Beleidigung Anno 1900

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel

Der Generalanzeiger für Dortmund[1] veröffentlichte am 13. Dezember 1900 einen Artikel über die Vortsetzung des Beleidigungsprozesses in der Herner Oberschicht an. Zustände Anno domini:

Der Beleidigungs=Prozess gegen den Stadtverordneten Bösser.

Herne, 12. Dezember 1900

Die anonyme Briefgeschichte, welche sich gegen den Stadtverordneten Ludwig Bösser richtet und bereite die Bochumer Strafkammer und das Reichsgericht beschäftigt hat, kam heute am Landgericht Essen zur erneuten Verhandlung. Die Sache nahm eine ungeahnte Wendung; nach dem ausführlichen Gutachten des Kreisphysikus Dr. Racine[2] wurde beschlossen, den Angeklagten Bösser einer Irrenanstalt zur Beobachtung zu überweisen.

Der zur Anklage stehende Sachverhalt ist unseren Lesern durch die früheren Verhandlungen hinreichend bekannt.
Am 21. September 1898 erhielt Herr Bürgermeister Schaefer ein anonymes Schreiben, welches voll des schmutzigsten Inhalts war. Es strotzte von Gemeinheiten niedrigster Art und war für den Empfänger höchst beleidigend.
Ähnliche Briefe kamen zu Fastnacht 1899 an die Adresse anderer Bürger und alle ließen auf einen und denselben Absender schließen. Durch den Inhalt der letzteren Schreiben fühlten sich besonders auch die Herren Stadtverordneten Mumme und Klüsener, sowie der Bauunternehmer Hoppe in ihrer Ehre gekränkt. Wer war nun der Verfasser? Herr Bürgermeister Schaefer, wie auch die übrigen Empfänger waren fest davon überzeugt, dass kein anderer als Herr Bösser der Absender sei.
Dieser hatte wiederholt Beschwerden über den Herrn Bürgermeister an die verschiedensten Instanzen, selbst bis an Se. Majestät gerichtet, und zwar bezogen sich die Beschwerden meistens auf die Wahl des Herrn Mumme zum Stadtverordneten. Bösser ist nämlich der Ansicht, dass diese Wahl aus verschiedenen Gründen anfechtbar sei. Er wurde aber in allen Instanzen abgewiesen. Dies Vorgehen rief in den Empfängern der anonymen Briefe die Überzeugung wach, dass Bösser der Urheber sei.
Die Strafkammer in Bochum gelangte auf Grund des Gutachtens der Schreibsachverständigen zu derselben Ansicht und verurteilte Bösser wegen Beleidigung zu 600 Mk. Geldstrafe Gegen dieses Urteil legte der Angeschuldigte, der von Anfang an die Autorschaft mit aller Entschiedenheit bestritt, Revision ein und erzielte damit einen vollen Erfolg. Das Reichsgericht hob das Urteil aus formellen Gründen auf und verwies die Sache zur anderweitigen Feststellung an das Landgericht Essen.
Die Essener Strafkammer beschloss sodann am 18. Mai d. J. die Verhandlung zu vertagen und Herrn Gerichtschemiker Dr. Look in Düsseldorf zu beauftragen, weitere Ermittlungen zur Feststellung der Handschrift anzustellen; das ist inzwischen geschehen.

Zu der heutigen Neuverhandlung waren die Zeugen des früheren Prozesses nicht geladen; nur Herr Kreisphysikus Sanitätsrat Dr. Racine=Essen war anwesend.
Der Vorsitzende des Gerichts, Herr Landgerichtsdirektor Kolligs[3] verlas den früheren Anklagebeschluß und teilte mit, dass auch gleichzeitig die vom Reichsgericht zurückgewiesene Strafsache wegen Beleidigung des Amtsrichters Saracin in Herne und des Landgerichtsdirektors Lörbrocks und mehrerer Beisitzer der Bochumer Strafkammer zur Verhandlung stände; zunächst handle es sich allerdings um die anonymen Briefe, mit welchen Herr Bürgermeister Schaefer und die genannten Stadtverordneten attackiert worden wären.

Vorsitzender: Herr Bösser, haben Sie die Briefe geschrieben?
Angeklagter: Nein, keinen einzigen!
Vorsitzender: Dann bitte ich zunächst Herrn Sanitätsrat Dr. Racine, sein Gutachten über den Geisteszustand des Angeklagten abzugeben; Herr Kreisphisikus. Sie haben die Akten studiert und ich frage Sie nun, ob sie in der Lage sind, auf Grund dieses Studiums ein Gutachten abzugeben?
Kreisphysikus Dr. Racine: Jawohl! Ich habe die umfangreichen Akten der beiden Prozesse einer genauen Prüfung unterzogen und bin zu der Überzeugung gelangt, dass sich der Geisteszustand des Angeklagten mindestens als krankhaft bezeichnen lässt. Der Angeklagte hat an einer ursprünglichen Beeinträchtigungsidee gelitten, aus er sich dann allmählig der sogenannte Querulantenwahn entwickelt hat. Dieser Querulantenwahn lässt das Vorhandensein eines gewissen Schwach Inns vermuten. Der Angeklagte glaubt, Jeder, und wer es auch sein möge, welcher sich nicht zu seiner Sache bekennt, erkläre sich gegen ihn und wolle ihn schädigen; er ist eben der festen Überzeugung: Dir wird Unrecht getan! Das beweist die Vorgeschichte all dieser Beleidigungsprozesse die, anfangs ganz unbedeutend, immer weitere Kreise gezogen haben. Nach der kleinen Beeidigung des Amtsrichters Saracin folgte die Beeidigung des Bürgermeisters Schaefer und Stadtverordneten, und da er wieder glaubt, ihm sei Unrecht geschehen, greift er schließlich das ganze Bochumer Landgericht an. Ein gesundes Hirn ließ ein solches Vorgehen nicht zu; ein Mensch mit normalem Verstande würde doch einmal zu der Ansicht kommen, dass er vielleicht doch zu weit gegangen sei oder aber einsehen, dass in einer Sache, die für ihn verloren, durch fortgesetzte Angriffe nichts zu erreichen sei. Bei dem Angeklagten kommt dieser Gedanke nicht; er hält sich am Schreiben, gleichwie, ob er damit weiter beleidig oder nicht.
Ich resümiere mich also dahin, dass es unter den gegebenen Umständen geboten erscheint, den Angeklagten auf seinen Geisteszustand untersuchen zu lassen, und das ist nur möglich, wenn wir ihn einer Irrenanstalt zur Beobachtung überweisen; ein definitives Urteil heute abzugeben, bin ich eben nicht in der Lage, weil ich den Angeklagten persönlich nicht näher kenne. Die Überzeugung aber es mit einem schwachsinnigen Manne zu tun zu haben, die habe ich!“.
Vorsitzender: Herr Bösser, Sie hören, was der Sachverständiger aussagt.
Angeklagter: Ich bin froh, dass ich meinen gesunden Verstand besitze; ich bin ein nüchterner Mensch mit vernünftigen Ansichten. Aber wenn ich Recht habe und man tut mir Unrecht, dann wehre ich mich. Die Stadt Herne hat mir Unrecht getan, sie hat mich zweimal ohne Ursache pfänden lassen. Und der Amtsrichter Saracin hat mir ebenfalls Unrecht getan, das hat selbst der Justizminister eingesehen. Laden Sie doch die ganze Herner Bürgerschaft als Zeuge, man wird Ihnen sagen, dass ich noch niemals an einer irrsinnigen Krankheit gelitten habe.
Vorsitzender: Wenn Sie aber als gesunder Mann fortgesetzt ihre Mitmenschen verdächtigen, wenn Sie die höchsten Instanzen anrufen, immer wieder ganze Stöße Beschwerden schreiben, was soll man denn darüber sagen?
Angeklagter: Ich muss doch den Leuten den Sachverhalt auseinandersetzen. Der Justizminister hat mich ausdrücklich auf den Rechtsweg verwiesen und den Amtsrichter Saracin angehalten. seiner Urteilsfassung vorsichtiger zu sein.
Vorsitzender: Ein Richter kann in seine Urteile schreiben, was er will;
Herr Kreisphysikus Dr. Racine: Wenn ich die Akten auch nicht kennen würde, so könnte ich doch schon nach diesen Worten des Angeklagten nur beantragen, denselben auf seinen Geisteszustand beobachten zu lassen. Er bestätigt ja genau, was ich ausgeführt habe. Er ist noch immer der festen Überzeugung, dass ihm Unrecht geschehe; der Angeklagte müsste sich doch schließlich sagen, die Sache ist erledigt, denn auch der Kampf ums Recht hat seine Grenzen.
Rechtsanwalt Dr. Wallach: Dem Angeklagten ist es selbstverständlich darum zu tun, nicht wegen Mangel an seiner Zurechnungsfähigkeit freigesprochen zu werden, sondern weil er im Recht zu sein glaubt. Bemerken möchte ich noch, dass der Antrag, den Angeklagten einer Beobachtung zu unterziehen, nicht von der Verteidigung ausgegangen ist.
Rechtsanwalt Dr. Niemeyer: Der Angeklagte fragt mich, ob es denn notwendig sei, ihn in einer Irrenanstalt zu beobachten?
Kreisphysikus Dr. Racine: Ich wüsste nicht, wie es anders gemacht werden sollte; denn es ist doch notwendig, den Angeklagten bis in seine tiefste Seele zu studieren, und das kann nur in einer Anstalt geschehen. Auf ein paar Stunden täglich und vorübergehend ist das nicht möglich.
Rechtsanwalt Dr. Niemeyer: Auch nur einer zeitweisen Beobachtung in einer Irrenanstalt müsste ich widersprechen; denn diese kann, und wenn sie noch so kurz währt, für den Angeklagten verhängnisvoll werden. Dem Herrn Sachverständigen würde sich der Angeklagte gern persönlich zur Beobachtung stellen.
Herr Rechtsanwalt Dr. Wallach: Ich kann mich diesem Antrage nur anschließen; für den Angeklagten ist eine irrenärztliche Beobachtung naturgemäß viel unliebsamer als eine Verurteilung.
Dr. Racine: Ich muss bei meinem Antrage bleiben.

Der Gerichtshof beschloss hiernach, den Angeklagten zwecks Beobachtung seines Geisteszustandes einer öffentlichen Irrenanstalt zu überweisen, und zwar auf die Dauer von 6 Wochen.
Angeklagter Bösser: Vor den Feiertagen brauche ich mich doch nicht mehr zu stellen.
Vorsitzender: Das wird nicht nötig sein, bis nach den Feiertagen hat die. Sache wohl noch Zeit.
Angeklagter: Geschieht denn die Unterbringung in der Anstalt auf Staatskosten?
Vorsitzender: Vorläufig ja!
Damit schloss die Verhandlung.

Es ging immer weiter ...

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Quellen

  1. General-Anzeiger für Dortmund und die Provinz Westfalen 13 (13.12.1900) 343. Online auf Zeitpunkt.nrw
  2. Dr. Hugo August Heinrich Racine, (* 22. Mai 1855 Paderborn + 4. März 1922 Essen)
  3. Karl Robert Kolligs (* 1850 in Lüneburg + 25. Februar 1905 in Essen)