Urkunde 1733 April 10: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Eheleute Pastor Johann Albert Calle und Anna Sybilla von Mumm zu Herdecke erklären, dass sie auf weitere Ansprüche an das Haus Altendorff nicht verzichten, sondern auch etwa ihnen zustehendes Recht dem Doctor Bröckelmann und Kaufmann Johann Bertram Stribeck übertragen, nachdem ihnen von diesen ihre rückständigen 2520 Rtlr. nebst verfalleren Zinsen zu 63 Rtlr. durch ausgestellte Wechsel bezahlt sind. <br /> | Die Eheleute Pastor Johann Albert Calle und Anna Sybilla von Mumm zu Herdecke erklären, dass sie auf weitere Ansprüche an das Haus Altendorff nicht verzichten, sondern auch etwa ihnen zustehendes Recht dem Doctor Bröckelmann und Kaufmann Johann Bertram Stribeck übertragen, nachdem ihnen von diesen ihre rückständigen 2520 Rtlr. nebst verfalleren Zinsen zu 63 Rtlr. durch ausgestellte Wechsel bezahlt sind. <br /> |
Aktuelle Version vom 20. Januar 2018, 06:59 Uhr
Urkundentext
10. April 1733, Hattingen und Herdecke
Die Eheleute Pastor Johann Albert Calle und Anna Sybilla von Mumm zu Herdecke erklären, dass sie auf weitere Ansprüche an das Haus Altendorff nicht verzichten, sondern auch etwa ihnen zustehendes Recht dem Doctor Bröckelmann und Kaufmann Johann Bertram Stribeck übertragen, nachdem ihnen von diesen ihre rückständigen 2520 Rtlr. nebst verfalleren Zinsen zu 63 Rtlr. durch ausgestellte Wechsel bezahlt sind.
Sie händigen die Dokumente vom 14. Dezember 1707 und 8. Februar 1710, die sich in ihren Händen befinden, aus.
Zeuge. D. Calle.
Unterschrift der Eheleute und des Zeugen.
Kopie.
Specificationes pertinentiarum verschiedener adeliger Güter. Fol. 52 und 53.
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 269 Nr. 575
- Werbeck 1999
Siehe auch