Urkunde 1730 August 31: Unterschied zwischen den Versionen

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==Quelle==
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Version vom 19. Januar 2018, 01:45 Uhr

Urkundentext

31. August 1730, Dahlhausen
Johan Mauritz Wynoldt von Düngellen, Herr zu Dahlhausen und Haveckenscheidt, bekundet für sich und seine Erben, dass er heute vom Schulten Hof zu Eickel einen Hof zu Hordel an Beckmann verpachtet und in Leibgewinn getan habe unter denselben Bedingungen, wie sie in dem Gewinnbrief für seine Frau festgesetzt sind.
Der Aussteller siegelt und unterschreibt.
Kopie.
Loses Blatt.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen