Urkunde 1805 Strünkede
Immediatvortrag an den königlich-preußischen König betreffend die Ansprüche der Familie von Strünkede auf das Drostengehalt zu Dinslaken
Regest / Inhaltsangabe
Ministerialbericht an König Friedrich Wilhelm III. über die Ansprüche des ehemaligen Hauptmanns (Capitain) Friedrich Carl von Strünkede zu Strünkede]] auf das Drostengehalt von Dinslaken in Höhe von 500 Reichstalern. Das Gehalt war zuvor dem Sohn des verstorbenen Erbmarschalls Grafen von Quadt als Entschädigung für Kriegsschäden gewährt worden. Von Strünkede konnte die behauptete Anwartschaft (Exspektanz) mangels schriftlicher Dokumente nicht nachweisen. Die Angelegenheit wird durch das Auswandern und Verschollenheit des Strünkeder Sohnes in Indien sowie den Gebietsverlust der Provinz Kleve rechts des Rheins an Frankreich für erledigt erklärt.
Transkription
Haupttext
[...] [wenn] das Drostengehalt von Dinslaken von 500 rth hat der darauf exspectiviert gewesene Sohn des verstorbenen Erbmarschalls Grafen v. Quadt wegen der den letzten betroffenen Kriegsschäden genossen. –
Nach dem Absterben des Sohnes hat der vormalige capitain v. Strünckede .. zu Strünckede in einer bei Ew. königlichen Maiestät eingereichtem mir zu Berichterstattung remittierten Vorstellung vom 4. Nov. vorigen Jahres zu behaupten versucht dass von des höchstseeligen Königs Majestät seinem Sohn die Anwartschaft auf die gedachte Postei bewilligt sei; es ist aber darüber keine Ordre an das Generaldirectorium ergangen wie sonst in dergleichen Fällen zu geschehen pflegt.
Der p[1]; v. Strünckde hat auch auf die an ihn ergangene Aufforderung, die jeweise nicht beibringen können, weil wie er versichert solche dem ehemaligen cleveschen Regierungspräsidenten v. Förder[2] eingehändigt aus dessen Nachlass aber nicht wieder zurückzuerhalten gewesen wären. -
Dieser Anspruch würde auch selbst wenn solcher bewiesen wäre, dadurch von selbst cessieren[3], dass nach den eingegangenen Nachrichten der Sohn des v. Strünckede seines Vaters Haus verlassen hat und nach Indien gegangen sein soll, mithin verschollen ist, welches auch der Vater in einer Vorstellung vom 14. 2. a. c. gewissermassen selbst zugesteht.
Bloss weil immittelst die Abtretung der Provinz Cleve Ostseit des rheins erfolgt ist habe ich es für überflüssig erachten müssen Ew . königlichen Majestät diese Umstände besonders allerunterthänigst anzuzeigen.
Marginalien / Randvermerke
Handschriftliche Randnotiz:
- Geh. Staasarchiv
- Abtretung Jenseits Ost-Rhein
- u. Entschädigung.
Historische Einordnung & Erläuterungen
Konfiskation und Gebietsabtretungen (1805–1806)
Der Vorgang fällt in die Phase der geopolitischen Neuordnung Nordwestdeutschlands im Zuge der Koalitionskriege. Durch den Vertrag von Schönbrunn (1805) trat Preußen die rechtsrheinischen Teile des Herzogtums Kleve an das Kaiserreich Frankreich ab. Im März 1806 wurden diese Gebiete dem neu formierten Großherzogtum Berg unter Joachim Murat zugeschlagen. Damit erlosch die preußische Verwaltungshoheit und Versorgungsverpflichtung über das Amt und die Einnahmen zu Dinslaken.
Personenverzeichnis
- Familie von Strünkede: Friedrich Karl von Strünkede (* 1748; † 1812), ehemals preußischer Offizier (Capitain) auf Hoh Buschkamp bei Haldern. Die Familie geriet gegen Ende des 18. Jahrhunderts in schwere finanzielle Bedrängnis, was seinen Sohn veranlasste, in ausländischen (u. a. niederländischen/britischen) Kolonialdienst nach Ostindien auszuwandern.
- Grafen von Quadt: Inhaberin des Erbmarschallsamts im Herzogtum Kleve und Miterbe der Strünkedeschen Klever Güter.
- Aemilius Hans Albrecht Carl von Foerder (1754-1790) Preußischer Regierungspräsident der Klevischen Regierung in Wesel.
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Quelle
- ↑ petent
- ↑ Aemilius Hans Albrecht Carl von Foerder war ein hoher preußischer Verwaltungsbeamter und Präsident der Klevischen Regierung in Wesel/Kleve Ende des 18. Jahrhunderts. Dass bei ihm eingereichte Dokumente nach seinem Tod 1790 nicht mehr auffindbar waren, war in der damaligen Verwaltungspraxis (Aktenführung im Privathaus des Beamten) keine Seltenheit.
- ↑ kassieren, einbehalten

