Urkunde 1722 Dezember 12: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Von Loe (Adelsgeschlecht)|Friedrich Mauritz von Loe]] bekundet, heute von dem [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Kapitain von Düngellen]] ein Darlehn von 1200 Rtlr. zu 3 % Zinsen zur Unterstützung seines Bruders und Mitbesitzers Diederich Philip von Loe in Preußen (Erlangung einer Kompagnie), gegen Verpfändung seines Kindesteils aus der elterlichen Erbschaft — aus dem Hause Overdick —, erhalten zu haben. Halbjährige Kündigung bleibt beiden Teilen vorbehalten.<br />
[[Von Loe (Adelsgeschlecht)|Friedrich Mauritz von Loe]] bekundet, heute von dem [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Kapitain von Düngellen]] ein Darlehn von 1200 Rtlr. zu 3 % Zinsen zur Unterstützung seines Bruders und Mitbesitzers Diederich Philip von Loe in Preußen (Erlangung einer Kompagnie), gegen Verpfändung seines Kindesteils aus der elterlichen Erbschaft — aus dem Hause Overdick —, erhalten zu haben. Halbjährige Kündigung bleibt beiden Teilen vorbehalten.<br />
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== Anmerkungen ==
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Aktuelle Version vom 20. Januar 2018, 09:15 Uhr


Urkundentext

12. Dezember 1722, Overdick
Friedrich Mauritz von Loe bekundet, heute von dem Kapitain von Düngellen ein Darlehn von 1200 Rtlr. zu 3 % Zinsen zur Unterstützung seines Bruders und Mitbesitzers Diederich Philip von Loe in Preußen (Erlangung einer Kompagnie), gegen Verpfändung seines Kindesteils aus der elterlichen Erbschaft — aus dem Hause Overdick —, erhalten zu haben. Halbjährige Kündigung bleibt beiden Teilen vorbehalten.
Der Aussteller sowie Clamor Vincent von Loe siegeln und unterschreiben.
2 Kopien.
Frhr. v. Düngellen zu Dahlhausen, Beklagter / Witwe Justizrätin König, geb. Deging, Klägerin, betr. wechselseitige Forderungen. Fol. 2 u. 3, desgl.: Frhr. v. Düngellen / von Loe-Overdyck, betr. Grenzstreitigkeiten in der Heide, vol. II, Fol. 2 u. 3.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Einzelnachweise