Urkunde 1728 März 17: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 20. Januar 2018, 08:51 Uhr

Urkundentext

17. März 1728, Haus Overdick
Philipp von Loe bekundet, dass er heute von dem Kurpfälzischem Hauptmann Goßwin von Düngellen unter Verpfändung seiner gesamten Habe ein Darlehn von 350 Rtlr. zu 4%, zur Tilgung dringender Schulden, erhalten habe.
Vierteljährige Kündigung bleibt vorbehalten.
Der Aussteller siegelt und unterschreibt.
Kopie.
Frhr. v. Düngellen zu Dahlhausen, Beklagter / Witwe Justizrätin König, geb. v. Deging, Klägerin, betr. Wechselseitige Forderungen, Fol. 3 u. 4;
desgl. Frhr. v. Düngellen zu Dahlhausen, Beklagter von Loe zu Overdyck (Bevollmächtigter Jacobi) Vol. II. Fol. 4 u. 261.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Einzelnachweise