Urkunde 1660 Januar 29: Unterschied zwischen den Versionen

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== Urkundentext ==
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Schenkung der Geschwister vom Loe vom Hause Overdyck (Auszug aus dem Kirchenbuch der evangelischen reformierten Gemeinde zu Bochum. Fol. 50 ff).<br />
Schenkung der Geschwister vom Loe vom Hause Overdyck (Auszug aus dem Kirchenbuch der evangelischen reformierten Gemeinde zu Bochum. Fol. 50 ff).<br />


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aus ihrem väterlichen Erbteil.<br />
aus ihrem väterlichen Erbteil.<br />
<small>Kopie.<br />
<small>Kopie.<br />
Acta manualia des Justizcommissars Schmieding in Sachen des Freyherrn von der Recke zu Overbeck / reformiertes Cousistorium Beklagte. Fol. (89—91) 43—47.</small>
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== Quelle ==
*[[Stadtarchiv Herne]]  - Urkundenbestand
==Literatur==
==Literatur==
*[[Symann 1929]] S. 73f. Nr. 232
*[[Symann 1929]] S. 73f. Nr. 232
*[[Werbeck  1999]]
*[[Werbeck  1999]]
== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
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== Quelle ==
== Anmerkungen ==
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Aktuelle Version vom 25. April 2017, 15:23 Uhr


Urkundentext

29. Januar 1660 Overdyck
Schenkung der Geschwister vom Loe vom Hause Overdyck (Auszug aus dem Kirchenbuch der evangelischen reformierten Gemeinde zu Bochum. Fol. 50 ff).

Die Geschwister J. Mauritz vom Loe, Johan Vincent vom Loe, Ida Catharina vom Loe, Frau Ida Catharina von Ripeprda zum Venhaus, geborene vom Loe, Catharina Mechgeldt und Walburga, sowie Odilia vom Loe vom Hause Overdyck, schenken der evangelischen reformierten Gemeinde zu Bochumb in Anbetracht des Umstandes, dass diese durch den Tod ihrer Eltern und ihrerseits durch die Räumung des Hauses Schaden erlitten haben, ein jeder für sich 200 Rtlr. mit der Bestimmung, dass dieser Betrag, falls einer oder anderer von ihnen ledigen Standes oder im Ehestande ohne Leibeserben sterben werde, innerhalb 1 Jahres aus seinem Kindesteil vom Hause Overdyck (Overdieck) ausgezahlt werden soll. Sie bevollmächtigen den Pastor Henrich Mylaeus zu Bochumb und den Richter des Amtes Bochumb, um Bestätigung dieser Schenkung zu ersuchen.

Die Aussteller, sowie Pastor Mylaeus, welcher die Schenkung niedergeschrieben, unterschreiben.
Das Gericht bestätigt. Bochum, den 4. August 1661 die Schenkung:
der Richter Kumpthoff siegelt, der Gerichtsschreiber Kellers unterschreibt.

[Anmerkungen unter gleicher Urkundennummer:] Kraft dieses Vermächtnisses war beim Tode der Jungfrau Walburga vom Loe — 26. Oktober 1666 — ein Betrag von 200 Rtlr. auzuzahlen. Obschon die Verstorbene irrtümlicher Weise in ihrem Testament nur einen Betrag von 100 Rtlr. ausgesetzt hatte, versprach ihr Bruder Obristwachtmeister Johan Vincent vom Loe bei der Eröffnung des Testaments am 13. Januar 1667, das Legat samt Zinsen alsbald voll auszuzahlen: er hat an den Prediger im Jahre 1673 und 1674 einige Zinsen gezahlt. Nach dem Tode des Obristwachtmeisters, am 28. Januar 1677, hatte die Gemeinde an seine Nachlassenschaft eine Forderung von 400 Rtlr.. einschließlich des Betrages der Walpurga aus ihrem väterlichen Erbteil.
Kopie.
Acta manualia des Justizcommissars Schmieding in Sachen des Freyherrn von der Recke zu Overbeck / reformiertes Cousistorium Beklagte. Fol. (89—91) 43—47.
[1]

Literatur

Siehe auch

Quelle

  1. Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand