Urkunde 1727 November 22: Unterschied zwischen den Versionen

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Notar Friederich Caspar von Hövell bekundet, dass ihm Maria Engel, Freifräulein von Neuhoff, in ihrer nächst dem Ostengraben binnen Dortmund gelegenen Wohnung eine vom heutigen Tage unterschriebene und gesiegelte Vollmacht überreicht habe — diese ist inseriert —, für sie die ihr nach dem elterlichen Testament als der einzigen noch lebenden Tochter zugefallenen Ansprüche ihres am 21. November † Bruders v. Neuhoff zur Wenge an den elterlichen adeligen Häusern, Bauernhöfen, Kapitalien und Zehnten in Besitz zu nehmen. <br />
Notar Friederich Caspar von Hövell bekundet, dass ihm Maria Engel, Freifräulein von Neuhoff, in ihrer nächst dem Ostengraben binnen Dortmund gelegenen Wohnung eine vom heutigen Tage unterschriebene und gesiegelte Vollmacht überreicht habe — diese ist inseriert —, für sie die ihr nach dem elterlichen Testament als der einzigen noch lebenden Tochter zugefallenen Ansprüche ihres am 21. November † Bruders v. Neuhoff zur Wenge an den elterlichen adeligen Häusern, Bauernhöfen, Kapitalien und Zehnten in Besitz zu nehmen. <br />
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Status causae cum brevi extractu actorum ... in der v. Neuhoffschen Erbschaftssache. Fol. !3—15.</small>
Status causae cum brevi extractu actorum ... in der v. Neuhoffschen Erbschaftssache. Fol. !3—15.</small>


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Aktuelle Version vom 20. Januar 2018, 05:22 Uhr


Urkundentext

22. November 1727, Dortmund
Notar Friederich Caspar von Hövell bekundet, dass ihm Maria Engel, Freifräulein von Neuhoff, in ihrer nächst dem Ostengraben binnen Dortmund gelegenen Wohnung eine vom heutigen Tage unterschriebene und gesiegelte Vollmacht überreicht habe — diese ist inseriert —, für sie die ihr nach dem elterlichen Testament als der einzigen noch lebenden Tochter zugefallenen Ansprüche ihres am 21. November † Bruders v. Neuhoff zur Wenge an den elterlichen adeligen Häusern, Bauernhöfen, Kapitalien und Zehnten in Besitz zu nehmen.
Demgemäß habe er in Gegenwart der Zeugen Jobst Prost, Jürgen Becke und ihres Bevollmächtigten Johan Gabel Weithmar Nachmittags im Dorfe Altenderne im Märkischen Amt Lünen von den 3 Kotten Bentheim, Levendecker und dem nicht weit vom Dorfe gelegenen Witfeldt,
sodann von den Bauernhöfen des adeligen Hauses Nierhofen: Lanferman, Edlenbruch und Schulte zu Bünninck, ebenfalls im Amte Lünen, durch Ausgießen und Wiederanzünden des Feuers, Auf- und Niederlassen des Haals (Kesselhaken), Aufnahme von Erde, Kluten, Torf und Zweigen, Besitz ergriffen und dem Bevollmächtigten Weithmar übergeben.
Dergleichen habe er Abends zwischen 6 und 7 Uhr vom adeligen Hause Wenge mit allem Zubehör im Amte Unna Besitz genommen, ebenso am 24. November morgens um 8 Uhr von dem adeligen Gut Bönnighausen im selben Amte und den nächst dem Hause Wenge gelegenen und dazu gehörigen Dorf Lonstrop und den Bauerngütern und Kotten: Rautert, Meynicks, Schmidt, Schulte, Schroer, Mennigman - welches wüst ist - Schnier, Kuseman, Glücke, Kisey. Brauks (?), Seheckerman, Wever, Winke, Hiddeman, Kleyman;
ferner von den im selben Amte gelegenen Bauernhöfen: Buckhauf, Winoldt im Holte, Bergen, Schulte Felß, sodann von dem Schulten Hof zu Ubbing und dem Kotten Niggetit im Amte Lünen sowie von dem Bauernhof Dickman zu Asselen im Amte Unna.
Der Notar siegelt und unterschreibt das von ihm gefertigte Protokoll.
Kopie.
Status causae cum brevi extractu actorum ... in der v. Neuhoffschen Erbschaftssache. Fol. !3—15.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Einzelnachweise