Urkunde 1701 Mai 18: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 18. Januar 2018, 21:02 Uhr


Urkundentext

18. Mai 1701, Haus Villigst[1]
Johan Conradt von Elverfeldt zur Worth, bekundet von dem Königl. Preußischen Drosten zu Schwerte und Westhoven etc. Friederich von der Marck, Herrn zu Villigst und Rhur, seinem Vetter, zur Deckung der Kosten des mit von Berchem wegen des Hauses Wedingen schwellenden Prozesses 300 Rtlr. zu 5% geliehen zu haben.
Zur Sicherheit der auf Pfingsten zu zahlenden Jahreszinsen von 15 Rtlr. verpfändet er die auf Martini fälligen Jahrespächte aus Polmans Hof zu Kirchende im Amt Bochum.
Zeugen: Lutter von Bönninghausen und Johan Mathias Pausemacher.
von Elverfeldt siegelt und unterschreibt. Unterschrift der Zeugen.
Johan Henrich Moll, Richter zu Heinokhausen, bekundet Schwerte, den 16. Dezember 1750. dass das größtenteils abgefallene Siegel das wahre, ihm bekannte adelige Wappen der Familie von Elverfeldt sei.
Der Richter siegelt mit dem gewöhnlichen Gerichtssiegel. Unterschrift des Gerichtsschreibers J. W. König.
Kopie.
Freifrau v. Düngellen zu Dahlhausen ;geb. Freiin von der Marck / Freiherrn von Elverfeld zu Villigst, betr. Inventar . . . Vol. I, Fol. 33 und 34


Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen