Urkunde 1678 Dezember 30: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Kaufpreis ist gezahlt, jedoch behält sich der Verkäufer das Rückkaufsrecht binnen der nächsten 2 Jahre vor. <br /> | Der Kaufpreis ist gezahlt, jedoch behält sich der Verkäufer das Rückkaufsrecht binnen der nächsten 2 Jahre vor. <br /> | ||
Der Kotten gibt jährlich an Pacht 3 Malter duplicis, 10 Hühner, 6 Gänse: wöchentlich ist 1 Dienst zu entrichten.<br /> | Der Kotten gibt jährlich an Pacht 3 Malter duplicis, 10 Hühner, 6 Gänse: wöchentlich ist 1 Dienst zu entrichten.<br /> |
Version vom 8. Juli 2016, 20:53 Uhr
Urkundentext
30. Dezember 1678, Gosewinkel
Wilhelm Vincent von Hugenpoht, Herr zum Gosewinckel und Horst, verkauft an Doktor der Rechte Henrich Esselen den Ruschen Kotten mit allem Zubehör für 433 Rtlr. erblich, frei und unbelastet, unter Verzicht auf die Zahlung aller rückständigen Pächte.
Der Kaufpreis ist gezahlt, jedoch behält sich der Verkäufer das Rückkaufsrecht binnen der nächsten 2 Jahre vor.
Der Kotten gibt jährlich an Pacht 3 Malter duplicis, 10 Hühner, 6 Gänse: wöchentlich ist 1 Dienst zu entrichten.
Zeuge: M. (!) D. Wittenstein.
Käufer. Verkäufer und der Zeuge unterschreiben.
Original.
Kaufbriefe von denen dem Frhrn. v. Düngelen zu Dahlhausen zustehenden Bauernhöfen und Kotten, volumen I. Vol. 36.Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 110 Nr. 288
- Werbeck 1999
Siehe auch
Anmerkungen