eignen.
Gebehochzeit
Wir dürfen nun nicht mit dem Maßstabe der heutigen Zeit den Vermögensbestand der Bauern in früherer Zeit abschätzen, denn erst die Industrie hat nach und nach den Hofbesitzern zu einem gewissen Wohlstande verholfen. War schon für gewöhnlich das bare Geld sehr rar, so kam der junge Hofbesitzer erst vollends in arge Bedrückung, wenn noch jüngere Geschwister abzufinden waren. Um sich nun auf bequeme Weise einen gewissen Barbestand an Geld zu verschaffen, hielt der Bauer eine Gebehochzeit ab. Im gewissen Sinne waren die Bauernhochzeiten alle Gebehochzeiten, weil Schinken und Butter in solchen Mengen geschenkt wurden, daß das Brautpaar einen großen Teil dieser Sachen verkaufen konnte. Die eigentlichen Gebehochzeiten waren meistens mit der Hochzeit verbunden, konnten aber auch in der Folgezeit auch jahrelang später abgehalten werden. Die Verwandten und Nachbarn gaben nach Belieben eine Summe Geldes, die dann von einem Schreibkundigen, meistens dem Lehrer, in eine Liste namentlich eingetragen wurde. Dieses hatte den Zweck, daß das Hochzeitspaar bei einer in dieser Familie stattfindenden Hochzeitsfeier mit der gleichen Summe dienen konnte. Das eingenommene Geld, das nicht zurückgezahlt zu werden brauchte benutze der Bräutigam zur Abtragung der Schulden, zum Ankauf von Grundstücken oder zum Hausbau. Die Verschwendung bei den Gebehochzeiten hatte von altersher in hiesiger Gegend einen solchen Umfang angenommen, daß die Obrigkeit sich ins Mittel legte, um diesen Unfug zu steuern. So finden wir schon eine Verordnung des großen Kurfürsten aus dem Jahre 1656, die für die Grafschaft Mark bestimmt war. Doch was kümmerten sich unsere Vorfahren um derartige Erlasse und Verordnungen, umso teurer hielten sie an den von ihren Vätern ererbten Gebräuchen fest. Aber immer wieder donnerten die Behörden dazwischen. Nach einer Verordnung aus dem 18. Jahrhundert durften nur Eltern, Brüdern und Schwestern zur Hochzeit geladen werden. Musik und Tanz waren streng untersagt. Die Namen der Geladenen mußten den Behörden schriftlich eingereicht werden. Gendarmen und Polizisten kontrollierten an Hand des Zettels die anwesenden Gäste. War es nicht möglich, die uniformierten selbst in den Strudel des Frohsinns untertauchen zu lassen, dann konnten Hochzeiter und Hochzeitsbitter sich regelmäßig auf eine Geldstrafe gefaßt machen. Noch in den 80er Jahren sind in Herne Gebehochzeiten gefeiert worden, und mancher Alt=Herner hat sein Strafmandat begleichen müssen. [1]
Zitiert aus dem Buch „Heimatbuch der Stadt Herne – Für Schule und Haus“ von Johannes Decker
Abschrift von Patricia- und Marcus Schubert
Siehe auch
Quellen
- Stadtarchiv Herne: Ordner Bauernhöfe und Kotten in Herne.