Urkunde 1704 März 14: Unterschied zwischen den Versionen

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Siegel und Unterschrift des Ausstellers.<br />
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Moritz Goswin von Düngellen verspricht Daelhausen, den [[6. October]] 1704, die vorbenannte Schuld zu übernehmen und hiervon jährlich, zunächst am 14. März 1705, 5% Zinsen zu zahlen. Die Schuldverschreibung ist ihm ausgehändigt.<br />
Moritz Goswin von Düngellen verspricht Daelhausen, den [[6. Oktober]] 1704, die vorbenannte Schuld zu übernehmen und hiervon jährlich, zunächst am 14. März 1705, 5% Zinsen zu zahlen. Die Schuldverschreibung ist ihm ausgehändigt.<br />
Siegel und Unterschrift des Ausstellers.<br />
Siegel und Unterschrift des Ausstellers.<br />



Version vom 6. Dezember 2016, 22:49 Uhr

Urkundentext

14. März 1704, Linnep[1]
Vincent Freiherr von Isselstein fordert den Mauritz von Düngelen, Herrn zu Dahlhausen und Haffkenscheidt auf, aus dem für den Möckers Hof vereinbarten Kaufpreis 257 Rtlr. auf Grund eines Schuldscheines an den Leutnant Moritz von Kicken auszuzahlen.
Der Betrag soll vom Kaufpreis abgerechnet werden.
Siegel und Unterschrift des Ausstellers.

Moritz Goswin von Düngellen verspricht Daelhausen, den 6. Oktober 1704, die vorbenannte Schuld zu übernehmen und hiervon jährlich, zunächst am 14. März 1705, 5% Zinsen zu zahlen. Die Schuldverschreibung ist ihm ausgehändigt.
Siegel und Unterschrift des Ausstellers.

Der Betrag ist am 25. Februar 1707 nebst Zinsen von 2 Jahren dem Mauritz von Eicken ausgezahlt worden.

Unterschrift des Empfängers. Original.
Kaufbriefe von den dem Freiherrn von Düngellen zu Dahlhausen zustehenden Bauernhöfen und Kotten. Vol. I. Fol. 16-27.


Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen