Urkunde 1733 November 11: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
(Die Seite wurde neu angelegt: „{{Urkunde}} == Urkundentext == <blockquote> 11. November 1733, Dahlhausen<br /> Johan Mauritz Wienold von Düngellen, H…“)
 
K (Textersetzung - „</blockquote>“ durch „</div>“)
Zeile 10: Zeile 10:
<small>Original.<br />
<small>Original.<br />
Eingelöste Obligationen. Fol. 132</small>
Eingelöste Obligationen. Fol. 132</small>
</blockquote>
</div>
==Quelle==
==Quelle==
*[[Stadtarchiv Herne]]  - Urkundenbestand
*[[Stadtarchiv Herne]]  - Urkundenbestand

Version vom 19. Januar 2018, 01:42 Uhr

Urkundentext

11. November 1733, Dahlhausen
Johan Mauritz Wienold von Düngellen, Herr zu Dalhausen und Haveckenscheidt, Erbschenk des Stifts Essen, bekundet, dass er von dem Dekan Mittweg, Verwalter der Stiftung quatuor temporum canonicorum zu Essen, aus Stiftungsmittel ein Darlehn von 500 Rtlr. zu 4½% erhalten habe, zur Tilgung seiner Verbindlichkeiten an seine Tochter, die Freifrau von Vitinghoff genannt Scheel, Frau zu Rechen.
Der Schuldner verspricht, dem Gläubiger eine Empfangsbescheinigung seiner Tochter auszuhändigen. Er verpfändet zur Sicherheit des Kapitals und der jährlich auf Martini zu entrichtenden Jahreszinsen seine vor Steele gelegenen allodialen Länder aufm Rhode [Rhade] mit den Pachteinnahmen von Pennekamp (= 7 Rtlr.), Dulhut (= 7 Rtlr.), Backhaus (= 3 Rtlr. 30 Stbr.), Friedrich Pluemer (= 5 Rtlr.).
Der Schuldner haftet für seine Pächter mit seiner gesamten Habe. Halbjährige Kündigung vor dem Verfalltage bleibt vorbehalten.
Siegel und Unterschrift des Ausstellers.
Original.
Eingelöste Obligationen. Fol. 132

Quelle

Literatur

Siehe auch

Anmerkungen