Urkunde 1723 September 15: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 20. Januar 2018, 03:07 Uhr
Urkundentext
15. September 1723, Dahlhausen
Moritz Goßwin Freiherr von Düngelen zu Dahlhausen etc. und Bürgermeister Johan Philipp Rose zu Steele, Bevollmächtigter der Erben Rose, schließen zur Beilegung eines Prozesses, der von der Witwe Rose und den Erben Rose und Pennekamp wegen Verminderung der Pachtbeträge der von ihnen angepachteten Ländereien und wegen der darauf vorgeschossenen Gelder anhängig gemacht ist, folgenden Vergleich:
Jede Partei trägt die bisher entstandenen Kosten. Bürgermeister Rose verzichtet als Cessionar des auf den Ländereien haftenden Kapitals auf die Zahlung und händigt die Schuldverschreibung aus.
Freiherr von Düngelen überläßt dem Bürgermeister Rose oder dessen Erben die im Rade gelegenen Ländereien, die dieser gepachtet hat, frei und ohne Pachtgeld vom laufenden Jahre bis 1735. Die Ländereien sollen vermessen werden, Bürgermeister Rose erhält alsdann 3 Morgen.
Nach 1735 soll Rose zahlen, wie die übrigen. Bürgermeister Rose hat 20 Rtlr. gezahlt.
Weitere Verabredung wird getroffen, falls Freiherr von Düngelen dort Gärten anlegen will.
Beide Parteien siegeln und unterschreiben.
Original.
Eingelöste Obligationen. Fol. 141 und 142
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 232 Nr. 496
- Werbeck 1999
Siehe auch