Urkunde 1662 Oktober 11

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel


Urkundentext

11. Oktober 1662
Vor Georg Willebrand Kumpsthoff, Doctor der Rechte, Kurfürstlich Brandenburgischen Richter zu Bochumb, erklärt Bernhard von der Wenge zur Becke für sich, und im Namen seiner Frau Gerdruth Maria Eliesabeth Droste, an Georg Kumpsthoff, die ihm aus dem Vergleich mit seiner Schwester Jungfer Sophia von der Wenge zustehende Hälfte des freien Allodialgutes Winckelman, Bauerschaft Severinghausen, Amt Bochumh, für 150 Rtlr. verkauft zu haben.
Der Käufer, welcher die Kaufsumme bezahlt hat, erhält aus dem Gut jährlich Martini 3 ½ Malter und 1 Scheffel hartes Korn, halb Roggen und halb Gerste.
Für die Sicherheit dieser Jahresrente verbürgt sich Dietherich von der Wenge zu Severinghausen, Bruder des Verkäufers. Die Verkäufer verpflichten den Pächter des Gutes Winckelman, die Pächte oder dritte Garbe weder an sie noch einen anderen zu liefern, bevor dem Käufer die 15 Scheffel Korn entrichtet sind.
Bernhard und Dietherich von der Wenge verpfänden dem Käufer zur Sicherheit ihr gesamtes Hab und Gut. Bernhard insbesondere seinen Kindesteil an dem Hause Sevinghausen.
Die Verkäufer behalten sich ausdrücklich die Wiedereinlöse der Rente jährlich auf Simonis und Judae (28. Ocktober), 14 Tage vor oder nach, nach vorheriger halbjähriger Kündigung bevor.
Standgenossen des Gerichts: August Keller, Gerichtsschreiber, Johann Schmeltzing, Mittelambtsfrohne, und Henrich Broichhauss, Kopist.
Der Richter, sowie die Brüder Diederich u. Bernhard von der Wenge siegeln.
Unterschriften: Diederich von der Wenge, Michael Nagel, Bernhard von der Wenge zur Beck. Gertrud Maria Eliesabet Droste, August Keller, Notar und Gerichtsschreiber.
Kopie.
Frhr. v. Düngellen zn Dahlhausen / Prediger Cortenius. Fol. 2-6.

Literatur

Siehe auch

Quelle