Kreisverkehr Bielefelder Straße / Kastanienallee: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Bau des Minikreisverkehrs wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Eickel vom 14.06.2012 beschlossen. Vor der Ansiedelung des Lebensmitteldiscounters verlief der Teil der [[Dorneburger Straße]] als Einbahnstraße. | |||
Der ehemalige Kreuzugsbereich Bielefelder Straße / Kastanienallee wurde durch die Buslinie 303 und 390 genutzt. Zusätzlich wurden über diesen Knotenpunkt regelmäßig Schwerlasttransporte abgewickelt. | |||
Im Zuge des Umbaus wurde die Einbahnstraßenregelung aufgehoben und der Verkehr wurde in beide Fahrtrichtungen freigegeben. Zwischen beiden Einfahrten zum Lebensmitteldiscounter wurden in der Dorneburger Straße herausnehmbare Sperrpfosten eingebaut. Die Verkehrsführung sieht vor, dass ausschließlich das städtische Müllfahrzeug diese Pfosten umlegen und überfahren kann. Die Anbindung des Lebensmitteldiscounters über die Dorneburgerstraße in Höhe der Hausnummer 12 wurde als reine Zufahrt ausgebildet. <ref>Beschlussvorlage 2012/0369 vom 14.05.2012.</ref> | |||
==Lesen Sie auch== | ==Lesen Sie auch== |
Aktuelle Version vom 9. Februar 2018, 12:26 Uhr
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Der Bau des Minikreisverkehrs wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Eickel vom 14.06.2012 beschlossen. Vor der Ansiedelung des Lebensmitteldiscounters verlief der Teil der Dorneburger Straße als Einbahnstraße.
Der ehemalige Kreuzugsbereich Bielefelder Straße / Kastanienallee wurde durch die Buslinie 303 und 390 genutzt. Zusätzlich wurden über diesen Knotenpunkt regelmäßig Schwerlasttransporte abgewickelt.
Im Zuge des Umbaus wurde die Einbahnstraßenregelung aufgehoben und der Verkehr wurde in beide Fahrtrichtungen freigegeben. Zwischen beiden Einfahrten zum Lebensmitteldiscounter wurden in der Dorneburger Straße herausnehmbare Sperrpfosten eingebaut. Die Verkehrsführung sieht vor, dass ausschließlich das städtische Müllfahrzeug diese Pfosten umlegen und überfahren kann. Die Anbindung des Lebensmitteldiscounters über die Dorneburgerstraße in Höhe der Hausnummer 12 wurde als reine Zufahrt ausgebildet. [1]
Lesen Sie auch
Einzelnachweise
- ↑ Beschlussvorlage 2012/0369 vom 14.05.2012.