Urkunde 1690 Dezember 20: Unterschied zwischen den Versionen

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Andreas Janik (Diskussion | Beiträge)
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Version vom 28. November 2016, 23:10 Uhr

Urkundentext

20. Dezember 1690
Äbtissin Anna Salome zu Essen bedeutet dem von Düngelen zu Dalhausen, Erbschenken des Stifts Essen, auf seine Erinnerung wegen Zahlung einiger Renten vom Back- und Brauhaus, dass er zunächst die Erneuerung des Erbschenklehns nachsuchen und seine sonstige Pflichten erfüllen solle.
Siegel und Unterschrift der Äbtissin.
Original.
Nachrichten betr. hochfürstl. Essendische Erbschenkamt und die damit an den Freiherrn von Duügellen zu Dahlhausen ergangenen Belehnungen. Fol. 20.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen