Urkunde 1611 September 29: Unterschied zwischen den Versionen

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Andreas Janik (Diskussion | Beiträge)
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Version vom 7. März 2016, 17:37 Uhr

Urkundentext

29. September 1611
Die Eheleute Gosswein von Düngellen zu Dalhausen und Elisabet von Havkensche|de| bekunden, von Johann Grotegess, Bürger der Stadt Münster, ein Darlehn von 1060 Rtlr. erhalten zu haben.
Dieses Kapital benutzt Gosswein von Düngellen zur Auszahlung des väterlichen Erbteils an seinen Bruder Henderich von Düngellen, Domherrn zu Münster.
Die Schuldner versprechen dem Gläubiger, das Kapital Michaelis 1612 in seiner Wohnung zu Münster zurückzuzahlen. Sie verpfänden zur Sicherheit ihr gesamtes Hab und Gut zu Dalhausen, Kamen oder anderwärts.
Siegel des Ehemannes, Unterschrift der Eheleute.
Original.
Eingelöste Obligationen. Fol. 49.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen