Urkunde 1725 März 26: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Eheleute Jobst Adam von Grüter und Sophia Amelia von Düngellen bestätigen, dass sie von ihrem Schwiegervater und Vater [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|von Düngellen]] zu Dalhausen 500 Rtlr. als Abschlag des Kindesteils durch eine Anweisung an die Eheleute von Berchem zu Stockum erhalten haben.<br />
Die Eheleute Jobst Adam von Grüter und Sophia Amelia von Düngellen bestätigen, dass sie von ihrem Schwiegervater und Vater [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|von Düngellen]] zu Dalhausen 500 Rtlr. als Abschlag des Kindesteils durch eine Anweisung an die Eheleute von Berchem zu Stockum erhalten haben.<br />
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<small>Frhr. von Düngellen zu Dahlhausen. Beklagter / Frhrn. von Grüter zu Altendorff, Kläger. Fol. 10.</small>
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Aktuelle Version vom 20. Januar 2018, 06:16 Uhr


Urkundentext

26. März 1725, Dahlhausen
Die Eheleute Jobst Adam von Grüter und Sophia Amelia von Düngellen bestätigen, dass sie von ihrem Schwiegervater und Vater von Düngellen zu Dalhausen 500 Rtlr. als Abschlag des Kindesteils durch eine Anweisung an die Eheleute von Berchem zu Stockum erhalten haben.
Unterschrift der Aussteller.
Original,
Frhr. von Düngellen zu Dahlhausen. Beklagter / Frhrn. von Grüter zu Altendorff, Kläger. Fol. 10.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Einzelnachweise