Urkunde 1592 April 18: Unterschied zwischen den Versionen

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Rückvermerk; daß Gertt van Eickell am 2. Mai 1601 die Rente mit dem Heiratspfennig seiner Frau wieder eingelöst hat.
Rückvermerk; daß Gertt van Eickell am 2. Mai 1601 die Rente mit dem Heiratspfennig seiner Frau wieder eingelöst hat.


Überlieferung : Original<ref>Archiv Ahausen, LWL Archivamt https://www.westfaelische-geschichte.de/que42520</ref>
Überlieferung : Original<ref>Archiv Ahausen, LWL Archivamt https://www.westfaelische-geschichte.de/que42520</ref><ref>[[Swientek 1968|Swientek 1968 Nr. 568 S. 212]]</ref>
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== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Aktuelle Version vom 29. April 2025, 11:07 Uhr


Urkundentext

18. April 1592:
Jobst von Eckell zum Krange beurkundet, daß er an Joosten von Strunckte zu Strunckte folgende auf Martini nach Strunckede zahlbare Rente verkauft:
Aus seinem Anteil des Senges Hofes im Ksp. Herne und Amt Buckum 1 Malter Roggen, 1 Malter Gerste, 3 Scheffel Hafer in einem Jahre, 3 Scheffel Roggen, 3 Scheffel Gerste und 4 Scheffel Hafer im anderen Jahre;
aus seinem Kotten, dem Kuttenkampe im Kirchspiel Herne, Amt und Gericht Bochum, 1 Malter Gerste, 2 Scheffel Roggen und 1 Scheffel Hafer Hattinxscher Maß.
Die Wiederlöse kann jährlich auf dasz düsteren fest nach halbjähriger Kündigung mit 125 Rtlrn. erfolgen.

Zeugen: Johan Springhorum, Sekretär der Stadt Bochum, und Petrus Steinhewer von Koennigkhoven.

Siegel des Ausstellers an Pressel; beschädigt.

Rückvermerk; daß Gertt van Eickell am 2. Mai 1601 die Rente mit dem Heiratspfennig seiner Frau wieder eingelöst hat.

Überlieferung : Original[1][2]

Siehe auch

Quelle