Heinrich Günnewig: Unterschied zwischen den Versionen
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Als Nachfolger Kiwits setzten die Nazis einen Mann aus ihren Reihen ein. Günnewig war Rechtsanwalt und Notar und seit den 30er Jahren Rechtsreferent beim Stab des SS-Abschnittes XXV. Nach Kriegsende wurde er lediglich wegen seiner Mitgliedschaft in der SS zu einer fünfmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Die damals kursierende Vermutung, Günnewig sei direkt an dem Brand in der Wanner Synagoge beteiligt gewesen, konnte aber mehr als zehn Jahre nach dem Verbrechen im Prozessverlauf nicht bewiesen werden. | Als Nachfolger Kiwits setzten die Nazis einen Mann aus ihren Reihen ein. Günnewig war Rechtsanwalt und Notar und seit den 30er Jahren Rechtsreferent beim Stab des SS-Abschnittes XXV. Nach Kriegsende wurde er lediglich wegen seiner Mitgliedschaft in der SS zu einer fünfmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Die damals kursierende Vermutung, Günnewig sei direkt an dem Brand in der Wanner Synagoge beteiligt gewesen, konnte aber mehr als zehn Jahre nach dem Verbrechen im Prozessverlauf nicht bewiesen werden. | ||
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Version vom 19. Februar 2015, 13:34 Uhr
Heinrich Günnewig, NSDAP (Oberbürgermeister von Juli 1934 bis April 1945)
Als Nachfolger Kiwits setzten die Nazis einen Mann aus ihren Reihen ein. Günnewig war Rechtsanwalt und Notar und seit den 30er Jahren Rechtsreferent beim Stab des SS-Abschnittes XXV. Nach Kriegsende wurde er lediglich wegen seiner Mitgliedschaft in der SS zu einer fünfmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Die damals kursierende Vermutung, Günnewig sei direkt an dem Brand in der Wanner Synagoge beteiligt gewesen, konnte aber mehr als zehn Jahre nach dem Verbrechen im Prozessverlauf nicht bewiesen werden.
Quellen
Stadtarchiv Herne:
Bestand Oberbürgermeister
2 Rathäuser - 22 Oberbürgermeister, Publikation der Stadt Herne, November 2002