Urkunde 1723 Januar 23: Unterschied zwischen den Versionen

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Joan Diederiech von Neuhoff erklärt, dass er gemäß dem Vergleich vom [[Urkunde 1713 August 2|2. August 1713]] seine Güter den Vormündern des minderjährigen von Beverförde zu Werries überlassen und diese, mit Vorbehalt des Quantums oder
Joan Diederiech von Neuhoff erklärt, dass er gemäß dem Vergleich vom [[Urkunde 1713 August 2|2. August 1713]] seine Güter den Vormündern des minderjährigen von Beverförde zu Werries überlassen und diese, mit Vorbehalt des Quantums oder
der Summen, worüber er sich die freie Verfügung vorbehalte, in ihrem Namen in Nutznießung habe, derart, dass nach seinem Tode der Besitz nicht erledigt (vaciret),
der Summen, worüber er sich die freie Verfügung vorbehalte, in ihrem Namen in Nutznießung habe, derart, dass nach seinem Tode der Besitz nicht erledigt (vaciret),

Version vom 17. Dezember 2016, 22:08 Uhr

Urkundentext

23. Januar 1723, Wenge

Joan Diederiech von Neuhoff erklärt, dass er gemäß dem Vergleich vom 2. August 1713 seine Güter den Vormündern des minderjährigen von Beverförde zu Werries überlassen und diese, mit Vorbehalt des Quantums oder der Summen, worüber er sich die freie Verfügung vorbehalte, in ihrem Namen in Nutznießung habe, derart, dass nach seinem Tode der Besitz nicht erledigt (vaciret), sondern von den Vormündern fortgesetzt werde. Er fordert diese auf, schon zu seinen Lebzeiten hierfür alle Schritte zu tun, damit nicht von Beverförde von dritter Seite hierin gestört werde.
Zeugen: Joan Melchior Rosengarden und Joan Herman Renolt.
von Neuhoff siegelt, er und die Zeugen unterschreiben.

Die Regierung bestätigt, Cleve, den 27. Februar l. Js., die Besitzübertragung (transaction et traditium possessionis). Siegel und Unterschriften: Frhr. von Strünckede, Motzfeld.
Abschrift.
Status causae cum brevi extractu acturum ... in der wichtigen von Neuhoffschen Erbschaftssadie. Fol. 125

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen