Urkunde 1694 August 18: Unterschied zwischen den Versionen

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== Urkundentext ==
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Version vom 18. Januar 2018, 19:25 Uhr


Urkundentext

18. August 1694, Haus Wenge
Maria Engel von Neuhof, geborene von Wenge[1], setzt folgende Vermächtnisse aus:

  1. für die Armen 50 Rtlr., welche ihr Erbe ½ Jahr nach ihrem Tode auszahlen, und wovon die Provisoren der Armen die jährlichen Zinsen erheben und verteilen sollen:
  2. für ihre Schwester[2] Frau von Hugenpoth Silber und Gold im Werte von 1 Goldgld. und 1 Rtlr.:
  3. für ihren Bruder[3], Komtur von Neuhof, ebenfalls Silber und Gold:
  4. für ihren Bruder[4], Kapitularherrn zu Cappenberg, 30 Rtlr., welche ihr Erbe jährlich ihm auszahlen, nach dessen Tode aber cessiren soll;
  5. für ihre Schwester Anna Elisabeth[5] auch Silber und Gold;

Erbe ihrer gesamten Nachlassenschaft wird ihr Bruder Johan Diederich von Neuhof, Besitzer zur Wenge, mit der ausdrücklichen Bestimmung, dass hiervon nichts an ihre anderen Brüder und Schwestern fallen, sondern bei ihrem Erben und dessen nachfolgenden rechtmäßigen Besitzern des Hauses Wenge verbleiben soll. Er ist nicht berechtigt, hieraus seiner Frau etwas zu schenken, zu vermachen oder zu veräußern, falls er ohne eheliche Leibeserben stirbt, sondern es soll dann ihrer Möhne Theodora Joanna von Wenge allein anheim fallen.
Diese Bestimmung soll, falls sie wegen irgend welcher Mängel nicht als Testament gelten kann, als ein Kodizill donatio mortis causa Fideicommiss oder wie es sonst zu Recht bestehen kann, gelten.
Den nachbenannten Zeugen ist mitgeteilt, dass in dem geschlossenen Schreiben der letzte Wille der Erblasserin enthalten sei.
Siegel und Unterschrift der Erblasserin sowie der Zeugen: Wilhelm Wever (Kurfürstl. Brandenburgischer Richter zu Lünen), Heinrich Vethacke (Pastor in Brechten), Casper Holderman (Bürger und Ratsverwandter zu Lünen), Goerdt Schmidt (zu Lanstrop).
Die Zeugen H. L. Hinderich Lünecke, J. W. Jörgen Winecke und J. H. Jürgen Homan (Schulte zu Bonninckhausen) siegeln nicht, sondern haben vorstehende Zeichen vor ihre Namen gesetzt.
Der Notar Johann Resmer (?) bekundet, dass die Erblasserin ihm in Gegenwart der vorbenannten Zeugen das Testament vorgezeigt und dieses von ihr und den Zeugen unterschrieben und versiegelt sei.
Zeugen: Jürgen Welsman und Johann Golle.
Unterschrift des Notars.
Kopie.
Nr. 13. Testament der Marie Engel Freyinnen von Neuhof zur Wenge. Fol. 4-7.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen

  1. = von Neuhoff zu Haus Wenge, † 1728
  2. Wilhelmine Sophia Elisabeth † 1727
  3. Johann Georg † 1702
  4. Moritz Goswin † 1699
  5. Äbtissin zu Roermond † 1718.