Urkunde 1728 August 9: Unterschied zwischen den Versionen
K (Textersetzung - „</blockquote>“ durch „</div>“) |
K (Textersetzung - „== Anmerkungen == <references/>“ durch „==Einzelnachweise== <references/>“) |
||
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
<div class="inhalt" style="background-color:#FAF9E3;border-style: ridge; margin-bottom:1em; padding:2em 2em 2em 2em;font-size:17px;max-width:650px;text-align:justify"> | <div class="inhalt" style="background-color:#FAF9E3;border-style: ridge; margin-bottom:1em; padding:2em 2em 2em 2em;font-size:17px;max-width:650px;text-align:justify"> | ||
== Urkundentext == | == Urkundentext == | ||
[[9. August]] [[1728]], Villigst<br /> | [[9. August]] [[1728]], Villigst<br /> | ||
L. F. von der Marck bekundet, sich mit dem [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Freiherrn von Düngelen]] zu Dahlhausen wegen eines Anspruchs, der sich auf die Ehepakten seiner (v. D.) Mutter gründet, verglichen und diesem den Betrag ausgezahlt zu haben. <br /> | L. F. von der Marck bekundet, sich mit dem [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Freiherrn von Düngelen]] zu Dahlhausen wegen eines Anspruchs, der sich auf die Ehepakten seiner (v. D.) Mutter gründet, verglichen und diesem den Betrag ausgezahlt zu haben. <br /> | ||
Zeile 23: | Zeile 23: | ||
{{Spezial:Linkliste/{{PAGENAME}}|Limit:500|namespace=0}} | {{Spezial:Linkliste/{{PAGENAME}}|Limit:500|namespace=0}} | ||
== | ==Einzelnachweise== | ||
<references/> | <references/> | ||
Aktuelle Version vom 20. Januar 2018, 08:24 Uhr
Urkundentext
9. August 1728, Villigst
L. F. von der Marck bekundet, sich mit dem Freiherrn von Düngelen zu Dahlhausen wegen eines Anspruchs, der sich auf die Ehepakten seiner (v. D.) Mutter gründet, verglichen und diesem den Betrag ausgezahlt zu haben.
Er bestätigt, dass in diese Vergleichssumme seine Forderung wegen der Unkosten, die von dem † Vater des Freiherrn von Düngelen durch den Prozeß wegen der 4000 Rtlr., die auf die an der Ruhr gelegenen Weiden gestanden, verursacht und zu dessen Zahlung
der † Vater verurteilt worden, einbegriffen sind.
Er verzichtet daher auf weitere Forderungen.
Der Aussteller siegelt und unterschreibt.
Original.
Frhr. von Düngellen zu Dahlhausen, Beklagter und Nachkläger Frhrn. von der Marck zu Villigst, Vorkäger und Nachbeklagten, betr. einige der Freifrau von Düngellen, geb. von der Lapp, usufructarie in supplementum dotis untergetane Weiden: Die Plätze und Wieden genannt, zum Hause Ruhr gehörig etc. Fol. 265.
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 249, Nr. 533
- Werbeck 1999
Siehe auch