Urkunde 1726 Januar 22: Unterschied zwischen den Versionen

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== Urkundentext ==
== Urkundentext ==
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[[22. Januar]] [[1726]], Dahlhausen<br />
[[22. Januar]] [[1726]], Dahlhausen<br />
[[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Johan Moritz Wynold Freiherr von Düngelen]] zeigt dem Abt von Werden den am 11. November 1725 erfolgten Tod seines Vaters Goswin von Düngelen zu Dahlhausen und Havkenscheidt an. <br />
[[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Johan Moritz Wynold Freiherr von Düngelen]] zeigt dem Abt von Werden den am 11. November 1725 erfolgten Tod seines Vaters Goswin von Düngelen zu Dahlhausen und Havkenscheidt an. <br />
Er bittet um die Erneuerung der Belehnung mit dem [[Haus Dahlhausen|Haus und der Wohnung Dahlhausen genannt Rindersbroch]], Bretklinghaus das Hertens Gut genant, Viting und Beckmans Gut, wie auch mit einer Wiese bei Cramwinekel, ferner mit dem Rensinghoff jetzt Vitingshoff genannt und mit dem Möckershoff und sämtlichem Zubehör. <br />
Er bittet um die Erneuerung der Belehnung mit dem [[Haus Dahlhausen|Haus und der Wohnung Dahlhausen genannt Rindersbroch]], Bretklinghaus das Hertens Gut genant, Viting und Beckmans Gut, wie auch mit einer Wiese bei Cramwinekel, ferner mit dem Rensinghoff jetzt Vitingshoff genannt und mit dem Möckershoff und sämtlichem Zubehör. <br />
Er bittet um Ausstellung eines Mutzettels
Er bittet um Ausstellung eines Mutzettels<br />
 
[...]<br />
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Der Abt siegelt und unterschreibt.<br />
<small>Kopie, einer in Werden in der Kanzelei, von Lehnkammersekretär Johan Frantz Coutzen beglaubigten und gesiegelten Kopie.<br />
Werdensche Lehen. IV. Fol. 10 1—14.</small>
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==Quelle==
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Aktuelle Version vom 20. Januar 2018, 09:34 Uhr


Urkundentext

22. Januar 1726, Dahlhausen
Johan Moritz Wynold Freiherr von Düngelen zeigt dem Abt von Werden den am 11. November 1725 erfolgten Tod seines Vaters Goswin von Düngelen zu Dahlhausen und Havkenscheidt an.
Er bittet um die Erneuerung der Belehnung mit dem Haus und der Wohnung Dahlhausen genannt Rindersbroch, Bretklinghaus das Hertens Gut genant, Viting und Beckmans Gut, wie auch mit einer Wiese bei Cramwinekel, ferner mit dem Rensinghoff jetzt Vitingshoff genannt und mit dem Möckershoff und sämtlichem Zubehör.
Er bittet um Ausstellung eines Mutzettels
[...]
Der Abt siegelt und unterschreibt.
Kopie, einer in Werden in der Kanzelei, von Lehnkammersekretär Johan Frantz Coutzen beglaubigten und gesiegelten Kopie.
Werdensche Lehen. IV. Fol. 10 1—14.

Quelle

Literatur

Siehe auch

Einzelnachweise