Martinsbuch 1777: Unterschied zwischen den Versionen

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==Verwandte Artikel==
==Verwandte Artikel==
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==Quelle==
==Quelle==
*[[Beckmann 1925]]
*[[Beckmann 1925]]
==Anmerkungen==
<references />
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[[Kategorie:Martinsbuch]]
[[Kategorie:Martinsbuch]]

Aktuelle Version vom 27. April 2018, 12:58 Uhr

Das Martinsbuch
Eickel, den 11ten Nov. 1777.

Ist anheute abermahl der Nachbahr und Pflichttag hieselbst an Halters Behausung wie gewöhnlich abgehalten worden, und sind darauf sämtl. Pflichschuldige nach Bahrn, außer Wilhelm Jaeger, Wilhelm Goerts vom Schaafstall und Schulte zur altendorneburg erschienen, auch haben die erschienenen ihre Schuldigkeit teils an Korn in Natura teils auch an Gelde richtig abgeführet.
anwesende Eingeseßene erinnern, daß anjetzo nachstehende Neue Haushaltungen als Moritz Hahne, Wilhelm Haltern, Höffken und Herman Kampman die Nach Bahrschaft gewinnen, und solchemnach die gewöhnliche introductions jura abführen Müßen.
Hierauf sind selbige Vorgefordert worden und Erklären sich Moritz Hahne und Wilh: Haltern die festgesetzten 18 stbr gutwillig abzuführen, so auch geschehen. Höffken, und Kampman aber, welche noch neue anfänger und dabey in schlechten umständen sich Befinden, ist von anwesenden Nachbahren gut gefunden worden, daß diese beide letztere Bis künftig Jahr ausgesetzet wwerden sollen. Beide Erstern aber, Hahne und Haltern, werden nunmehro in die Nachbahrschaft auf= und angenommen und wird denselben alle accistence in Noth und Todt Versprochen.
Der Hr Pastor Sindern hat dato, sein compotum zu 2 ½ Schl Rocken durch den Küster Ortman erhalten.
Hierauf ist die Liquidation Vorgenommen worden und Beträgt

rthl szbr rthlr stbr
die Rechnung des Wirts Haltern sich zu 3,00 9,00
a) an Gelde so eingekommen 1,00 4 ½
b) an Rocken so übrig geblieben 2 Schfl Berl. A 45 stbr 1,00 30,00
c) die introductions jura von Hahne und Haltern 36,00
abgezogen bleiben 3,00 10 ½
noch zu Verzehren übrig 2 ½

Sonsten ist nichts erhebliches zu erinnern Vorgekommen, womit also der Nachbahr Tag in ruhe und friede ohne die geringste Zänkerey geEndiget worden.

Signum et actum ut supra
pro protoc. P. G. Schulte.


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