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: Er habe dem Pastor Diderich Kleine, welcher gelobt habe, bei der unverendetten Augspurgischen Confession Lutheri bestendig zu beharren und in Übereinstimmung damit den Gottesdienst auch allen Fest- und Feiertagen zu verrichten, die Schuldverschreibung übergeben, damit dieser und seine Nachfolger in den Genuß der Zinsen kommen. | |||
: Er habe für sich und seine Nachfolger am Hause Dahlhausen jedoch ausdrücklich vorbehalten, das Legat in alios pios usus<ref>anderen frommen Zwecken</ref> für die Anhänger der Augspurgisch-Lutherischen Konfession zu verwenden falls ein zeitiger Pastor sich nicht zu dieser Konfession bekenne oder in einem oder anderen Punkte abfalle oder eine widrige Konfession vertrete.<<small>Nachrichten betr. die bei der Evangel. Luther. Gemeine zu Eickel gewesenen Predigerwahlen etc. Fol. 2 und 3.</small> <ref>[[Stadtarchiv Herne]] - Urkundenbestand</ref> | |||
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* Maria Clara<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Maria_Clara_von_Spaur,_Pflaum_und_Val%C3%B6r</ref>, Äbtissin zu Essen, Metelen und Notelen etc.. bekundet, daß sie nach dem Tode des [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Goswin von Düngelen]] den Goswin Moritz von Düngelen mit den Beckhöfen zu Riemke, zum Hof Ükendorf gehörig, mit der Verpflichtung, nichts davon zu verkaufen, noch in andere Hände zu bringen und die jährlichen Pächte, Steuern und Dienste zu leisten, behandet habe. Nach seinem Tode ist an die Äbtissin 1 Mark Essendisch zu zahlen.<ref>Urkunde 1643 November 13 II</ref> | |||
* Maria Clara<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Maria_Clara_von_Spaur,_Pflaum_und_Val%C3%B6r</ref>, Äbtissin (zu Essen) bekundet, von dem Junker [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Rotger von Dungelen]] zu Dalhausen durch ihren Rat Licentiaten Esch insgesamt 112 Rtlr. für die Belehnung mit dem Schenkamt, für die Behandung mit dem Kobbenhove, gehörig in den Brockhoff, sowie mit dem Beckhove, gehörig zum Hof Ückendorf, ehalten und die neue Belehnung und Behandung vollzogen zu haben.<ref>Urkunde 1643 November 13 III</ref> | |||
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Aktuelle Version vom 28. Februar 2021, 16:46 Uhr
Was geschah 1643?
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Ereignisse
- Haus Dahlhausen: Rutger von Dungelen zu Dahlhausen bekundet, daß sein † Vater Goswin von Düngelen einem zeitigen Pastor zu Eckel eine Schudverschreibung über ein Darlehn von 200 Rtlr., verliehen an den † Freitag zu Buddenbergh, mit der Auflage vermacht habe, daß dieser das exercitium religionis uf guet Lutherisch, wie es (ein) jetziger pastor her Diderich Kleine im üblichen Brauch gehalten, also ohnverenderlich continuiren, auch gehalten und schuldigh sein solle, uf hohen Festagen, Sontagen, Hagelfeier[1] und Beethaegen seine Divina mit predigen, beeten und geistlichem gesangh zu verrichten und sich daran durch nichts als kranckheit und kriegsgefahr behinderen lassen solle.
- Er habe dem Pastor Diderich Kleine, welcher gelobt habe, bei der unverendetten Augspurgischen Confession Lutheri bestendig zu beharren und in Übereinstimmung damit den Gottesdienst auch allen Fest- und Feiertagen zu verrichten, die Schuldverschreibung übergeben, damit dieser und seine Nachfolger in den Genuß der Zinsen kommen.
- Er habe für sich und seine Nachfolger am Hause Dahlhausen jedoch ausdrücklich vorbehalten, das Legat in alios pios usus[2] für die Anhänger der Augspurgisch-Lutherischen Konfession zu verwenden falls ein zeitiger Pastor sich nicht zu dieser Konfession bekenne oder in einem oder anderen Punkte abfalle oder eine widrige Konfession vertrete.<Nachrichten betr. die bei der Evangel. Luther. Gemeine zu Eickel gewesenen Predigerwahlen etc. Fol. 2 und 3. [3]
- Pastor Dietherich Kleine zu Eckel bestätigt den Empfang der Schuldverschreibung über 200 Rtlr. von Rutger von Dungelen zu Dahlhausen. Er billigt und erklärt sich mit den von dem Schenker gestellten Bedingungen einverstanden.Nachrichten betr. die bei der Evangel. Luther. Gemeine zu Eickel gewesenen Predigerwahlen etc. Fol. 4 und 5. [4]
13. November
- Maria Clara[5], Äbtissin zu Essen, Metelen und Notelen etc.. bekundet, daß sie nach dem Tode des Goswin von Düngelen den Goswin Moritz von Düngelen mit den Beckhöfen zu Riemke, zum Hof Ükendorf gehörig, mit der Verpflichtung, nichts davon zu verkaufen, noch in andere Hände zu bringen und die jährlichen Pächte, Steuern und Dienste zu leisten, behandet habe. Nach seinem Tode ist an die Äbtissin 1 Mark Essendisch zu zahlen.[6]
- Maria Clara[7], Äbtissin (zu Essen) bekundet, von dem Junker Rotger von Dungelen zu Dalhausen durch ihren Rat Licentiaten Esch insgesamt 112 Rtlr. für die Belehnung mit dem Schenkamt, für die Behandung mit dem Kobbenhove, gehörig in den Brockhoff, sowie mit dem Beckhove, gehörig zum Hof Ückendorf, ehalten und die neue Belehnung und Behandung vollzogen zu haben.[8]
Gestorben
Quellen
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Hagelprozession
- ↑ anderen frommen Zwecken
- ↑ Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
- ↑ Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Maria_Clara_von_Spaur,_Pflaum_und_Val%C3%B6r
- ↑ Urkunde 1643 November 13 II
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Maria_Clara_von_Spaur,_Pflaum_und_Val%C3%B6r
- ↑ Urkunde 1643 November 13 III
Das Jahr 1643 wird in folgenden Artikeln erwähnt:
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- 1638 (← Links)
- Urkunde 1643 (Düngelen / ev. Eickel) (← Links)
- Urkunde 1643 (ev. Eickel / Düngelen) (← Links)
- Urkunde 1643 November 13 II (← Links)
- Urkunde 1643 November 13 III (← Links)
- 1653 (← Links)
- 1633 (← Links)
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