Urkunde 1726 Mai 11: Unterschied zwischen den Versionen
(Die Seite wurde neu angelegt: „__NOTOC__ <div class="inhalt" style="background-color:#FAF9E3;border-style: ridge; margin-bottom:1em; padding:1.2em 6.8em 1.2em 6.8em;font-size:17px;max-width:…“) |
K (Textersetzung - „</blockquote>“ durch „</div>“) |
||
Zeile 14: | Zeile 14: | ||
Akta und Nachrichten betr. die Camensche Lehngüter, welche ehemals die Freiherrn von Düngellen vom König von Preußen zu Lehn getragen haben . . . Fol. 137 u. 138.</small> | Akta und Nachrichten betr. die Camensche Lehngüter, welche ehemals die Freiherrn von Düngellen vom König von Preußen zu Lehn getragen haben . . . Fol. 137 u. 138.</small> | ||
</ | </div> | ||
==Quelle== | ==Quelle== |
Version vom 18. Januar 2018, 20:30 Uhr
Urkundentext
11. Mai 1726, Kleve
Friederich Wilhelm, König in Preußen, belehnt den Johan Mauritz Winoldt von Düngelen nach dem Tode seines Vaters, welcher uxoris nomine am 24. Februar 1714 mit dem Märkischen Lehngut Schwartze Luir im Amte Schwerte belehnt worden, hiermit durch dessen Bevollmächtigten Doktor der Rechte Johan Henrich Kopstadt.
Für den begangenen Lehnsfehler ist doppeltes Hergeweide bezahlt worden.
Der Bevollmächtigte leistet Huldung und Eid.
Zeugen: Wirklicher Geheimer Etatsrat Vizekanzler Ludwig Alexander Roeleman und die Clev-Märckischen Geheimen Regierungsräte Freiherr von Quadt und Johan von Motzfeldt.
Siegel. J. A.
Unterschriften: Johan Conradt Freiherr von Strünckede. vt. Johan Rickers.
Original, Pergament, Siegel ab, und 1 Kopie.
Akta und Nachrichten betr. die Camensche Lehngüter, welche ehemals die Freiherrn von Düngellen vom König von Preußen zu Lehn getragen haben . . . Fol. 137 u. 138.
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 238 f., Nr. 512
- Werbeck 1999