Sturm über "Auf Uhlenbruch" (Monno): Unterschied zwischen den Versionen
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Die Beantwortung meiner Fragen erfolgte in der Sitzung des Landschaftsbeirats am 28. 11. 2000 nur ungenau. Herr Görling gab den von mir geforderten Bericht. Meine zusätzlich gestellten Fragen beantwortete er zunächst nicht. Auf meine Vorhaltung stellte sich heraus, dass er das Schreiben gar nicht mitgebracht hatte. Eigentlich hätte es allen Beiratsmitgliedern vorliegen müssen. Es stellte sich heraus, dass kein parlamentarisches Gremium, weder die Vorsitzende des Beirats noch das Umweltamt oder die botanische Station vorher zu der Maßnahme gehört worden sind. Unverständlich ist es auf jeden Fall, dass das Umweltamt bei diesem großen Eingriff nicht gehört wurde. Aber warum und wie kann das Umweltamt dann die Fragen beantworten? Das hätte dann doch das die Maßnahme durchführende Amt machen müssen. Ich habe bei dieser Angelegenheit den Eindruck, man verfährt so, wie man es zur Zeit der Landesregierung in einer anderen Sache aus Herne vorwirft: „ Politik nach Gutsherrenart“. | Die Beantwortung meiner Fragen erfolgte in der Sitzung des Landschaftsbeirats am 28. 11. 2000 nur ungenau. Herr Görling gab den von mir geforderten Bericht. Meine zusätzlich gestellten Fragen beantwortete er zunächst nicht. Auf meine Vorhaltung stellte sich heraus, dass er das Schreiben gar nicht mitgebracht hatte. Eigentlich hätte es allen Beiratsmitgliedern vorliegen müssen. Es stellte sich heraus, dass kein parlamentarisches Gremium, weder die Vorsitzende des Beirats noch das Umweltamt oder die botanische Station vorher zu der Maßnahme gehört worden sind. Unverständlich ist es auf jeden Fall, dass das Umweltamt bei diesem großen Eingriff nicht gehört wurde. Aber warum und wie kann das Umweltamt dann die Fragen beantworten? Das hätte dann doch das die Maßnahme durchführende Amt machen müssen. Ich habe bei dieser Angelegenheit den Eindruck, man verfährt so, wie man es zur Zeit der Landesregierung in einer anderen Sache aus Herne vorwirft: „ Politik nach Gutsherrenart“. | ||
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Meine Meinung, man könne auch im Wald ökologischer handeln fand ich in der folgenden Notiz bestätigt. | Meine Meinung, man könne auch im Wald ökologischer handeln fand ich in der folgenden Notiz bestätigt. | ||
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BUND-Magazin Heft 4/2000 S.4. | BUND-Magazin Heft 4/2000 S.4. | ||
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Gestern (5. 3. 01) hat mir jemand gesagt, am [[Sodinger Bach]] könne man den mit dem Bach parallel verlaufenden Weg nicht benutzen. Er wäre mit kreuz und quer liegenden Baumstämmen versperrt. Es wären geholzt worden. Da müsse etwas gegen getan werden. Bei ihm war ein Bezirksverordneter. Soll ich mich nun da einschalten? Diese Bäume, die an das geschädigte und zusammengeholzte Waldstück anschließen, waren nicht vom Sturm geschädigt. | Gestern (5. 3. 01) hat mir jemand gesagt, am [[Sodinger Bach]] könne man den mit dem Bach parallel verlaufenden Weg nicht benutzen. Er wäre mit kreuz und quer liegenden Baumstämmen versperrt. Es wären geholzt worden. Da müsse etwas gegen getan werden. Bei ihm war ein Bezirksverordneter. Soll ich mich nun da einschalten? Diese Bäume, die an das geschädigte und zusammengeholzte Waldstück anschließen, waren nicht vom Sturm geschädigt. | ||
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Vom Ministerium habe ich bis heute den 12. 05. 01 keinen Bescheid bekommen. Die Waldwege sind auch schon einige Tage von den Stämmen geräumt. Die Wanderer wurden lange genug belästigt oder zur Umkehr gezwungen. Die Stämme sind zum größten Teil am Wegrand gelagert. Die Wege und der Wald sind in einem katastrophalen Zustand, bieten keinen guten Anblick. | Vom Ministerium habe ich bis heute den 12. 05. 01 keinen Bescheid bekommen. Die Waldwege sind auch schon einige Tage von den Stämmen geräumt. Die Wanderer wurden lange genug belästigt oder zur Umkehr gezwungen. Die Stämme sind zum größten Teil am Wegrand gelagert. Die Wege und der Wald sind in einem katastrophalen Zustand, bieten keinen guten Anblick. | ||
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Für die Sitzung des Umweltausschuss hatte die CDU die oben angeführte Anfrage an die Verwaltung gerichtet. Die Antworten fielen sehr lakonisch aus. Herr Kleinhubbert warf dem Verwaltungssprecher Nowak noch vor, es ginge wohl nicht nur um die rechtlichen Fragen, sondern auch um die Belästigung der Bürger. Seine Meinung, das Altholz müsse unbedingt entfernt werden, teile ich allerdings nicht. Obwohl jede Fraktion zu den Fragen weitere Fragen stellen kann und ich weiß, in Fragen kann auch eine Meinung ausgedrückt werden, beteiligte sich keine der anderen Fraktionen. Wenn auch das Verständnis für ökologische Waldfragen bei den Politikern im Umweltausschuss nicht oder kaum vorhanden ist, hätte doch darüber gesprochen werden müssen ob rechtliche oder vertragsrechtliche Angelegenheiten, wie z.B. der Forstbetriebsplan nicht angesprochen werden müssten. | Für die Sitzung des Umweltausschuss hatte die CDU die oben angeführte Anfrage an die Verwaltung gerichtet. Die Antworten fielen sehr lakonisch aus. Herr Kleinhubbert warf dem Verwaltungssprecher Nowak noch vor, es ginge wohl nicht nur um die rechtlichen Fragen, sondern auch um die Belästigung der Bürger. Seine Meinung, das Altholz müsse unbedingt entfernt werden, teile ich allerdings nicht. Obwohl jede Fraktion zu den Fragen weitere Fragen stellen kann und ich weiß, in Fragen kann auch eine Meinung ausgedrückt werden, beteiligte sich keine der anderen Fraktionen. Wenn auch das Verständnis für ökologische Waldfragen bei den Politikern im Umweltausschuss nicht oder kaum vorhanden ist, hätte doch darüber gesprochen werden müssen ob rechtliche oder vertragsrechtliche Angelegenheiten, wie z.B. der Forstbetriebsplan nicht angesprochen werden müssten. | ||
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Die Gedanken Wirtschaftlichkeit in der Forstwirtschaft hatten wir damals ausgeschlossen. Sie sollten auf keinen Fall im Vordergrund stehen. In den Forstbetriebsplan hatten wir hineingeschrieben, der Herner Wald solle ausdrücklich der Erholung dienen. | Die Gedanken Wirtschaftlichkeit in der Forstwirtschaft hatten wir damals ausgeschlossen. Sie sollten auf keinen Fall im Vordergrund stehen. In den Forstbetriebsplan hatten wir hineingeschrieben, der Herner Wald solle ausdrücklich der Erholung dienen. | ||
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Ein Beispiel noch zwischen früher und heute. Als im heutigen LSG noch die Müllkippe bestand brauchte der Bauhof eine Fläche zum lagern von Material. Deshalb wurde ein Antrag zwecks Umwandlung an das Forstamt gerichtet. „Die beantragte Waldumwandlung wurde trotz erheblicher Bedenken genehmigt“ so hieß es aus Gevelsberg. Der Bescheid vom 30. 4. 1982 mit dem AZ 20-65-33.00 nach § 39 LFoG wurde mit Auflagen verbunden. Eine markierte Fläche musste frei gehalten werden, „damit sich waldbesuchende Spaziergänger weiterhin entlang des Sodinger Baches bewegen können..“ Die Stadt musste den teilweise schon zugeschütteten Weg wieder frei räumen. Weiter heißt es als Auflage: „Die auf der Teilfläche C stockenden Bäume mit einem Umfang von mehr als 100 cm sind durch Schutzmaßnahmen gemäß Ziffer 2.2 der DIN 18920 Landschaftsbau vor Schäden zu schützen..“ Um die Bäume wurde der Wurzelraum von Baumaterialfreigemacht und um die Stämme je eine klein Mauer errichtet. Ironie des Schicksals, das gleiche Amt, das damals Schutzmaßnahmen forderte, ließ jetzt die gleichen Bäume fällen. Es waren Pappeln. Ich habe mir die Stümpfe heute angesehen. Sie zeigten keinen Schaden. Schnell war die städtische Baubehörde bei Bäumen damals schon: „Die Fläche A, auf der bereits Wald ohne Genehmigung der Forstbehörde umgewandelt worden ist, ist bis zum 31.12, 82 unter Anleitung des KVR mit standortgerechtem Laubholz aufzuforsten. | Ein Beispiel noch zwischen früher und heute. Als im heutigen LSG noch die Müllkippe bestand brauchte der Bauhof eine Fläche zum lagern von Material. Deshalb wurde ein Antrag zwecks Umwandlung an das Forstamt gerichtet. „Die beantragte Waldumwandlung wurde trotz erheblicher Bedenken genehmigt“ so hieß es aus Gevelsberg. Der Bescheid vom 30. 4. 1982 mit dem AZ 20-65-33.00 nach § 39 LFoG wurde mit Auflagen verbunden. Eine markierte Fläche musste frei gehalten werden, „damit sich waldbesuchende Spaziergänger weiterhin entlang des Sodinger Baches bewegen können..“ Die Stadt musste den teilweise schon zugeschütteten Weg wieder frei räumen. Weiter heißt es als Auflage: „Die auf der Teilfläche C stockenden Bäume mit einem Umfang von mehr als 100 cm sind durch Schutzmaßnahmen gemäß Ziffer 2.2 der DIN 18920 Landschaftsbau vor Schäden zu schützen..“ Um die Bäume wurde der Wurzelraum von Baumaterialfreigemacht und um die Stämme je eine klein Mauer errichtet. Ironie des Schicksals, das gleiche Amt, das damals Schutzmaßnahmen forderte, ließ jetzt die gleichen Bäume fällen. Es waren Pappeln. Ich habe mir die Stümpfe heute angesehen. Sie zeigten keinen Schaden. Schnell war die städtische Baubehörde bei Bäumen damals schon: „Die Fläche A, auf der bereits Wald ohne Genehmigung der Forstbehörde umgewandelt worden ist, ist bis zum 31.12, 82 unter Anleitung des KVR mit standortgerechtem Laubholz aufzuforsten. | ||
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Herne, 21. Mai 2001 | Herne, 21. Mai 2001 | ||
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Die Stubben, aber auch die Stämme der geholzten und geschützten „Gefahrenbäume“ sind gesund und nicht morsch. | Die Stubben, aber auch die Stämme der geholzten und geschützten „Gefahrenbäume“ sind gesund und nicht morsch. | ||
Fotos 22. Mai 2001. v. K.H.M. | Fotos 22. Mai 2001. v. K.H.M. <ref>Karl-Heinz Monno 2001</ref> | ||
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Version vom 14. März 2017, 14:46 Uhr
Von Karl-Heinz Monno
Sturm über „Auf Uhlenbruch“
Karte: LSG Auf Uhlenbruch W = Wald
Der Sturm in diesem Frühsommer am 28. Mai 2000 hat der Orkan Lothar in der nördlichen Zone des LSG Auf Uhlenbruch einige Pappeln umstürzen lassen. Diese Waldzone wurde hier gepflanzt um die Anlieger im Norden, Gewerbebetriebe und Wohnungen gegen die Auswirkungen der Müllkippe zu schützen. Wegen einer schnellen Begrünung wurden schnellwüchsige Pappelhybriden in den schon abgelagerten Bauschutt gepflanzt. Andere Gehölze siedelten sich an. Durch das jedes Jahr abgelagerte Laub bildete sich eine Humusdecke, die außer der Brennnessel und dem Holunder keine anderen Pflanzen hochkommen ließ. Erst in den letzten Jahren wuchsen in dieser Zone im Westen Ulmen heran und auf dem Boden ein von mir angesiedelter Trupp des Moschuskraut. Diese Pflanze breitete sich aus. Im mittleren Bereich hatten sich der Aronstab und der Bärlauch angesiedelt. Der Aronstab findet sich seit 2 Jahren auch im Osten.
Ende Oktober wurde es unruhig im LSG. Motorsägen kreischten und schwere Fahrzeuge räumten gefällte Stämme weg. Seit dem Sturm lagen die davon gefällten Bäume im westlichen Teil, in den Waldrand hinein geräumt. Sie hatten den zum Gelände der Herner Glas Fabrik absperrenden Stahlgitterzaun stark beschädigt. In den anderen Teilen waren einige der Pappeln schräg in andere Bäume hineingestürzt. Ich habe angenommen, man würde sich an die Diskussionen und mündlichen Absprachen halten. Wir hätten in Herne keinen Wirtschaftswald und es sollte Stellen geben in denen man es so wachsen lässt, wie die Natur es will. Wir könnten in Herne auf kleiner Fläche auch mal etwas in Ruhe sich urwaldähnlich entwickeln lassen. So hätte man den Windbruch einfach liegen lassen sollen. Die Natur hätte schon etwas daraus gemacht. Als ich das Chaos sah, welches Grünflächenamt und Forstamt hier angerichtet hatten, stellte ich die folgende Anfrage an das Umweltamt:
- Herne, den 1. November 2000
An die Vorsitzende des Landschaftsbeirat der Stadt Herne
Werte Frau Vorsitzende
In der geschützten Landschaft Auf Uhlenbruch wurden im Oktober Holzungen vorgenommen. Dabei wurde die nördliche Waldzone von den meisten Gehölzen befreit. Es wurden nicht nur vom Sturm geschädigte Bäume entfernt sondern auch noch gesunde und standfeste. Durch die Maßnahme ist m. E. ein großer ökologischer Schaden entstanden. Ich möchte sie bitten, die Verwaltung aufzufordern in der nächsten Sitzung des Landschaftsbeirats einen umfassenden Bericht über das Geschehen zu geben.
Insbesondere bitte ich folgende Fragen beantworten zu lassen: - Wer ist der Veranlasser der Maßnahme?
- War die untere Landschaftsbehörde beteiligt, hat sie die Zustimmung erteilt?
- In welcher Form wurde der Landschaftsbeirat beteiligt und hätte nicht das gesamte Gremium vorher informiert oder beteiligt werden müssen?
Wurde die Biologische Station östliches Ruhrgebiet beteiligt und welche Stellungnahme hat sie abgegeben? - Ist der (fast-) Kahlschlag mit den Bestimmungen des Waldgesetzes in Einklang zu bringen? insbesondere mit dem Forstbetriebsplan? Bewirtschaftung durch Femelhieb in bestimmter Größe.
- Wäre es nicht aus ökologischen Gründen sinnvoller gewesen, die vom Sturm gefällten oder geschädigten Bäume im Wald zu belassen? Vor allem in Hinblick auf einen wertvollen Lebensraum von Pflanzen und Tieren. (ökologische Nachhaltigkeit) sowie durch Bodenverdichtung schwerer eingesetzter Arbeitmaschinen und Verbrauch von klimaschädlichen Treibstoffen?
- Mit welchem wirtschaftlichen Ertrag, nach Abzug der Kosten für die Holzung rechnet die Stadtverwaltung?
- Karl Heinz Monno
Angeblich haben sich auch andere Bürger über die Holzungen beschwert oder zumindest nachgefragt. Nachdem die Holzungen zum größten Teil durchgeführt waren erschien ein Artikel darüber in der Zeitung. Man ist wohl nach dem Motto verfahren, erst Nägel mit Köppen zu machen und dann erst die Bevölkerung zu informieren. Angeblich wurde auch das Umweltamt nicht gehört.
Frau Wagner, Vorsitzende des Umweltausschuss und Mitarbeiterin der Biologischen Station stellte eine mündliche Anfrage im Ausschuss. Diese wurde am 22. 11. wie folgt vom Dezernenten Nowak beantwortet. „Einen Bericht über die Maßnahme brauche ich ja nicht mehr geben, da alles schon in der Zeitung zu lesen war.“ Das wurde von Frau Wagner mit einem Ja beantwortet. Für Frau Wagner mag das alles richtig und zutreffend sein. Es entspricht aber wohl kaum einem demokratischen Umgang mit dem zuhörenden Bürger ihn darauf zu verweisen, dass er gefälligst die Zeitung zu lesen hat, wenn er sich über die Teilnahme als Zuhörer einer Sitzung etwas über eine Sache informieren will. Alle Ratsmitglieder müssen wohl die Zeitung gelesen haben. Sie haben nichts dazu gesagt. Sie waren vielleicht auch an Umweltfragen nicht sehr interessiert.
Der Vorsitzenden des Beirats habe ich gesagt, dass von mir eine schriftliche Anfrage unterwegs sei. Noch am Montag vor der Sitzung hatte sie noch kein Schreiben von mir gesehen. Ich fand das schon eigenartig. Da bekommt die Person, an die ein Schreiben gerichtet ist, davon keine Kenntnis. Aber so etwas kann bei der viele Arbeit in der Verwaltung schon mal passieren.
Die Beantwortung meiner Fragen erfolgte in der Sitzung des Landschaftsbeirats am 28. 11. 2000 nur ungenau. Herr Görling gab den von mir geforderten Bericht. Meine zusätzlich gestellten Fragen beantwortete er zunächst nicht. Auf meine Vorhaltung stellte sich heraus, dass er das Schreiben gar nicht mitgebracht hatte. Eigentlich hätte es allen Beiratsmitgliedern vorliegen müssen. Es stellte sich heraus, dass kein parlamentarisches Gremium, weder die Vorsitzende des Beirats noch das Umweltamt oder die botanische Station vorher zu der Maßnahme gehört worden sind. Unverständlich ist es auf jeden Fall, dass das Umweltamt bei diesem großen Eingriff nicht gehört wurde. Aber warum und wie kann das Umweltamt dann die Fragen beantworten? Das hätte dann doch das die Maßnahme durchführende Amt machen müssen. Ich habe bei dieser Angelegenheit den Eindruck, man verfährt so, wie man es zur Zeit der Landesregierung in einer anderen Sache aus Herne vorwirft: „ Politik nach Gutsherrenart“.
Protokoll der Sitzung des Umweltausschuss
Meine Meinung, man könne auch im Wald ökologischer handeln fand ich in der folgenden Notiz bestätigt.
Winterschlafquartier Gartenliebhaber sollten zurzeit keine alten Bäume oder Gehölze fällen, warnt die LöBF in Recklinghausen. Denn die seien bevorzugte Winterschlafquartiere für einheimische Tiere.
- Waz 15. 11. 2000
Das Waldsterben hat zugenommen war erst vor kurzem eine Schlagzeile und in der ökologische und waldärmsten Stadt holzt man nach Deubel komm raus. In der „Rote Liste gefährdeter Pflanzen Deutschlands“ ist zu lesen, dass „Die Intensivierung der Land- und Forstwirtschaft eine der Hauptursachen für die Gefährdung der Moose ist“. Das wird auch Auf Uhlenbruch jetzt der Fall sein. Haben sich hier doch im Laufe der Jahre einige Moosarten angesiedelt. Ich befürchte auch einen Rückgang bei den anderen Waldpflanzen. Schatten liebende Pflanzen gehen auf sonnigen, kahl geschlagenen Stellen ein.
Nur keine Panik. Die Natur wird sich (mit Hilfe des Menschen?) schon erholen. Vierzig Jahre alter Wald ist in Vierzig Jahren wieder genauso alt. Was wird noch geschehen? Die Holzung soll noch auf das Sodinger Bachtal ausgedehnt werden, wegen ordnungsgemäßer Beseitigung von Sturmschäden. Laut Verwaltung: „ Wir sind übereingekommen noch einige Pappelbestände am Sodinger Bach zu entfernen, da Gefahr für die Bebauung (?) besteht. Wie soll man diese meist beamteten „Umweltschützer“ bezeichnen? Wenn sie schon nicht ökologisch denken, das Holzen und das Aufforsten kosten eine Menge Geld. Das könnte vernünftiger ausgegeben werden.
Herne, 3. Dezember 2000
Weitere Argumente, die mir recht zu geben scheinen, fand ich in anderen Broschüren.
Aus Rote Liste: Entfernung von Fallholz, alten, kranken und Toten Stämmen. Da in unseren Wäldern seit Jahrzehnten kein Fallholz gesammelt wird, finden die meisten holzbewohnenden Pilze z.B. gute Lebensmöglichkeiten. Manche Pilze sind danach häufiger geworden. Alte Kranke und schwache und tote Stämme werden in der Regel jedoch rasch entfernt. Dadurch wird solchen Schwächeparasiten und Saprophyten, die nur in stehenden oder liegenden Stammholz leben können, das Substrat genommen.
Bodenverdichtung durch schwere Maschinen
Durch den Einsatz schwerer Fahrzeuge zum Holzrücken werden manche Böden nachhaltig stark verdichtet, insbesondere dann, wenn nicht nur im Winter gearbeitet wird. Es ist zu befürchten, dass dadurch die Durchlüftung der Böden so stark behindert wird, dass die sauerstoffbedürftigen Myzelien und Mykorrhizen geschädigt werden oder absterben. Vgl. hierzu SCHMITT(1987, S. 70 und S. 75) und die dort zitierte Literatur.
Kahlhieb
Nach Kahlhieb setzt die Fruktifikation aller Mykorrhizapilze und der meisten Saprophyten aus, da die Symbiosepartner fehlen, und da das Mikroklima drastisch verändert ist. OHENO.IA (1988) und WINTERHOFF (1993) fanden auf den von ihnen untersuchten Kahlschlägen eines Kiefernwaldes in Finnland und eines Erlen-Eschenwaldes in der Oberrheinebene trotz Zuwanderung von „Kahlschlagpilzen" eine Abnahme der Artenzahl von 25 % bzw. 22%. Es ist anzunehmen, dass nicht alle Myzelien ausdauern und im neu aufwachsenden Wald wieder aufleben. Nach READ & BIRCH (1988) ist die Fähigkeit von Mykorrhizapilzmyzelien zur Neuinfektion vermutlich stark herabgesetzt, wenn sie vom Baumpartner getrennt sind. Durch wiederholten Kahlhieb dürften daher Arten, deren Myzelien nicht überleben, und die sich nur schwer neu ansiedeln können, sukzessive ausgemerzt werden. Das sind drei Beispiele von anderen, die eigentlich die Meinung aufkommen lassen, mit dem Wald besser und vorsichtiger umzugehen. Deshalb wandte ich mich im vorliegenden Fall an den Oberbürgermeister der Stadt und an die Umweltministerin des Landes.
- An den Oberbürgermeister
- der Stadt Herne
- Herne, 3. Dezember 2000
- Werter Herr Oberbürgermeister,
- Hallo Wolfgang,
- obwohl ich weiß, dass Du im Moment andere Sorgen hast, möchte ich Dir meinen Ärger über das häufige und m. E. nach unnötige Holzen in den Waldbereichen unserer Stadt schildern. Ich kann nicht verstehen, wie trotz Klimaveränderung, Arten- und Waldsterben mit unseren wenigen Beständen umgegangen wird.
- Ich meine auch in diesem Fall und auch bei der Holzung auf dem Flottmann-Gelände ist gegen bestehende Vorschriften z. B. den Forstbetriebplan verstoßen worden. Ich halte es auch nicht für demokratisch, die Bevölkerung nicht rechtzeitig zu informieren. Zumindest sollten alle zuständigen Gremien in der Stadt gehört und beteiligt werden. Auch versammlungsrechtlich scheint mir einiges nicht in Ordnung zu sein. So wurden bisher Anfragen, die rechtzeitig und schriftlich gestellt wurden der Einladung beigefügt, so dass sich jeder Teilnehmer rechtzeitig vorbereiten konnte und von seinem Recht Zusatzfragen zu stellen, Gebrauch machen konnte.
- Wie ich im Weiteren über die Angelegenheit denke, geht aus dem von mir verfassten und beigefügten Bericht hervor.
- Ich hoffe derartige Angelegenheiten werden in Zukunft Umwelt- und Bürgerfreundlicher behandelt
- Mit freundlichen Gruß
- Karl Heinz Monno
- Viktor Reuter Straße 57
- 44623 Herne
- An die Umweltministerin
- des Landes Nordrhein – Westfalen
- Platz des Landtags 1
- 40476 Düsseldorf
- Herne, 3. Dezember 2000
- Werte Frau Höhn
- Ich bin stellvertretendes Mitglied im Landschaftsbeirat der Stadt Herne und möchte einmal meinen Ärger über das häufige und m. E. nach unnötigem Holzen in den Waldbereichen unserer Stadt schildern. Ich kann nicht verstehen, wie trotz Klimaveränderung, Arten- und Waldsterben mit unseren wenigen Beständen umgegangen wird. Herne ist ja eine der waldärmsten Städte in Europa.
- Außer vielen kleinen Holzungen haben mir vor allen zwei größere, eine auf dem Flottmann-Gelände und eine im LSG Auf Uhlenbruch nicht gefallen. Meiner Meinung nach ist dabei auch gegen bestehende Vorschriften z. B. den Forstbetriebplan der Stadt verstoßen worden. Danach dürfte ein Kahlschlag nur in einer Größe von 500 m2 erfolgen. Bei Maßnahmen in Landschaftsschutzgebieten müssten auch untere Landschaftsbehörde und der Beirat gehört werden. Ich halte es auch nicht für demokratisch, die Bevölkerung nicht rechtzeitig zu informieren. Es sollten alle zuständigen Gremien in der Stadt gehört und beteiligt werden. Auch versammlungsrechtlich scheint mir einiges nicht in Ordnung zu sein. So wurden bisher Anfragen, die rechtzeitig und schriftlich gestellt wurden der Einladung beigefügt, so dass sich jeder Teilnehmer rechtzeitig vorbereiten konnte und von seinem Recht Zusatzfragen zu stellen, Gebrauch machen konnte. Ich bitte, mir vor allem über Frage Auskunft zu geben, ob der Landschaftsbeirat bei Maßnahmen nach Sturmschäden zu hören ist. In diesem Fall wäre es möglich gewesen da zwischen Sturm und Holzung ein längerer Zeitraum lag.
- Wie ich im Weiteren über die Angelegenheit denke, geht aus dem von mir verfassten und beigefügten Bericht hervor. Ich hoffe derartige Angelegenheiten werden in Zukunft Umwelt- und Bürgerfreundlicher behandelt
- Mit freundlichem Gruß
Nachricht über den Eingang meiner Schreiben habe ich bekommen, am 3. 12. vom Ministerium, am 13. 12. vom OB. Ich bekomme Bescheid, wenn der Sachverhalt geprüft wurde ist der Tenor beider Schreiben.
Da bin ich mal gespannt. Auf eine Beschwerde hin habe ich schon gleichlautende Schreiben vom Umweltamt (untere Landschaftsbehörde) und vom Regierungspräsidenten (obere Landschaftsbehörde) bekommen. Da hat es sich Arnsberg mit dem Prüfen leicht gemacht, auch wenn meine Beschwerde einer Maßnahme der Stadt ging.
Die Stadt Herne schrieb einen Brief von 4 Seiten, in dem sie ihren Standpunkt niederlegte. Die Antworten hatte ich in etwa erwartet, wenn auch nicht in dieser Länge. Schließlich ist man in Herne immer bereit den Gefahrenbaum Pappel zu vernichten, wo es eben geht. Das Schreiben ist wohl eine Mischung der Meinung verschiedener Ämter. Inhaltlich ist dazu nichts zu sagen. Sie haben die Sache so durchgeführt. Es ist ihre Meinung. Zum ökologischen Anspruch den sie mehrfach betonen und der auch noch fachlich richtig sein soll, kann ich nur sagen das ist Quatsch. Ein Waldbetretungsrecht besagt nun mal nicht, dass der Wald auch auf- und ausgeräumt sein muss, oder das alle Bäume gerade stehen müssen.
Wie wichtig eine Absperrung, die bei nicht vorgenommener Holzung durchgeführt hätte werden müssen, ergibt sich schon daraus, dass die Wege vom Sturm im Mai bis zum holzen im November in keiner Weise gesichert wurden. Nachlässigkeit, Fahrlässigkeit oder ist die nötige Sicherung nur eine Schutzbehauptung für die vorgetragene Meinung. Und im Wald selbst, zur Sicherung des Waldbetretungsrecht. Nach dieser dummen Argumentation müsste man den Waldläufer nicht nur gegen herabfallende Bäume schützen. Da müsste man auch den Waldboden, auf dem hier noch Bauschutt von der Kippe her liegt, planieren.
Ich habe für diese Umweltschützer einen Ausdruck, den ich mal gehört habe. Menschen die viel von Ökologie reden, in Wirklichkeit aber zu wenig Ahnung davon haben, bezeichne ich als Ökodoten, nur um eine Bezeichnung dafür zu haben.
Was die Bemerkung des letzten Absatzes bedeuten soll kann ich nicht abschätzen. Es ist wohl nicht eine Drohung, die man mir schon mal in dieser Sache gemacht hat, die Ansiedlung von Pflanzen wäre eine Florenverfälschung. Die Pflanzen habe ich dort angesiedelt, als die Fläche gerade als Müllkippe aufgegeben worden ist und noch nicht dem Naturschutzrecht unterstand. Die Pflanzen entstammten der heimischen Flora und haben sich auf Boden der damals außer Brennnesseln und Giersch ohne jede andere Flora war gehalten. Und was eine Benachrichtigung an das Amt nützen soll? Und ob das etwas mit Demokratie zu tun hat? Und eigentlich trifft mich der Vorwurf nicht, hat doch das Umweltamt alle Berichte über die heimische Flora von mir bekommen. Eine Meldung über einen panaschierten Holunder, den einzigen in Herne, hat den Holunder vor einer Vernichtung nicht retten können. Aber damals gab es keine OR Stadtgrün. Es war nur das Grünflächenamt. Ob heute anders gehandelt würde? Nach dem bisher erlebten wohl nicht.
Die Einbeziehung der Bevölkerung ist meines Wissens nur erfolgt durch die oben angeführte Pressemitteilung und da war die Holzung schon im Gange. Kein Argument scheint dumm genug zu sein um Sand in die Augen zu streuen oder wie man auch sagen könnte, Nebelkerzen zu werfen Im Nationalpark Bayrischer Wald ist man genau nach dem von mir vorgeschlagenen vorgegangen. Man hat die vom Borkenkäferbefall abgestorbenen Bäume einfach stehen oder liegen lassen. Es scheint so, als ob der Wald überlebt. Aus den Leibern der alten Bäume sprießt neues Leben. Es entwickelt sich aber kein eintöniger Fichtenwald, wie er vorher von den Waldbauern geschaffen wurde, sondern ein Mischwald. Dieser dürfte sich als stabiler erweisen.
Wie ist zu diesem Fall das Verhalten der Herner Umweltverbände, der LB-Mitglieder zu werten? Die bei der Fällung verloren gegangenen Nistkästen gehörten uns nicht, gehörten der Tierschutzjugend sagte mir Norbert Kilimann am Rande der Beiratssitzung. In der Sitzung sagte zum Thema niemand etwas. Während eines Gesprächs im BUND-Büro sagte Hiltrud Buddemeier so nebenbei: „Da kann man nichts machen, das hatte alles seine Rechtlichkeit“. Mit der Rechtlichkeit kann es ja noch stimmen. Aber sind die Umweltverbände Rechtspflegevereine? Oder sind NABU und BUND nicht zum Schutz der Natur da? Da habe ich doch zur Behandlung von Wald im BUND-Magazin etwas anderes gelesen. Etwas, dass auch meine volle Zustimmung findet.
Ökologische Waldnutzung
Wichtige Merkmale sind eine ungestörte Waldbodenentwicklung, Naturverjüngung, standortheimische Baumarten, Verbot von Kahlschlag und das Belassen von Totholz als Lebensraum. Die Ausbringung waldfremder Stoffe - also auch der Einsatz von organo-synthetischen Pestiziden und künstlichen Mineraldüngern -ist verboten. Zusätzlich werden repräsentative, dauerhaft unbewirtschaftete Referenzflächen ausgewiesen. Anhand dieser Flächen wird der natürliche Entwicklungsablauf in den Wäldern regelmäßig beobachtet, um Erkenntnisse auf die bewirtschafteten Waldflächen übertragen und so die ökologische Waldnutzung weiter entwickeln und optimieren zu können. In NRW bewirtschaften bisher die Forstbetriebe der Städte Mülheim, Bonn und Düsseldorf ihre Wälder nach den Naturland-Regeln. Damit erhalten sie automatisch auch das weltweit gültige Waldgütesiegel.
BUND-Magazin Heft 4/2000 S.4.
Gestern (5. 3. 01) hat mir jemand gesagt, am Sodinger Bach könne man den mit dem Bach parallel verlaufenden Weg nicht benutzen. Er wäre mit kreuz und quer liegenden Baumstämmen versperrt. Es wären geholzt worden. Da müsse etwas gegen getan werden. Bei ihm war ein Bezirksverordneter. Soll ich mich nun da einschalten? Diese Bäume, die an das geschädigte und zusammengeholzte Waldstück anschließen, waren nicht vom Sturm geschädigt. Am 12. 3 habe ich mir die Holzerei selbst angesehen. Mit einem Stapelfahrzeug war ein Arbeiter dabei, Stämme zu Transportieren. Die Wege waren mit weißrotem Flatterband gesperrt. Nirgends gab es einen Hinweis auf die Arbeiten. Wer die Bänder nicht ignorieren wollte, musste von welcher Seite er auch kam , wieder zurück gehen. Ich halte so ein Verhalten, wie es von der durchführenden Behörde gemacht wird, neben dem Verstoß gegen den Forstbetriebsplan auch nicht für bürgerfreundlich. Die Sperrung der Wege dauert immerhin schon über 14 Tage.
4 Wochen
- An das Ministerium für
- Umwelt und Naturschutz
- Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- des Landes NW
- Schwanstraße 3
- 40476 Düsseldorf
- Herne, den 24. April 2001
- Ihr Zeichen III- 2-20-64-00.00
- Hiermit möchte ich an mein Schreiben vom 3. Dezember 2000 erinnern. Mit der Eingangsbestätigung sagten Sie mir eine Überprüfung der Angelegenheit und eine Auskunft über das Ergebnis zu. Inzwischen sind die Holzungen weiter durchgeführt worden. Verbunden ist das auch mit Belästigungen von Bürgern durch das auf den Wanderwegen gelagerte Holz. Beschwerden darüber sind zumindest von einem Bürger an die Stadt gerichtet worden und erfolglos geblieben.
- Mit freundlichem Gruß
- Karl Heinz Monno
- Viktor Reuter Straße 57
- 44623 Herne
Vom Ministerium habe ich bis heute den 12. 05. 01 keinen Bescheid bekommen. Die Waldwege sind auch schon einige Tage von den Stämmen geräumt. Die Wanderer wurden lange genug belästigt oder zur Umkehr gezwungen. Die Stämme sind zum größten Teil am Wegrand gelagert. Die Wege und der Wald sind in einem katastrophalen Zustand, bieten keinen guten Anblick.
Für die Sitzung des Umweltausschuss hatte die CDU die oben angeführte Anfrage an die Verwaltung gerichtet. Die Antworten fielen sehr lakonisch aus. Herr Kleinhubbert warf dem Verwaltungssprecher Nowak noch vor, es ginge wohl nicht nur um die rechtlichen Fragen, sondern auch um die Belästigung der Bürger. Seine Meinung, das Altholz müsse unbedingt entfernt werden, teile ich allerdings nicht. Obwohl jede Fraktion zu den Fragen weitere Fragen stellen kann und ich weiß, in Fragen kann auch eine Meinung ausgedrückt werden, beteiligte sich keine der anderen Fraktionen. Wenn auch das Verständnis für ökologische Waldfragen bei den Politikern im Umweltausschuss nicht oder kaum vorhanden ist, hätte doch darüber gesprochen werden müssen ob rechtliche oder vertragsrechtliche Angelegenheiten, wie z.B. der Forstbetriebsplan nicht angesprochen werden müssten.
Mit Schreiben vom 15. Mai kommt die Antwort vom Ministerium dann doch noch.
Sie fällt so aus, wie ich es befürchtet habe. Wie bei der Antwort vom Rathaus, werden auch hier die Ämter befragt, die an der Anrichtung der für mich unguten Zustände verantwortlich oder beteiligt sind. Was soll dabei schon herauskommen? So bin ich auch mit den Antworten nicht zufrieden gestellt.
Welcher der Anlieger sollte bei der Stadt vorstellig geworden sein, aus Sorge um weitere Sturmschäden? Wer die Karte studiert, die ich meinen Schreiben beigefügt habe, wird feststellen dass an den Wald zum angrenzenden Gewerbegebiet Grünflächen bestehen. Bis zu den Gebäuden ist es noch lang hin.
Wie die „Stadt Herne auch in Zukunft waldbauliche Maßnahmen der Öffentlichkeit frühzeitig vorstellen wird“, kann ich mir vorstellen. In diesem Fall habe ich meine erste Beschwerde am 1. 11. abgegeben, die Öffentlichkeit wurde am 14. 11. unterrichtet. In einem weiteren Fall Holzung von Pappeln auf dem Horsthauser Friedhof lag ein Teil der Bäume auch schon auf dem Boden als die Presse berichtete.
Wenn der Landschaftsbeirat bei Maßnahmen zur Beseitigung nach Sturmschäden in Landschaftsschutzgebieten nicht angehört werden muss, vor allem wenn diese weit über die Beseitigungsmaßnahmen hinausgehen, muss man sich die Frage stellen, ob es noch sinnvoll ist, seine Zeit in diesem Gremium zu vergeuden.
Früher wurde anders gehandelt. Ministerpräsident Rau hatte angeordnet allen Beschwerde führenden Bürger bekommen innerhalb von 4 Wochen einen Bescheid. Beschwerden, die ich früher an das Umweltministerium richtete gingen an die obere Landschaftsbehörde. Dort setzte sich ein fachkundiger Beamter in Bewegung und gesichtete die gemeldeten Zustände unter Beteiligung des Beschwerdeführers. Auch das betroffene Amt wurde beteiligt. Es gab einen schriftlichen Bescheid, unter Umständen eine Anweisung an die Stadt. Zugegeben Anweisungen wurden, vor allem von der Bauverwaltung nur zögerlich befolgt.
Dankenswerter Weise wurden mir vom Ministerium zwei Broschüren mitgeschickt, mit deren Inhalt ich in vielen Teilen übereinstimme.. „Naturnahe Waldwirtschaft in Nordrhein-Westfalen“ und „ Wie naturnah kann Mitteleuropäische Forstwirtschaft sein? Da soll Totholz im Walde liegen bleiben, der Boden soll schonend behandelt werden, kein Einsatz von schweren Maschinen, Rückepferde sind einzusetzen und vieles mehr.
Im Umweltausschuss der Stadt wurden diese Fragen schon in den 80er Jahren besprochen, fanden Eingang in Ratsvorlagen unter anderem auch in den ersten Forstbetriebsplan. Warum wird heute nicht mehr danach gehandelt?
Die Gedanken Wirtschaftlichkeit in der Forstwirtschaft hatten wir damals ausgeschlossen. Sie sollten auf keinen Fall im Vordergrund stehen. In den Forstbetriebsplan hatten wir hineingeschrieben, der Herner Wald solle ausdrücklich der Erholung dienen.
Ein Beispiel noch zwischen früher und heute. Als im heutigen LSG noch die Müllkippe bestand brauchte der Bauhof eine Fläche zum lagern von Material. Deshalb wurde ein Antrag zwecks Umwandlung an das Forstamt gerichtet. „Die beantragte Waldumwandlung wurde trotz erheblicher Bedenken genehmigt“ so hieß es aus Gevelsberg. Der Bescheid vom 30. 4. 1982 mit dem AZ 20-65-33.00 nach § 39 LFoG wurde mit Auflagen verbunden. Eine markierte Fläche musste frei gehalten werden, „damit sich waldbesuchende Spaziergänger weiterhin entlang des Sodinger Baches bewegen können..“ Die Stadt musste den teilweise schon zugeschütteten Weg wieder frei räumen. Weiter heißt es als Auflage: „Die auf der Teilfläche C stockenden Bäume mit einem Umfang von mehr als 100 cm sind durch Schutzmaßnahmen gemäß Ziffer 2.2 der DIN 18920 Landschaftsbau vor Schäden zu schützen..“ Um die Bäume wurde der Wurzelraum von Baumaterialfreigemacht und um die Stämme je eine klein Mauer errichtet. Ironie des Schicksals, das gleiche Amt, das damals Schutzmaßnahmen forderte, ließ jetzt die gleichen Bäume fällen. Es waren Pappeln. Ich habe mir die Stümpfe heute angesehen. Sie zeigten keinen Schaden. Schnell war die städtische Baubehörde bei Bäumen damals schon: „Die Fläche A, auf der bereits Wald ohne Genehmigung der Forstbehörde umgewandelt worden ist, ist bis zum 31.12, 82 unter Anleitung des KVR mit standortgerechtem Laubholz aufzuforsten.
Wie ich mich bei der ganzen „rechtlich einwandfreien“ Angelegenheit fühle? Abgekaspert oder wie man im Ruhrgebiet auch sagt, auf die Schüppe genommen.
Was dem LSG Auf Uhlenbruch noch passieren kann? In der Sitzung des Umweltausschuss am 9. 5.. wurde ein Ideenpapier der Verwaltung mit dem Titel “Stadtgartenschau Herne 2003“
vorgestellt. Es ging darin nicht um konkrete Maßnahmen. Wie mir jemand sagte, soll bei den Verwaltungsgesprächen der Vorschlag gemacht worden sein Auf Uhlenbruch einen Weg „besonders zu beleuchten. Dieser Blödsinn läuft im Rahmen der ökologischen Stadt.
Herne, 21. Mai 2001
Die Stubben, aber auch die Stämme der geholzten und geschützten „Gefahrenbäume“ sind gesund und nicht morsch.
Fotos 22. Mai 2001. v. K.H.M. [1]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Karl-Heinz Monno 2001