Urkunde 1675 Februar 9

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel


Urkundentext

9. Februar 1675, Wenge
Stephan Dietherich von Neuhoff bestimmt, dass nach seinem Tode der künftige Besitzer des Hauses Wenge, weil seine Tochter Wilhelmine von Neuhoff, Frau von Hugenpoth, an Silberwerk auf eine Nachspreide zu 100 Rtlr. und 230 Rtlr. für Kleider und 5 Stück feines Tuch bekommen habe, den übrigen 4 Geschwistern das Gleiche bei ihrer Heirat oder, wenn sie 25 Jahre alt werden, geben soll.
Das Kleinod in Format eines Adlers soll dem Hause Horstmar bis zu ewigen Tage verbleiben. Das Kreuzchen und den Ring mit dem weißen Kopf erhält sein Sohn Dietherich allein, den doppelten Ring Stephan Dietherich und Johann Georg, die Portuglosen samt in Gold gefaßtes Herz fallen an Johann Georg.
Weil seine Tochter, die Frau von Hugenpoth, 2 Diamanten erhalten hat, sollen die übrigen 4 Geschwister das Diamantenstück und die Ringe ihrer Mutter zu gleichen Teilen erhalten.
Der Austeller unterschreibt.
Kopie einer von Justizrat und Landrichter Rademacdker zu Hamm, den 2. November 1754 durch Landgerichssiegel und Unterschrift beglaubieten Kopie.
Nr. 228 v. Düngelen / Arnim. Fol. 18 u. 19.

Literatur

Siehe auch

Quelle